Bearbeitungsdauer Raten? Vollstreckung vor Bearbeitung?

2. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Xemus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Bearbeitungsdauer Raten? Vollstreckung vor Bearbeitung?

Aus einem Urteil heraus muss ich 70 Tagessätze je 15€ bezahlen. Die Zahlungsaufforderung wurde am 20.11.2015 verschickt.
Erhalten habe ich diese am 25.11.2015. Noch am gleichen Tag habe ich vorab per Fax einen Antrag auf Ratenzahlung gestellt und das Selbe per Post am nächsten Tag rausgeschickt. Da ich in Bezug von ALG2 bin, habe ich auch direkt meinen aktuellen Bescheid mit angehängt.
Wenn nun die 2 Wochen Frist ab 20.11. läuft, wäre diese ja theoretisch diesen Freitag rum. Mein Antrag wurde bisher noch nicht bearbeitet.
Wie lange dauert denn die Bearbeitung eines solchen Antrags?
Und kann die Staatsanwaltschaft nun nach Ablauf der Frist vollstrecken, sprich Haft anordnen, oder muss diese meinen Antrag erst bearbeiten?

-- Editier von Xemus am 02.12.2015 18:17




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33911 Beiträge, 17616x hilfreich)

Wie lange dauert denn die Bearbeitung eines solchen Antrags? Ein paar Wochen.
Und kann die Staatsanwaltschaft nun nach Ablauf der Frist vollstrecken, sprich Haft anordnen, oder muss diese meinen Antrag erst bearbeiten? Die sind gar nicht so scharf darauf, Leute einzusperren, wie Sie scheinbar vermuten. Wenn eine Ratenzahlung in Arbeit ist, wird natürlich keine Umwandlung in Haft erfolgen. Allerdings muß man zumindest in unserer Gegend nicht nur Ratenzahlung beantragen, sondern parallel dazu eine erste Rate überweisen. Man schlägt also z. B. 30 Euro (bei Alg-2-Empfängern üblich) vor und überweist die sofort.

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#2
 Von 
Xemus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Die sind gar nicht so scharf darauf, Leute einzusperren, wie Sie scheinbar vermuten. Wenn eine Ratenzahlung in Arbeit ist, wird natürlich keine Umwandlung in Haft erfolgen. Allerdings muß man zumindest in unserer Gegend nicht nur Ratenzahlung beantragen, sondern parallel dazu eine erste Rate überweisen. Man schlägt also z. B. 30 Euro (bei Alg-2-Empfängern üblich) vor und überweist die sofort.

Dann überweise ich doch mal direkt die erste Rate bevor die eigentliche Frist vorbei ist. Vorgeschlagen hatte ich monatlich 50€, das sollte denke ich recht angemessen sein bei meinem "Einkommen".

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#3
 Von 
annama123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 30x hilfreich)

Die Höhe der Rate ist aber nicht abhängig von Ihrem Einkommen. Die Ratenhöhe muss so gewählt sein, dass die Geldstrafe schnell (in längstens 24 Monaten) getilgt ist.
Aber 50 Euro passt ja bei Ihnen...

-- Editiert von annama123 am 02.12.2015 18:31

-- Editiert von annama123 am 02.12.2015 18:32

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#4
 Von 
Xemus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von annama123):
Die Höhe der Rate ist aber nicht abhängig von Ihrem Einkommen. Die Ratenhöhe muss so gewählt sein, dass die Geldstrafe schnell (in längstens 24 Monaten) getilgt ist.

Das sollte ja dann passen mit den 50€ bei einer Gesamtsumme von circa 1200€

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33911 Beiträge, 17616x hilfreich)

Dann überweise ich doch mal direkt die erste Rate bevor die eigentliche Frist vorbei ist. Guter Entschluß.
Vorgeschlagen hatte ich monatlich 50€, das sollte denke ich recht angemessen sein bei meinem "Einkommen". 30 Euro hätten auch gereicht, aber so haben Sie es schneller hinter sich...
70 TS stehen übrigens nicht im Führungszeugnis, sofern das die einzige Strafe ist und in den nächsten 5 Jahren bleibt.

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