Bestellbetrug

20. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
AUTFranky
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestellbetrug

Guten Tag,

Ich habe mir Ihm Vorjahr bei einem Versandhaus einen Artikel im Wert von ca. 600€ Bestellt auf einen anderen Namen, im Juni hatte ich schon eine Vorladung bei der Polizei, seitdem Zahle ich jedes Monat 200€ an das Inkasso zurück, nun meine Frage was könnte dabei herauskommen, mir tut das ganze Wirklich sehr Leid, ich habe zu diesem Zeitpunkt nicht nachgedacht was ich da tu, ich musste es einfach haben, so dumm von mir!

PS: Ich war zu dem Tatzeitpunkt 19 Jahre alt.



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6 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17261x hilfreich)

AUT = Österreich? Da sieht das Jugendstrafrecht nämlich ganz anders aus als in D...

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-- Editiert muemmel am 20.09.2012 01:08

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#2
 Von 
AUTFranky
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo muemmel,

Ja ich bin aus Österreich, aber man könnte trotzdem ca. abschätzen was dabei herauskommen würde!?

Liebe Grüße
Franky

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#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Wikipedia ist Dein Freund:

§ 146 StGB
Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Da es ja den Schaden wieder gutgemacht hast, kann VIELLEICHT das Verfahren eingestellt werden oder Du erhaelst eine kleine Geldstrafe, schaetzungsweise 30 bis 60 TS. Wenn euer Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt und es sowas wie Sozialstunden gibt, kannst Du mit solchen in etwa gleicher Anzahl rechnen.

-- Editiert Albarion am 20.09.2012 12:31

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#4
 Von 
AUTFranky
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort Albarion!



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17261x hilfreich)

"Heranwachsende" im Sinne des deutschen JGG kennt das Ö-JGG nicht. Für Menschen zwischen 18 und 20 ist im allgemeinen Strafrecht aber eine Strafmilderung vorgesehen. Ich tippe insofern auch auf eine Geldstrafe. Im Unterschied zu D ist es möglich und üblich, einen Teil der Geldstrafe zur Bewährung auszusetzen ("bedingte Strafnachsicht"). Es könnte also z. B. 30 Tagessätze geben, von denen nur 15 bezahlt werden müssen und der Rest wird erlassen, wenn sich der TE bewährt hat (Frist: 1 bis 3 Jahre).

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AUTFranky
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hei muemmel,

Vielen Dank für dein Bemühen und deine Hilfreichen Antworten, wenn ich weitere Fragen habe wende ich mich wieder an dich! :)

Liebe Grüße,
Franky

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