event. Anzeige wegen Sachbeschädigung

1. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
padersche
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
event. Anzeige wegen Sachbeschädigung

Hallo ich hab ein paar Fragen eines Vorfalls der sich am Wochenende zu getragen hat.

Ich war mit Freunden in einer Disco mein bestehen der schriftlichen Berufsabschlussprüfung feiern, demnach auch sehr betrunken.
Jedenfalls bin ich dann rausgeflogen weil ich einen Zigarettenautomaten beschädigt haben soll. Kann mich leider nicht daran erinnern und weiß auch nicht ob meine Personalien vom Türpersonal aufgenommen wurden. Habe inzwischen auch schon mehrfach versucht bei dem besagten Club telefonisch mich zu entschuldigen bzw. mich zu erkundigen ob tatsächlich ein Schaden vorliegt, jedoch hab ich bisher noch niemanden erreicht.

zu meiner Person:
21 Jahre
nicht Vorbestraft
Auszubildender


Meine Frage nun falls es zu einer Anzeige kommen sollte, wie würde meine Strafe ausfallen muss ich mit einem Eintrag ins Führungszeugnis rechnen???

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Falls es zu einer Anzeige bzw. zu einer Anklage kommt, wird die Strafe sicher nicht so hoch ausfallen, dass es zu einem Eintrag ins Führungszeugnis kommt.

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#2
 Von 
padersche
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

okay danke für die schnelle Antwort es soll sich angeblich bei dem schaden um die Glas- bzw. Plastikfront handeln

meine Frage noch zählt dies als Sachbeschädigung oder fällt das schon unter Gemeinschädliche Sachbeschädigung da es sich um einen Automaten handelt der aber in der Disco innen drin steht

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#3
 Von 
passenger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 13x hilfreich)

So wie sich die Sache darstellt, kann keine gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB ) vorliegen. Wie der Name schon sagt: "gemeinschädlich" wäre beispielsweise die Beschädigung einer Parkbank, das Beschmieren des öffentlichen Gehweges mit Graffity o.ä., also die Beschädigung des öffentlichen Nutzens dienender Sachen - ein Zigarettenautomat kann nicht unter diese Definition fallen.

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#4
 Von 
padersche
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie stehen die Chancen das es zu keiner Anhörung vor Gericht kommt sondern "nur" ein Strafbefehl?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 138x hilfreich)

Bei einfachen Sachbeschädigungen ist die Grenze der Geringfügigkeit bisweilen recht erstaunlich. Ein Betrunkener Gast hatte absichtlich ein Glas-Treppengeländer zertreten und einen Schaden von fast 300 € verursacht. Trotzdem Einstellung wegen Geringfügigkeit.

Was auf Dich zukommen wird, ist wohl eine Schadenersatzforderung, wenn da ein Schaden entstanden ist.

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#6
 Von 
padersche
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Also kann ich davon ausgehen das nicht zu einer Gerichtverhandlung kommt eher Strafbefehl oder Einstellung sehe ich das richtig?

Wie lange dauert es für gewöhnlich bis ein schreiben der polizei bezüglich Stellungnahme eintrifft?

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