Verfahren immer wieder verschoben

28. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lissy2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahren immer wieder verschoben

Hallo,
ich habe eine Frage, wie oft kann ein Verfahren verschoben werden?

Ich bin morgen zum 4. oder 5. Mal als Zeuge geladen. Eigentlich bin Kläger, aber naja.

Ich wurde 2000 von einem "Freund" um 17.500 DM betrogen, dumme Geschichte. Er kann einen unheimlich gut einwickeln.
Seit Anfang 2003 wird jetzt immer wieder ein Verfahrenstermin angesetzt und kurzfristig abgesagt.
Wie oft kann das gehen?

Ich habe zivilrechtlich einen Titel gegen ihn, aber da kann ich mir auch nicht wirklich was für kaufen. Da sich auf zivilrechtlichem Wege nichts tat, habe ich dann Strafanzeige wegen Betruges gestellt.

Was kann ich morgen denn erwarten, falls es diesmal wirklich zur Verhandlung kommt?
Kann es sein, das der Richter ihn dazu verurteilt das Geld zurück zu zahlen, oder ist dieser Anspruch auf Rückzahlung nur Zivilrechtlich gegeben?
Was hat der gute Mann dann zu erwarten?
Wie läuft eine solche Verhandlung ab?

Ich habe zugegeben wohl ein wenig Panik vor morgen. Erstens auf diesen Menschen zu treffen und zweitens davor, was bei Gericht auf mich zukommt.
Mein Vater hat vor Gericht schon als Zeuge ausgesagt undist vom gegenerischen Anwalt ziemlich auseinander genommen worden, so das der Eindruck entstand, er wäre Täter.

Wenn in meinem Fall der Angeklagte auf freiem Fuß aus dem Gericht geht, passt da jemand auf, das mir nichts passiert? Er kann auf einmal äußerst gewalttätig werden, als wenn jemand bei ihm einen Schalter umlegt.
Danke für eure Hilfe

LG Lissy




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe steht jetzt die Hauptverhandlung im Strafverfahren an. Die kann so oft verschoben werden, wie es nötig ist. Kläger sind in dem Fall nicht Sie, sondern der Staat in Gestalt der Staatsanwaltschaft. Das Strafverfahren dient nicht dazu, Ihnen zu Ihrem Geld zu verhelfen, dazu haben Sie ja den Titel, sondern es soll durch die Strafe, die ja vielleicht mal verhängt werden wird, den Täter von der Begehung weiterer Straftaten abhalten. Warum die bisherigen Verhandlungsversuche gescheitert sind erfahren Sie als Zeugin nicht, weil Sie ja nicht im Saal sein dürfen. Möglicherweise ist ja der Angeklagte oder ein anderer Zeuge nicht erschienen. Das kommt oft vor, und wenn jedesmal ein anderer fehlt muss halt immer wieder neu terminiert werden.
Zur Höhe der zu erwartenden Strafe lässt sich ohne Aktenkenntnis nichts sagen, weil z.B. die Vorstrafen und sonstige Einzelheiten nicht bekannt sind.
Und es wird ziemlich sicher kein Aufpasser bestellt. Üblicherweise passiert den Zeugen aber auch nichts. Zum einen steht die Anschrift ja schon in der Anklageschrift. Zum anderen werden Straftaten zum Nachteil von Zeugen ziemlich üppig bestraft, das kann sich auch ein Angeklagter denken.
Zum Thema "Auseinandernehmen durch Rechtsanwalt": Der Verteidiger darf so wie die anderen Beteiligten Fragen stellen, die Sie als Zeugin wahrheitsgemäß beantworten müssen. Wenn Sie nur sagen was Sie wissen und auch sagen, wenn Sie etwas nicht wissen, kann er nicht viel auseinandernehmen. Immer schön dran denken: 1. er wird dafür bezahlt; 2. zum auseinandernehmen gehört auch jemand, der sich auseinandernehmen lässt. Also immer schön abwarten, ob er eine Frage stellt (die beantwortet wrden muss) oder nur irgendwas erzählt.

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