Jobcenter Schweigepflicht

1. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Steven8877
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Jobcenter Schweigepflicht

Hallo,

meine Frage ist, besteht eine Schweigepflicht beim Jobcenter gegenüber der Maßnahme in der ich aktuell hin muss?

Ich frage weil folgendes passiert ist.

Ich habe einen Antrag beim Jobcenter gestellt. Worum es in diesem Antrag geht, spielt hier keine Rolle. Heute rief mich meine Fachkraft von der Maßnahme an und erzählte mir von diesem Antrag. Das heißt, das Jobcenter hat es dieser Fachkraft der Maßnahme erzählt. Darf das Jobcenter dies tun?

Ich freue mich auf eure Antworten!

Mit freundlichen Grüßen
Steven

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn der Antrag sich auf die Maßnahme bezieht, dann kann das durchaus zulässig sein. Liegt nicht auch eine Schweigepflichtsentbindung vor? Die lassen sich die JC und Maßnahmeträger in der Regel vor Beginn einerMaßnahme unterschreiben.
Ansonsten gilt ja im Datenschutz, dass jeder nur die Informationen über Dritte erhalten darf, die er zwingend notwendigerweise wissen muss.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Steven8877):
gegenüber der Maßnahme in der ich aktuell hin muss?
Nein. Da besteht keine Schweigepflicht.
Zitat (von Steven8877):
Darf das Jobcenter dies tun?
Ja. Höchstwahrscheinlich schon.
Ein einziger Punkt fällt mir ein, wo das JC das nicht dürfte. Aber das spielt ja hier keine Rolle...

Heute? Welche Maßnahmen laufen denn am 1. Mai über Maßnahmeträger und bei Corona?


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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Zitat:
Nein. Da besteht keine Schweigepflicht.


Und das weiß man - auf Grundlage der hier bekannten Informationen - so genau, weil? Hat's mal wieder die Kristalkugel verraten?

Zitat:
Ja. Höchstwahrscheinlich schon.


Siehe oben.

Zitat:
Ein einziger Punkt fällt mir ein, wo das JC das nicht dürfte.


Mir fällt ein einziger konkreter Grund ein, warum das Jobcenter das dürfte. Nämliclh dann, wenn der Antrag in irgendeinem Zusammenhang mit der Maßnahme steht.

@Steven:

Zitat:
besteht eine Schweigepflicht beim Jobcenter gegenüber der Maßnahme


Grundsätzlich dürfen die Mitarbeiter des Jobcenters selbstverständlich nicht über Leistungs- und/oder Vermittlungsangelegenheiten mit Dritten sprechen. Es gibt aber schon Ausnahmen von dieser Regel, insbesondere dann - um beim Beispiel Maßnahmeträger zu bleiben - wenn Dein Antrag einen Bezug zu der Maßnahme hat, bzw. Einfluss auf die weitere Teilnahme an der Maßnahme hat, oder haben kann.

Richtig ist auch, dass sehr häufig zu Beginn einer Maßnahme auch umfangreiche Schweigepflichtsentbindungserklärungen zur Unterschrift vorgelegt werden. Hast Du so eine Erklärung unterschrieben?

Zitat:
Worum es in diesem Antrag geht, spielt hier keine Rolle.


Naja, wie Du hier bereits lesen kannst, kann es durchaus eine Rolle spielen, um was es bei diesem Antrag geht, mindestens aber, ob ein wie auch immer gearteter Bezug zur Maßnahme besteht. Zu beurteilen, ob ein solcher Bezug besteht/bestehen kann, dürfte für den Laien auch nicht immer ganz einfach sein.

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
Steven8877
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und danke für eure Antworten,

Heute? Welche Maßnahmen laufen denn am 1. Mai über Maßnahmeträger und bei Corona?

Sorry, für mich war es noch gefühlt der 30. April, da ich spät in der Nacht den Beitrag verfasste. Und hin gehen muss ich nicht, da Corona. Was ich meinte ist halt nur, dass ich da angemeldet bin und aktuell machen wir alles online.

Ich hatte einen Antrag auf Computer und Drucker :dau: gestellt, der, wie die Maßnahme mir mitteilte, abgelehnt wird. Daher fand ich es komisch, warum das Jobcenter der Maßnahme sowas privates erzählt. Liegt wohl daran, dass in der Maßnahme PC´s und Drucker bereitgestellt sind...Wollte halt nur wissen, ob sie es dennoch weiter erzählen dürfen.

Ich möchte auch nichts kostenlos bekommen, habe nur gehört, dass einige einen Computer und Drucker bekommen haben und es dann in Raten beim Jobcenter abbezahlten. Ich brauche nämlich dringend Computer und Drucker. Mein Kind ist auch Schüler und muss seine Hausaufgaben immer bei anderen ausdrucken lassen.

Mir geht es aber in dem Beitrag nur darum, ob es eine Schweigepflicht gibt. Ich finde es irgendwie einen Angriff auf meine Privatsphäre. Jetzt stellt sich die Frage ob ich irgendwas unterschrieben haben, wo die Schweigepflicht aufgehoben wird. Antwort: Keine Ahnung... :???:

-- Editiert von Steven8877 am 02.05.2020 02:07

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Steven8877):
Ich brauche nämlich dringend Computer und Drucker.

Wofür?



Zitat (von Steven8877):
Daher fand ich es komisch, warum das Jobcenter der Maßnahme sowas privates erzählt.

Das ist nichts "privates", man hat einen Antrag gestellt und das JC hat bei der Maßnahme nachgefragt ob die den für nötig erachten.

Wie genau hat man denn den Antrag begründet?



Zitat (von Steven8877):
Mein Kind ist auch Schüler und muss seine Hausaufgaben immer bei anderen ausdrucken lassen.

Warum schreibt man die nicht wie üblich von Hand?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steven8877
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Steven8877):
Ich brauche nämlich dringend Computer und Drucker.

Wofür?

Für Vieles! So wie andere Menschen auch...


Zitat:
Das ist nichts "privates", man hat einen Antrag gestellt und das JC hat bei der Maßnahme nachgefragt ob die den für nötig erachten.


Für mich ist es jedoch privat denn ich habe den Antrag beim Jobcenter gestellt und nicht bei der Maßnahme!

Zitat:
Wie genau hat man denn den Antrag begründet?


Es waren viele Gründe im Antrag angegeben.



Zitat:
Warum schreibt man die nicht wie üblich von Hand?


Ich hoffe die Frage ist nicht ernst gemeint?!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

In Zeiten des Homeschoolings ist eine solche Ausstattung für "Hausaufgaben" tatsächlich nötig, wenn das Kind nicht abgehängt werden soll - ich finde da grade nichts seltsames daran, zumal ausdrucken bei anderen durch die Kontaktbeschränkungen ja gerade NICHT gewollt ist.

@Steven8877: Vielleicht hilft dir ja das etwas weiter (falls Du es noch nicht wusstest): https://www.mdr.de/nachrichten/politik/gesellschaft/corona-computer-zuschuss-schueler-100.html

Viele Grüße
Künstlerin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Steven:

Zitat:
Mir geht es aber in dem Beitrag nur darum, ob es eine Schweigepflicht gibt.


Die grundsätzliche Antwort lautet ja. Über mögliche Ausnahmen wurde bereits geschrieben.

Zitat:
Jetzt stellt sich die Frage ob ich irgendwas unterschrieben haben, wo die Schweigepflicht aufgehoben wird. Antwort: Keine Ahnung..


Dann ist auch weiterhin keine konkrete Antwort auf Deinen Fall bezogen möglich.

Zitat:
Es waren viele Gründe im Antrag angegeben.


War einer der angegebenen Gründe das der Computer und Drucker für die Teilnahme an der Maßnahme benötigt wird? Dann dürfte der Bezug zur Maßnahme gegeben und die Nachfrage berechtigt gewesen sein.

Zum Antrag selbst:

Wurde als Begründung unter anderem angegeben, dass der Computer von Deinem Kind für die Schule benötigt wird, würde mich die Begründung für die Ablehnung interessieren. Dagegen sollte dann wohl tatsächlich Widerspruch eingelegt werden, weil - nach aktueller Rechtsprechung - ein Anspruch auf Computer und Drucker bestehen dürfte; und zwar nicht als Darlehen, sondern als Beihilfe. Wenn Du darüber mehr wissen willst, solltest Du sinnvollerweise einen neuen Beitrag eröffnen und auch mehr Infos zum Inhalt Deines Antrages und zur Begründung der Ablehnung geben.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Steven8877):
aktuell machen wir alles online.
Achso.
Zitat (von Steven8877):
Ich finde es irgendwie einen Angriff auf meine Privatsphäre.
Warum? Dass die Maßnahme-Mitarbeiterin das weiß? Hmmm.
Und nun? Da du also weder PC noch Drucker hast--- wie gehts weiter mit der Maßnahme?

Zitat (von Steven8877):
und muss seine Hausaufgaben immer bei anderen ausdrucken lassen.
Warum? Weiß die Schule denn nicht, dass ihr keinen Drucker habt?

Ich kenne es in diesen Schüler-Fällen zB so:
Schüler wurden gefragt, ob sie am online-Unterricht teilnehmen können.
Aber diejenigen, die es verneinten, müssen 1-2 x pro Woche für 1 Std. persönlich zur Schule. Dort sollen sie ihre Aufgaben abgeben und erhalten neue Aufgaben. Alles in Papier. Alles mit Abstand und unter Einhaltung der C-Vorschriften.

Meine Empfehlung: Die Begründung für deinen Antrag ist wichtig. Evtl. beantragst du neu und begründest anders...
Zitat (von Steven8877):
Jetzt stellt sich die Frage ob ich irgendwas unterschrieben haben, wo die Schweigepflicht aufgehoben wird
So herum nicht. Das würdest du ja wohl nicht unterschreiben, oder?
Aber dir ist bekannt und du hast auch mehrfach unterschrieben, was das JC mit deinen Daten machen darf.
Evtl. hast du es nicht in Erinnerung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Zitat:
Warum? Dass die Maßnahme-Mitarbeiterin das weiß? Hmmm.


Also eines sollte man hier schon nochmal ganz deutlich sagen: Grundsätzlich ist das Jobcenter nicht berechtigt, irgendjemanden darüber in Kenntnis zu setzen, welch Anträge xyz gestellt hat. Das gilt selbstverständlich auch gegenüber einem Maßnahmeträger, sofern der Antrag keinen Bezug zur und keine Auswirkungen auf die Maßnahme hat. Warum hier so getan wird, als wenn es doch ganz selbstverständlich ist, dass das Jobcenter sich umfangreich mit einem Maßnahmeträger austauscht und das auch darf, erschließt sich mir nicht.

Zitat:
Warum? Weiß die Schule denn nicht, dass ihr keinen Drucker habt?


Unabhängig von allen derzeitigen Sonderregelungen wegen Corona gibt es zwischenzeitlich diverse gerichtliche Entscheidungen, die einen Rechtsanspruch von Schülern auf Kostenübernahme für einen PC/Laptop nebst Zubehör sehen und zusprechen (beispielhaft SozG Gotha, S 26 AS 3971/17). Jetzt, also in Zeiten von Corona, dürfte es eher noch etwas einfacher sein, den Anspruch durchzusetzen.

Zitat:
Meine Empfehlung: Die Begründung für deinen Antrag ist wichtig. Evtl. beantragst du neu und begründest anders...


Dem ist absolut zuzustimmen. Vielleicht kriegen wir ja noch eine Antwort auf die Frage nach der Begründung.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Mir erschließt sich der Grund für diesen *Austausch*. Der TE stellt einen Antrag auf PC+Drucker und der MT macht wegen Corona alles online. Beim MT steht das Equipment rum.
Grundsätzlich hat das JC mit keinem über sowas zu kommunizieren.

Ja, der TE kann gern zu Gericht und für den Sohn einklagen, was da nötig ist. Ob ihm das sagenhaft formulierte Gothaer Urteil hilft---
Vielleicht bewegt Corona ja was *Unerwartetes* in Richtung Digitalisierung . Als positive Nebenwirkung---

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4545 Beiträge, 549x hilfreich)

Ich verstehe schon, warum Steven hier pikiert ist. Es wurde ein Antrag beim JobCenter gestellt, und völlig unvermutet spricht auf der Arbeitsstelle (Maßnahme) jemand sie auf diesen Antrag an. Fände ich auch nicht gut.

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