Hallo,
Angenommen man hat einen zivilen Prozess. Es geht um wechselseitige Körperverletzung. In zweiter Instanz wurde vom Oberlandesgericht ein Urteil ausgesprochen. Person A und B forderten jeweils voneinander Schmerzensgeld und beide haben teilweise etwas zugesprochen bekommen. Jetzt hat aber Person B eine private Krankenversicherung X, die seit jeher auf eine Entscheidung des Gerichts wartet und mit ärztlichen Rechnungen, die von Person B stammt, sagen wir in Höhe von 10 000 Euro, Gewehr bei Fuß steht. Nun stehe im Urteil jedoch geschrieben: dass Person A verpflichtet sei, Person B - allerdings unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 50% sämtliche materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf einen Sozialversicherungsträger übergegangen sind. Was heißt dies nun? Wenn die Private Krankenversicherung von Person B nun das Geld von Person A nicht bekommt, weil dieser sich weigert, und die Versicherung von B Klage auf Zahlung macht - wie verhält es sich vor Gericht aufgrund der Bezeichnung des Mitverschuldens von 50% ?
Zivilprozess - Oberlandesgericht - Urteil - Sozialversicherungen
11. März 2020
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Frage vom 11. März 2020 | 16:16
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Zivilprozess - Oberlandesgericht - Urteil - Sozialversicherungen
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#1
Antwort vom 12. März 2020 | 11:44
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatWenn die Private Krankenversicherung von Person B nun das Geld von Person A nicht bekommt, weil dieser sich weigert, und die Versicherung von B Klage auf Zahlung macht - wie verhält es sich vor Gericht aufgrund der Bezeichnung des Mitverschuldens von 50% ? :
Da die Parteien andere sind, wäre in einem weiteren Prozeß das Gericht nicht an die o.a. Entscheidung gebunden.
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