Hallo zusammen,
ich habe ein Problem was mir seelisch sehr zu schaffen macht, da ich mir nicht sicher bin ob dies strafbares Verhalten ist.
zuerst schildere ich worum es geht.
ich mache derzeit eine Arbeitsgelegenheit in einer Grundschule als Obstzubereiter.
nun ist folgendes passiert, ich wurde zur Schulleiterin gerufen zu einem Gespräch, mit der Sozialbetreuerin für die Arbeitsgelegenheiten.
dann wurde mir gesagt, eine Mutter hätte der Schulleiterin gesagt, dass ich vor 10 Jahren!!! diese Mutter draußen auf der Straße angesprochen haben sollte (sie soll da 13 Jahre gewesen sein wurde mir gesagt), ob sie sich vorstellen könnte mal shoppen zu gehen und ich würde das dann zahlen und ob sie mal Lust hätte mit zu mir zu kommen um was zu trinken.
ich dachte ich wäre im falschen Film als mir das gesagt wurde, ich habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen und habe ein reines Führungszeugnis ohne Einträge, was mir auch in dem Gespräch gesagt wurde, da vor dem Job das Führungszeugnis eingeholt wurde.
ich kann mich nicht erinnern, dass ich vor 10 Jahren ein Mädchen angesprochen habe, ich war 33 vor 10 Jahren. habe gesagt, dass ich mir das nicht erklären kann und dass das nicht stimmt.
zudem liegt es mir auch fern eine Minderjährige kennenzulernen, da ich mich nur zu gleichaltrigen Frauen hingezogen (zumindest volljährigen) fühle.
mir wurde dann gesagt, dass ich mir überlegen solle ob ich in einer anderen Schule den Job weiter auszuüben möchte oder hier bleiben wolle.
nun aber meine eigentliche Frage, ich habe nun Angst, dass diese Frau eine Anzeige stellt, inwiefern würde dies dann verfolgt werden? wäre dies ein strafbares Verhalten? es steht Aussage gegen Aussage dann?, wie würde das dann evt. weitergehen?
ich habe nur vor die Schule zu wechseln und den Job an einer anderen Schule weiterzumachen.
ich hatte ansonsten immer nur Kontakte zu volljährigen und älteren und habe nun auch eine Frau kennengelernt in der Disco in meinem Alter, wo grad eine Beziehung entsteht.
das ganze macht mich aber nun seelisch sehr fertig, und ich leide unter ständigen Magenschmerzen, da ich ein sensibler Mensch bin. weil ich mich nicht gut auskenne und diese Ungewissheit da ist, was passieren kann.
deshalb hoffe ich hier gute Antworten zu bekommen, die mir weiterhelfen um das ganze besser einschätzen zu können.
vielen dank,
chris
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strafbares Verhalten?!
Wie es im Falle einer Anzeige in der Situation ermittelt wird ist schwer zu sagen. Anzeigen darf sie dich, egal wie lange es her ist. Ich glaube aber kaum, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft Interesse an so einem "Kindergarten" hätten. Sie sind natürlich verpflichtet, dem ganzen nachzugehen und auf Antrag des so gengenannten "Opfers" in der Sache zu ermitteln. Aber es ist zu viel Zeit vergangen und Zeugen gibt es auch keine, ausser die Frau selbst. Ihre Angaben sind dann die einzigen, auf den die Strafanzeige dann auch basiert.
An deiner Stelle würde ich mich informieren, ob sie wirklich vorhat, dich anzuzeigen. Falls ja, solltest du wirklich als Unschuldiger deinen Ruf verteidigen, vorallem bei dem Job und eine Anzeige wegen Verleumdung/sog. Rufmord erstatten.
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quote:
Sie sind natürlich verpflichtet, dem ganzen nachzugehen und auf Antrag des so gengenannten "Opfers" in der Sache zu ermitteln.
Nein, sind sie nicht, da es schon der Schilderung nach an einem Anfangsverdacht auf eine Straftat fehlt. umkehrschluss aus Par. 152 StPO
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert !!Streetworker!! am 21.10.2014 03:20
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Meinung:
Ihre Erklärung klingt nach: "Ist schon möglich - aber ich kann mich nicht erinnern." Mir fehlt da ein klares Nein. Ich frage mich in solchen Fällen, wie sich jemand verhält, dem so ein Vorwurf unberechtigt gemacht wird. Für mich verhalten Sie sich wie jemand, der ertappt wurde.
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quote:
Für mich verhalten Sie sich wie jemand, der ertappt wurde.
Das ist durchaus möglich. Genauso gut ist es möglich, dass hier ein tatsächlich völlig Unbescholtener durch eine falsche Anschuldigung in ganz gewaltige Probleme gerät bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes.
Aus guten Gründen ist die Unschuldsvermutung ein sehr hohes Gut in unserem Rechtsstaat. Gerade im Bereich der Sexualdelikte kann eine bloße Behauptung existenzvernichtend sein.
Wenn die Behauptung der Dame wirklich völlig aus der Luft gegriffen, dann sollte man sich mit allein rechtlichen Mitteln wehren, zum Beispiel mit einer einstweiligen Verfügung, die es der Dame verbietet, derartiges zu behaupten. Hier könnte ein Anwalt helfen.
Stimmen eigentlich die Angaben der Mutter? Wenn sie vor 10 Jahren 13 Jahre alt war und jetzt ein Kind in der Grundschule hat??
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"justice"
quote:<hr size=1 noshade>nun aber meine eigentliche Frage, ich habe nun Angst, dass diese Frau eine Anzeige stellt, inwiefern würde dies dann verfolgt werden? <hr size=1 noshade>
Gar nicht.
quote:<hr size=1 noshade>wäre dies ein strafbares Verhalten? <hr size=1 noshade>
Nein.
Aber dass der Arbeitgeber misstrauisch wird, kann man halt nicht verhindern.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
quote:
"Ist schon möglich - aber ich kann mich nicht erinnern."
Nein, "ich kann mich nicht erinnern, es kann aber eigentlich nicht angehen."
Auch ich kann mich nicht an jede einzelne Frau erinnern, die ich im Laufe meines Lebens angebaggert habe. Auch ich weiß lediglich aufgrund meiner früheren und heutigen Präferenzen, dass kleine Mädchen mit Sicherheit nicht dabei waren. Nichts anderes sagt chris71.
quote:
Für mich verhalten Sie sich wie jemand, der ertappt wurde.
Das mag vielleicht wie eine empörende Vorverurteilung klingen, ist aber ein wertvoller Hinweis, dass an dem Auftritt noch gefeilt werden muss.
Es ist bekannt, dass einem ehrlichen aber unbedarften Zeugen möglicherweise nicht geglaubt wird, einem unehrlichen aber gecoachten Zeugen durchaus. In gleicher Weise muss der haltlos Angeschuldigte ggf. gecoacht werden, wie man sich glaubwürdig verhält, so dass die haltlosen Verdächtigungen nicht hängenbleiben.
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"Grüße vom metttwurstkneckebrot
quote:<hr size=1 noshade>Stimmen eigentlich die Angaben der Mutter? Wenn sie vor 10 Jahren 13 Jahre alt war und jetzt ein Kind in der Grundschule hat?? <hr size=1 noshade>
Das war auch mein erster Gedanke.
Aber wer sich mit 13 von 33-jährigen ansprechen lässt, der hat mit 23 vielleicht auch schon ein Kind im Grundschulalter.
*duck und weg*
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
quote:
zudem liegt es mir auch fern eine Minderjährige kennenzulernen, da ich mich nur zu gleichaltrigen Frauen hingezogen (zumindest volljährigen) fühle.
Auch nicht vergessen, daß manche (wenn auch sehr wenige) 13-jährige wie 18 aussehen können. Erinnere mich noch gut an einen Fall aus einer TV-Talkshow (weil es die einzige war, die ich je im Live-Publikum gesehen habe).
quote:
dass ich vor 10 Jahren!!! diese Mutter draußen auf der Straße angesprochen haben sollte (sie soll da 13 Jahre gewesen sein wurde mir gesagt), ob sie sich vorstellen könnte mal shoppen zu gehen und ich würde das dann zahlen und ob sie mal Lust hätte mit zu mir zu kommen um was zu trinken
Da dort keinerlei Straftat auch nur im Ansatz zu erkennen ist, interessiert das den StA relativ wenig, auch wenn es noch nicht verjährt wäre.
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