Guten Tag,
also vorgefallen ist es so...ich wurde beschuldigt eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Das war Anfang dieses Jahres. Jetzt hab ich seit der vernehmung von Polizei nichts mehr davon gehört.Gestern kam ein Brief an vom Landratsamt und in dem stand ich muss zu einen vorsprechen zwecks sozialer Lage und wegen Jugenstrafgesetz weil ich noch keine 21 bin. Das dieser fall vor Gericht geht ist das jetzt schon sicher oder kann immer noch die möglichkeit bestehen das es fallen gelassen wird? Hab da keine Ahnung weil soweit ist es noch nie gekommen;)
mfg Jörg
Gericht?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Geschrieben hat da wohl die Jugendgerichtshilfe. Und die wollen mit Dir sprechen, weil die einen Bericht über Dich fertigen, der dann an das Gericht geschickt wird. Hört sich erst einmal sehr danach an, daß es bereits eine Anklage gegen Dich gibt. Theoretisch möglich wäre aber auch, daß die was anderes wollen. Z.B. Auflagen mit Dir besprechen, die dann zur Verfahrenseinstellung führen. Anrufen ist immer ein schneller und schmerzloser Weg, schlauer zu werden...
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
Dass es schon eine Anklage gibt, ist unwahrscheinlic, da die Anklage ja auch dem Threadautor zugestellt worden wäre.
Ansosnten scließe ich mich meinem Vorredner an.
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Mit der Anklagebegleitverfügung, mit der die Anklage an das Gericht verfügt wird, wird auch eine Kopie an die JGH geschickt, so dass die 'Ladung' durch die JGH schneller erfolgen kann als die Zustellung der Anklage.
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