Dringend !

28. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
MarcekR86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Dringend !

Guten Tag,

ich habe mich gestern nacht im stark alkoholisierten (2,0) Zustand gegen eine "Mitnahme" durch die Polizei gewehrt. Laut Polizei soll ich mich gewehrt haben und "um mich geschlagen" haben oder so. Aber geschlagen habe ich die Beamten bestimmt nicht. Da bin ich mir sicher. Nur kann ich mich (leider) nicht mehr genau an die "Tat" erinnern und habe jetzt Angst, dass etwas schlimmes auf mich zukommt! Vorstrafen oder so habe ich keine. Bin auch noch nie vorher in irgendeiner Art und Weise polizeilich aufgefallen. Ich habe nur Angst, dass ich jetzt eine so hohe Strafe bekomme, dass ich vorbestraft bin. Das wäre schlecht, weil ich (23 Jahre) in 2-3Monaten mit meinem Studium fertig bin und dann auf JobSuche gehen will. Was bzw. wie denken Sie darüber? Was kann da im schlimmsten Falle auf mich zukommen? Ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ich eine "Vorstrafe" bekomme?

Danke für Ihre Antwort !

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23 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

Strafprognosen sind ohnehin schwierig, aber hier geht es nun gar nicht. Wenn Sie sich nicht erinnern können, kann Ihnen auch keiner sagen, was auf Sie zukommt, denn wie Sie sich vermutlich vorstellen können, macht es einen Unterschied, ob man eine Beleidigung ruft oder einen Polizisten krankenhausreif prügelt. Da müssen Sie halt die Anklageschrift abwarten oder einen Anwalt (Achtung: Kosten!) mit der Akteneinsicht beauftragen.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Aber geschlagen habe ich die Beamten bestimmt nicht.


"Um sich schlagen" ist auch schlagen. Der bedingte Vorsatz genügt.

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#3
 Von 
MarcekR86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für deine antwort.

ich habe keinen polizisten geschlagen. beleidigt ja. und auch weggeschoben und losgerissen, weil ich nicht mit wollte..aber nicht geschlagen.

grüße

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

ich denke, Sie können sich nicht erinnern? Nun, wenn Sie Glück haben, kommen Sie mit einer Geldstrafe von unter 91 Tagessätzen davon - die stünde dann nicht im Führungszeugnis.

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
MarcekR86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für ihre antwort.. das macht mir mut.
wann würde denn ein solcher eintrag aus dem führungszeugnis verschwinden?
danach ist man doch quasi nicht mehr vorbestraft oder?

grüße

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-- Editiert am 28.12.2009 21:16

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

also, wenn Sie es auf 91 oder mehr Tagessätze bringen, steht das dann 3 Jahre im FZ. Achtung: Auch wenn Sie unter 91 TS bleiben, stehen die im Bundeszentralregister! Eine Verbeamtung kann man dann vergessen und bei Sicherheitsüberprüfungen (z. B. für einen Job am Flughafen) kommt das auch hoch. Nichtsdestotrotz dürfen Sie sich ohne Eintrag im FZ ganz offiziell als "nicht vorbestraft" bezeichnen.

Gruß vom mümmel

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#7
 Von 
MarcekR86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

und nochmals danke ;)

ich habe soeben mit meinem vater gesprochen..der beamte meinte gestern zu ihm, dass "widerstand gegen die staatsgewalt" auf mich zukommen wird. was können sie dazu sagen? hilft das weiter für eine einschätzung?

ich werde morgen auch hinfahren und mich bei den beamten entschuldigen. es ist mir a) peinlich und b) tut es mir total leid.

bei berufen in der privaten wirtschaft muss aber nicht immer ein FZ vorgezeigt werden, oder?

grüße

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#8
 Von 
hollywood85
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ich habe soeben mit meinem vater gesprochen..der beamte meinte gestern zu ihm, dass "widerstand gegen die staatsgewalt" auf mich zukommen wird. was können sie dazu sagen? hilft das weiter für eine einschätzung? <hr size=1 noshade>


Der betr. Paragraph ist § 113 Abs. 1 StGB .

Was war denn der Auslöser dafür, dass die freundlichen Polizeibeamten Dich mitnehmen wollten? Und haben sie Dich letztendlich mitgenommen oder war Deine Gegenwehr erfolgreich (und die haben Dich nicht mitgenommen)?

Entschuldigen ist in jedem Fall angebracht (wenn Du es selbst schon erwähnst)!

Evtl. ließe sich etwas mit Absatz 4 des § 113 StGB machen. Wenn Du irrig angenommen hättest, die Polizeibeamten hätten Dich zu Unrecht mitnehmen wollen, dann könnte das die Strafe für Dich mildern bzw. es könnte von einer Strafe abgesehen werden. In dem Zusammenhang spielt sicherlich auch Dein Alkoholspiegel eine Rolle.

Geh erst einmal zur Polizei hin und entschuldige Dich. Gebe an dieser Stelle auch die Gründe für Deinen Fehltritt an. Versuche herauszufinden, ob die nach Deiner Entschuldigung immer noch ein Strafverfahren einleiten wollen (ohne den Eindruck zu erwecken es ginge Dir nur darum).

Falls die ein Verfahren einleiten, solltest Du einen Anwalt einschalten. Dieser kann durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft evtl. für eine Verfahrenseinstellung sorgen, womit Dein BZR-Auszug unversehrt bliebe (ebenso wie Dein Führungszeugnis).

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#9
 Von 
MarcekR86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die einschätzung und die hilfe.

ich werde gleich noch losfahren um mich zu entschuldigen...
und dann kann ich wahrschl. auch noch mehr dazu sagen.

grüße

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#10
 Von 
MarcekR86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Auslöser dafür war, dass ich betrunken aufm Weg nach Hause irgendwo geklingelt habe und die haben dann die Polizei angerufen. Die wollten mich dann nur nach Hause bringen. Das wollte ich dann aber nicht. Daraufhin habe ich mich gewehrt. Die haben mich mit zur Wache genommen. Blut abgenommen. 2 Promille.

Können Sie mir sagen, was auf mich zu kommen kann/wird? Oder ist das schwer zu sagen?

Die zuständigen Beamten treffe ich erst morgen an. Dann werde ich mich entschuldigen und schauen was genau auf mich zukommt.

Das tut mir alles so leid. Ich bin noch nie so gewesen und war halt einfach viel zu betrunken. Bin ja wie gesagt auch noch nie polizeilich aufgefallen.

Grüße

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-- Editiert am 29.12.2009 16:40

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

eine Geldstrafe wird auf Sie zukommen - das sagte ich doch schon. Im allergünstigsten Fall gibt es die von hollywood erwähnte Verfahrenseinstellung, welche aber auch mit einer Geld- oder Arbeitsauflage verbunden sein wird. Was genau auf Sie zukommt, kann Ihnen der zuständige Beamte auch nicht sagen - der Ausgang des Verfahrens wird NUR durch die Staatsanwaltschaft (bei einer Einstellung) bzw. das Gericht festgelegt.

Gruß vom mümmel

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#12
 Von 
MarcekR86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, danke nochmal.

ich habe auch soeben post von der polizei bekommen in der von "widerstand gegen vollstreckungsbeamte" die rede ist. also nicht beleidigung oder angriff oder sonstiges. das ist eher gut, oder? mir geht es auch nicht um die höhe des geldbetrages, sondern nur darum, dass ich keinen eintrag in mein führungszeugnis haben möchte. ich will mich ja im frühjahr 2010 bewerben. nochmal die frage...könnte ich bei einem eintrag im fz nach 3 jahren mich ohne weiteres bewerben? also beamter, jurist oder soetwas möchte ich nicht werden.

Danke schon im Voraus.

Grüße

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

da das alles tateinheitlich passiert sein dürfte, ist der § ziemlich schnuppe. Im übrigen gibt es auch kein Delikt namens "Angriff".
Zur Löschfrist im FZ habe ich Ihnen alles Erforderliche geschrieben.

Gruß vom mümmel

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-- Editiert am 29.12.2009 17:40

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MarcekR86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok. Dann danke ich Ihnen nochmals.

Grüße

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#15
 Von 
guest-12322.03.2010 17:57:10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
MarcekR86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, danke.

ich soll heute nachmittag nochmals da vorbeischauen..dann kann ich mich auch entschuldigen und werde vielleicht noch ein wenig genaueres darüber erfahren.

grüße

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
MarcekR86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

so. also...update: nicht irgendwie geschlagen oder sonstiges, sondern gegen die mitnahme gewehrt bzw. die mitnahme verweigert..ohne dabei jemanden zu verletzten oder ähnliches.

grüße

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12322.03.2010 17:57:10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
MarcekR86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke für deine schnelle und ehrliche antwort. das beruhigt mich und lässt mich vll. die nächsten nächte etwas besser schlafen. mir ist soetwas noch nie passiert und sowas mache ich auch nicht..das bin nicht ich. habe da wohl den alkohol unterschätzt. und es ist mir sehr peinlich.

danke nochmal ! ich werd mich melden sobald es etwas neues diesbezüglich gibt.

grüße

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12322.03.2010 17:57:10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
MarcekR86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

uiuiui..dann war bei dir ja einiges los ;)
danke für deine schnelle und auch detailierte antwort.
wie lange hatte das bei dir gedauert bis du post vom staatsanwalt bekommen hattest!?
musstest du bei der polizei aussagen?

gruß

-- Editiert am 03.01.2010 20:30

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12322.03.2010 17:57:10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
jacus84
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich habe auch mal so ein Mist im Suff gemacht
4 Anzeigen an einem Abend 2,8 Promille
Körperverletzung gegen Polizeibeamte.
Beamtenbeleidigung
Wiederstand gegen die Stattsgewalt
Gefangnen befreiung

Am nächsten Tag wusste ich nix

Strafe
1 Wochenendarrest und 600 Euro strafe

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