Hallo,
ich habe Gewerbe im Oktober 2018 aufgemacht. Muss ich für die Kleinunternehmerregelung (17.500€ ) meinen Umsatz im Gründungsjahr 2018 auf das Jahr hochrechnen (um zu sehen, ob ich noch Kleinunternehmer bin) ?
-- Editiert von fb499230-35 am 09.01.2019 15:43
Kleinunternehmer-Regelung, Zwölftel-Regelung
Ja, § 19 Abs. 3 Satz 3
und 4 UStG!
D.h. 4.375 EUR dürfen laut Prognose im Vorfeld voraussichtlich nicht überschritten worden sein (für Anwendung der Kleinunternehmerregelung in 2018) und tatsächlich nicht überschritten werden (für Anwendung der Kleinunternehmerregelung in 2019).
-- Editiert von Cybert. am 09.01.2019 15:52
Finanzamt sagte 3 Mal nein (3 Anrufe) . Im Internet habe ich auch die Antwort Ja gesehen. Sieht das Ganze nach fifty-fifty aus.
-- Editiert von fb499230-35 am 09.01.2019 15:54
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Für die Beurteilung des Vorjahresumsatzes als Maßgabe für die Kleinunternehmerregelung im Jahr 2019 steht es ja unter o.g. Vorschrift im Gesetz.
Das gilt für Stpfl. und FA.
Das sehe ich auch so. Die Mitarbeiter vom Finanzamt waren aber einer anderen Meinung. Ich werde wahrscheinlich das Finanzamt Mal persönlich besuchen... und ihnen das Gesetz vorlegen.
-- Editiert von fb499230-35 am 09.01.2019 16:19
-- Editiert von fb499230-35 am 09.01.2019 16:20
Zuerst habe ich Hotline angerufen, um Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen (weil ich dachte, daß ich Umsatzsteuer ab 01.01.2019 zahlen muss). Die Frau hat gemeint: wozu brauchen Sie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn Sie die Grenze von 17.500€ nicht überschritten haben.
Ich habe ihr gesagt, daß mein Umsatz auf das Jahr 2018 hochgerechnet wird.
Sie hat dann gemeint: Meines Wissens nach wird es nicht hochgerechnet, aber ich gebe Ihnen Telefonnummer eines Mitarbeiters.
Ich habe den Mitarbeiter angerufen, er meinte auch wie die Frau, daß ich keine Umsatzsteuer bezahlen muss.
Ich habe ihn danach zweites Mal angerufen, weil ich ihn darauf hinweisen wollte, daß im Internet etwas anderes steht, nämlich: der Umsatz wird auf das Jahr hochgerechnet.
Meine Einkünfte in 2018:
Oktober : 463€ (vom 23.10-31.10)
November: 2064€
Dezember: 2913€
Insgesamt: 5440€
Nach der Kleinunternehmer-Regelung (KUR) sollte aber 4375€ die Grenze sein.
Ich habe die letzte Rechnung am 07.01.19 für den Zeitraum 08.12.18-05.01.19 gestellt.
Die Rechnung ist damit auf Januar 2019 datiert. Bedeutet das , daß ich den Umsatz für den Zeitraum 08.12.18-05.01.19 gar nicht in 2018 erzielt habe , sondern in 2019 (rein nach der Rechnung gesehen) ?
Wenn es so ist, dann habe ich die KUR-Grenze nicht überschritten.
Wenn Finanzamt aber sagen würde, daß der Umsatz für den Zeitraum 08.12.18-05.01.19 eigentlich dem Monat Dezember gehört, dann habe ich die KUR-Grenze wirklich überschritten.
Meine Einkünfte 2019 (im Januar):
vom 01.01- 05.01: 659€
vom 06.01-10.01 : 293€
Habe ich in 2018 die KUR-Grenze überschritten?
-- Editiert von fb499230-35 am 11.01.2019 01:37
-- Editiert von fb499230-35 am 11.01.2019 01:43
Die Kleinunternehmerregelung wird leider sowohl in den FÄ als auch bei den StB stiefmütterlich behandelt und häufig falsch angewendet.
Es gibt extra nur für dieses Rechtsgebiet Seminare (für StB), um Haftungsfehler zu.
Der Gesamtumsatz wird nach den vereinnahmten Entgelten ermittelt.
Entscheidend ist daher einzig, wann Sie das Geld für die Leistung vom 8.12 bis 5.1. eingenommen haben und nicht, wann die Rechnung ausgestellt wurde, was vermutlich in Ihrem Fall vor Erhalt der Bezahlung war.
Im Übrigen dürfen selbstverständlich auch Kleinunternehmer eine USt-IdNr. beantragen.
-- Editiert von Cybert. am 11.01.2019 08:07
Ich muss also ab Januar 2019 Umsatzsteuer zahlen. Das Problem ist, daß ich die letzte Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt habe. Der Grund war die (falsche) Aussage von FA.
Wenn man die Rechnung nachträglich mit Umsatzsteuer stellen kann, dann wäre das Problem gelöst.
Ist es möglich eine Rechnung abzuändern? (Ich arbeite bei Deliveroo) .
Außerdem ist mir nicht klar, ob ich Umsatzsteuer bis jetzt nur für den Zeitraum 01.01.19-05.01.19 zahlen muss.
-- Editiert von fb499230-35 am 11.01.2019 12:34
-- Editiert von fb499230-35 am 11.01.2019 12:39
Zitat:Ich muss also ab Januar 2019 Umsatzsteuer zahlen.
Nein, warum? Oder gehst Du davon aus, dass der Umsatz in 2019 mehr als 50.000€ betragen wird?
In 2018 hast Du doch die Grenze für die Kleinunternehmerregelung eingehalten.
ZitatIch muss also ab Januar 2019 Umsatzsteuer zahlen. Das Problem ist, daß ich die letzte Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt habe. Der Grund war die (falsche) Aussage von FA. :
Wenn man die Rechnung nachträglich mit Umsatzsteuer stellen kann, dann wäre das Problem gelöst.
Ist es möglich eine Rechnung abzuändern? (Ich arbeite bei Deliveroo) .
Außerdem ist mir nicht klar, ob ich Umsatzsteuer bis jetzt nur für den Zeitraum 01.01.19-05.01.19 zahlen muss.
Nochmal: wenn Sie die Zahlung für die Leistung vom 8.12.18-5.1.19 erst in 2019 erhalten haben, zählt sie nicht zum Gesamtumsatz in 2018!
Ist der vereinnahmte Betrag von 4.375 Euro trotzdem (auch ohne die Leistungen aus 2018, die erst dieses Jahr bezahlt wurden) in 2018 überstiegen, wären Sie in 2019 kein Kleinunternehmer mehr.
Eine Rechnung kann berichtigt werden.
Für die Regelbesteuerung in 2019 ist das Leistungsdatum entscheidend.
@hh: wenn der GU inkl. der in 2019 vereinnahmten Beträge 5.440 Euro beträgt und es sich bei den insgesamt 952 Euro, die in diesem Jahr um die Leistung aus 2018 handelt - der Betrag also abzuziehen wäre - wären die 4.375 Euro doch trotzdem überschritten!?
@cybert
Meine Antwort basierte auf folgender Aussage des Fragestellers in Antwort#6
Die Rechnung ist damit auf Januar 2019 datiert. Bedeutet das , daß ich den Umsatz für den Zeitraum 08.12.18-05.01.19 gar nicht in 2018 erzielt habe , sondern in 2019 (rein nach der Rechnung gesehen) ?
Wenn es so ist, dann habe ich die KUR-Grenze nicht überschritten.
O.k., hh, dann war der strittige Umsatz wohl gar nicht in den genannten Beträgen enthalten.
Zitat:Bedeutet das , daß ich den Umsatz für den Zeitraum 08.12.18-05.01.19 gar nicht in 2018 erzielt habe , sondern in 2019 (rein nach der Rechnung gesehen) ?
Ja, aber nicht wegen der Rechnung, sondern wegen der Zahlung!
Ich hoffe Euch jetzt im Kern richtig verstanden zu haben :
Ich bin immernoch Kleinunternehmer und werde auch 2019 es bleiben, solange ich 50.000€ nicht überschreite.
In 2019 muß ich keine Umsatzsteuer zahlen.
Stimmt es ?
Noch kürzer:
Momentan ist alles "im Grünen Bereich". Momentan bin ich nicht umsatzsteuerpflichtig.
-- Editiert von fb499230-35 am 12.01.2019 00:08
Nur, wenn die in 2018 VEREINNAHMTEN Entgelte 4.375 EUR nicht übersteigen und der maßgebliche Gesamtumsatz in 2019 nach aktuellem Stand (zu Beginn dieses Jahres) voraussichtlich nicht über 50.000 EUR liegen wird.
Nach der ganzen Information, die ich oben gepostet habe, ist das der Fall ? ( Um die obig gepostete Information noch zu vervollständigen : ich habe das Geld (natürlich) nach der Rechnung bekommen) .
Oder ist die obige Information immernoch unvollständig, sodaß man nicht eindeutig sagen kann ja oder nein ?
Vielleicht als Zusatzinformation: ich habe die anderen Rechnungen in 2018 gestellt und diesbezügliche Geld auch
2018 bekommen. Nur bei der letzten Rechnung (vom 07.01.2019) habe ich das Geld 2019 bekommen.
Denn ich habe mit den Begriffen wie "vereinnahmten Entgelte" nichts am Hut .
-- Editiert von fb499230-35 am 12.01.2019 00:28
Vereinnahmte Entgelte = das, was Sie eingenommen haben!
Zitat:Meine Einkünfte in 2018:
Oktober : 463€ (vom 23.10-31.10)
November: 2064€
Dezember: 2913€
Insgesamt: 5440€
Wenn das die Beträge sind, die Sie bar oder unbar in 2018 eingenommen haben, sind Sie in 2019 kein Kleinunternehmer mehr!
Ok, vemutlich kann man aus dieser Information keine eindeutige Antwort geben.
Dann werde ich versuchen, diese zu vervollständigen:
Wenn also in meinem Fall vereinnahmte Entgelte = das Geld , das ich von Deliveroo auf mein Sparkassenkonto überwiesen bekam, dann habe ich 2018 auf das Konto nur Beträge bekommen, die ich bis zum 08.12 verdient habe:
Die Summe insgesamt lautet: ca. 3465€
-> unter der Grenze 4350€ -> bin Kleinunternehmer-> alles im Grünen Bereich -> (was für mich noch wichtiger ist) ich muss in 2019 keine Umsatzsteuer zahlen ( die Grenze von 50.000€ werde ich sehr wahrscheinlich nicht überschreiten).
Wenn man nun mit der Information eindeutig entscheiden kann, ob ich in 2019 keine Umsatzsteuer bezahlen
muss, könnt ihr mit Ja oder Nein entscheiden .
Ich meine : Ich habe hier oben schon mit Ja entschieden.
Ihr könnt nur das bestätigen oder korrigieren
-- Editiert von fb499230-35 am 12.01.2019 00:52
-- Editiert von fb499230-35 am 12.01.2019 00:55
-- Editiert von fb499230-35 am 12.01.2019 00:56
-- Editiert von fb499230-35 am 12.01.2019 00:59
-- Editiert von fb499230-35 am 12.01.2019 01:00
-- Editiert von fb499230-35 am 12.01.2019 01:02
-- Editiert von fb499230-35 am 12.01.2019 01:10
2.440€ bin Kleinunternehmer-> alles im Grünen Bereich -> (was für mich noch wichtiger ist) ich muss in 2019 keine Umsatzsteuer zahlen ( die Grenze von 50.000€ werde ich sehr wahrscheinlich nicht überschreiten).
Richtig!
Daher die Frage von Eugenie "Wie hoch waren Ihre Einnahmen 2018?" und der ständige Hinweis auf die vereinnahmten Entgelte.
Ja, was Eugenie mit "Einnahmen" meinte, habe ich erst jetzt verstanden.
Vielen Dank Euch für die Unterstützung!
Ich wollte nächste Tage zu FA gehen, um die Frage bzgl. "auf das Jahr Hochrechnen" endgültig zu klären. Jetzt aber erübrigt sich diese Frage im Prinzip , da ich Kleinunternehmer bin ... Juhuu !!
PS: Ich habe oben den Betrag von 2440€ auf 3465€ korrigiert , da ich es zuerst falsch berechnet habe.
-- Editiert von fb499230-35 am 12.01.2019 01:24
Zhenja , warum bist du so böse ?
Deine erste Antwort (wo du über Einnahmen fragst) hat nur zufällig geholfen.
Sie hatte nichts mit dem konkreten Problem zu tun.
Normalerweise ist damit deine erste Antwort völlig daneben. Lerne auf eine konkrete Frage , konkrete Antwort zu geben!
Ich habe meine Geschichte nur weiter erzählt, weil ich eine weitere Frage hatte, die etwas mit deiner Frage zu tun hatte, aber nur zufällig.
Ich war Mathematikstudent und du wirst mir erzählen, wer problematischer ist?
Ajajaj Zhenja, bleib cool .
Du machst einen Eindruck als ob du hier ein Halbtroll wärest. Deshalb bist nun auf der "Ignorliste" für mich.
PS: Ich stelle hier Fragen, weil ich etwas nicht verstehe. Du bist auch ein umständlicher Kerl , wenn du Fragen stellst, aber fast niemand wird dir sowas sagen, nur Trolle wie du.
Usek, molodez, idi poesh holodez.
-- Editiert von fb499230-35 am 15.01.2019 18:51
-- Editiert von fb499230-35 am 15.01.2019 18:56
-- Editiert von fb499230-35 am 15.01.2019 19:05
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