Ordnungswidrigkeit mit Fahrrad über rote Ampel

26. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
gockel550
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Ordnungswidrigkeit mit Fahrrad über rote Ampel

Hi.

Ich hoffe, ihr könnt mir ein wenig aus der Patsche helfen.
Gestern flatterte ein Brief bei mir ein: Bußgeldbescheid
Macht schonmal Appetit auf mehr.

In diesem freundlichen Schreiben steht: 1 Punkt in Flensburg und Zeitpunkt 23:25 des 26.04.2010.
Ihnen wird vorgeworfen mit dem Fahrrad folgende Verkehrswidrigkeit begangen zu haben: Sie missachteten als Radfahrerer das auch für Sie geltende Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger.
§37Abs.2; §49StVO, §24StzVG; §132BKat; §3Abs.6BKat

Da ich als Existenzgründer grade nicht so betucht bin brauche ich eure Hilfe, denn ich bin mir meiner Schuld noch unbewusst.

Ich habe auf der kleinen Kreuzung keine leuchtende Ampel in rot sehen können. Also schaute ich schonmal und hörte. Da ich nichts sah und es spät war, zudem weder Ampel noch Autolicht sah, wurde ich langsamer, hielt aber nicht an.

Als ich die Saalfelder Straße komplett sehen konnte und diese leer war überquerte ich sie, da der Verkehr ja frei war und eine Ampel nicht in Sicht. Entweder muss ich zum Optiker, aber alkoholisiert war ich nicht. Ich bezweifele, daß die Ampel zu dem Zeitpunkt schaltete und rot war.

Der Punkt ist mir nicht so wichtig. Aber die 68€50
- 45€ Geldbuße
- 20€ Kosten des Verfahrens (welches Verfahren?)
- 3,50€ Auslagen der Verwaltungebehörde (wie kann ein Brief und ein Überweisungsauftrag 3,50€ kosten? Sind die aus Gold?)
tuen schon ein bisschen weh, da ich ja umsichtig geschaut habe. Ich habe Angst, wenn ich in Widerspruch gehe, daß ich dann verliere und vermutlich noch viel mehr zahlen muss. Wäre ich Bürostuhlakrobat einer großen Firma würde ich sofort in Widerspruch gehen. Aber ich kann es mir kaum leisten einen Widerspruch zu verlieren, oder? Wieviel kostet das?

Könnt ihr mir ein paar Tipps geben? Vielen Dank im Vorraus, Tobi

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
45€ Geldbuße
Ist der Regelsatz für Radfahrer bei fahrlässiger Tatbegehung.

quote:
20€ Kosten des Verfahrens (welches Verfahren?)
Für das Bußgeld- oder auch Ordnungswidrigkeitenverfahren. Auch die Mitarbeiter der Bußgeldstelle arbeiten nicht für lau. Die Verfahrenskosten betragen generell 5% des Bußgeldes, mindestens aber 20€. Ist also korrekt so.

quote:
3,50€ Auslagen der Verwaltungebehörde (wie kann ein Brief und ein Überweisungsauftrag 3,50€ kosten?
Der Bußgeldbescheid wird mit besonderer Zustellung verschickt. Die Zustellung wird dokumentiert und eine Zustellurkunde an den Absender zurück geschickt. Auch die 3,50€ sind korrekt berechnet.

quote:
Der Punkt ist mir nicht so wichtig.
Sind aber 3 Punkte.


Ob ein Einspruch sinnvoll ist vermag ich nicht zu beurteilen. Du hast keine Ampel gesehen. Aber offensichtlich hat ein Polizist eine Ampel gesehen. Wenn sich der Polizist als Zeuge absolut sicher ist werden die Erfolgsaussichten eher gering sein.

Ob es eine Ampel gibt sollte ja relativ problemlos feststellbar sein. Ob sie ordnungsgemäß funktionierte sollte beim entsprechenden Baulastträger erfragbar sein.

Die Verfahrenskosten im Falle einer Verurteilung betragen knapp 50€. Allerdings entfallen dann die Gebühren für den Bußgeldbescheid. Hinzu kommen ggf. noch Zeugengelder.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Gegen die Kosten ist prinzipiell nichts einzuwenden. Der Verwaltungsaufwand besteht übrigens nicht nur aus Brief (incl. Marke) und Überweisungsauftrag sondern auch aus den anteiligen Kosten für die Sachbearbeiter/in + Büroaufwendungen (Druckertoner, Druckerpapier usw.)

Um die Chance auf einen Einspruch einschätzen zu können, müsste man wissen, wie Sie überhaupt beobachtet wurden. (Zeugen, Kamera?)
Das ist mir ohnehin rätselhaft, da eigentlich nur eine Aufnahme durch anwesende Polizisten denkbar ist und diese hätten Ihnen die Ampel doch gezeigt.




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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

-- Editiert am 26.05.2010 16:48

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Das ist mir ohnehin rätselhaft, da eigentlich nur eine Aufnahme durch anwesende Polizisten denkbar ist und diese hätten Ihnen die Ampel doch gezeigt.
Gute Argument. Daran habe ich noch gar nicht gedacht. Üblicherweise wird ein Radfahrer von der Polizei zur Feststellung der Personalien angehalten. Andernfalls müsste der Anzeigeerstatter den Radfahrer kennen um ihn identifizieren zu können.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gockel550
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)



Ich meine, die Ampel funtioniere nicht und ich habe ja daher geschaut. Von hinten kam nichts. Das Polizeiauto dürfte 20m weg gewesen sein. Von vorn kam auch nichts, daß hätte abbiegen können und von rechts kam ebensowenig. Da ich keine Ampel sah, hielt ich nicht an, sondern fuhr wieder schneller..

Dann wurde ich angehalten und die Personalien wurden aufgenommen.

Ich wurde mal vom Türsteher zusammengeschlagen, obwohl ich nichts getan hatte. Ich bin weder ausfällig geworden noch bin ich beleidigend geworden. Ich ging zur Polizei, die konnten nichts tuen. Natürlich war der Türsteher zur identifizierung nicht mehr am Ort. Damit hatte sich der Fall für die Polizei, unser aller Helfer, erledigt. Sie konnten oder wollten damals nicht reingehen und schauen. Oder an anderen Tagen.

Langsam frage ich mich wofür man noch Polizisten hat. Ich finde, sie haben wichtigeres zu tun, als einen braven Fahrradfahrer 68€50 aufzubürden.

Wo kann ich wegen der Funktionsfähigkeit der Ampel nachfragen?
Ist das meine einzige Chance? Ich bitte euch. Ich habe doch alles getan um die Sicherheit meiner bracen Mitbürger nicht zu gefährden. Unser Rechtssystem müsste mal erneuert werden. Wie war das eig mit dem BGB? Es entstand gegen ende des 19Jahrhunderts oder anfang des 20. Jahrhunderts?

Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Wo kann ich wegen der Funktionsfähigkeit der Ampel nachfragen?
Beim zuständigen Baulastträger / Straßenverkehrsamt. Wer zuständig ist solltest Du auch bei der Stadtverwaltung gesagt werden können.

Haben Dir die Polizisten die Ampel nun gezeigt oder nicht? Hast Du Dir die Situation nicht noch einmal angeschaut nachdem Du angehalten worden bist?

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

quote:
Unser Rechtssystem müsste mal erneuert werden.


Möchten Sie ein Rechtssystem, welches die Verfolgung von Verkehrsdelikten durch die Polizei unterbindet oder was stellen Sie sich vor?

Die Polizei hat Sie also angehalten und Ihnen vorgeworfen, über eine rote Ampel gefahren zu sein, ohne Ihnen diese (funktionierende) Ampel zeigen zu können? Dann wäre ja Vorsatz gegeben und Sie könnten eine Dienstaufsichtsbeschwerde abgeben. Ich bezweifle aber, dass sich das so zugetragen hat.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gockel550
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

"Möchten Sie ein Rechtssystem, welches die Verfolgung von Verkehrsdelikten durch die Polizei unterbindet oder was stellen Sie sich vor? "

Wer weiß? Aber mal ehrlich, die Polizei macht bei solch einem Kleinkram ne Menge ärger. Bei wirklich wichtigen Dingen tuen sie nichts, weil sie scheinbar keine Motivation haben oder im Handeln eingeschränkt sind. Dort sollte man den Handlungsspielraum erweitern. Ich hätte mich damals gefreut, hätten sie mehr getan um den Türsteher zu kriegen.
Ein weiteres Beispiel: Dreimal in der Woche sind zwei Polizistinnen in der leipziger City um zu schauen, daß böse Fahrradfahrer zwischen zwei Zeiten auch ja nicht mit dem Rad unterwegs sind. Die beiden Damen kosten dem Steuerzahler sicher 400€ täglich (alles in allem). Da kriegen sie am Tag vllt 2-3 böse Fahrradfahrer. Sowas nennt man Subvention von Arbeitsplätzen. Die beiden hochmotivierten Damen kann man sicher für andere Dinge einsetzen.

Topic: Nun bin ich ein wenig sprachlos, daß ich, obwohl ich wegen der Ampel geschaut habe ob etwas kommt, 68€50 zahlen soll.
Also dort steht eine Ampel. Ob sie an war, weiß ich nicht. Aber man sagte mir vom Straßentiefbauamt, daß die Ampel erst 24 Uhr abschaltet und somit funktioniert haben muss.
Als Zeugen werden zwei Polizisten aufgeführt.

Besteht eine Chance des Widerspruches? Ich bin mir nach wie vor sicher, keine Ampel in Rot gesehen zu haben. Aber da sie zu zweit sind, sollte ich eher nicht in WIderspruch gehen, oder?





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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn 2 Polizisten sagen, dass die Ampel rot war, war sie rot.
Hand aufs Herz... wenn sie sagen die Ampel war blau, dann war sie halt blau.

Den Stress würde ich mir nicht antun.
Du hast schlechte Karten. Zumal dir die Kollegen vom Straßentiefbauamt schon sagten sie müsste funktioniert haben, da die Ampel erst um Mitternacht deaktiviert wird.


Ich hatte mal ne ähnliche Situation auf nem Radweg.
Da haben mich 2 Polizisten angehalten und behauptet ich würde mit dem Rad auf dem Fußweg fahren. Als der Bußgeldbescheid kam habe ich mich mit dem Fotoapparat bewaffnet und den Radweg mal Stück für Stück dokumentiert und darum gebeten mir einzukreisen wo der Fußweg den beginnt.
Verfahren wurde eingestellt.

In deinem Fall hast du aber keine Chance nachzuweisen dass die Ampel aus war. Leider.

-- Editiert am 28.05.2010 13:35

-- Editiert am 28.05.2010 13:35

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Wenn die Ampel kaputt war dann ist Sie das entweder immer noch oder Sie wurde reparierte. Solche Reparaturen führt die Stadt durch. Daher könnte man dort nachfragen ... Damit hätte man einen Beweis.

An sonst würde ich einfach zahlen

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12308.06.2010 15:01:33
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 62x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
gockel550
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Das BGB hat mit dem Fall nicht zu tun. Aber an der Stelle finde ich nicht unangebracht.

Wie dem auch sei suche ich nach einem Weg einen begründeten Einspruch zu erheben, denn ich habe, wie erwähnt, geschaut und bin langsamer gefahren. Daher finde ich die 68,50€ plus ein Punkt in Flensburg utopisch.

Zu Deinem Einwand fuhr ich nicht auf der Hauptstraße, da noch Pfützen verteilt auf der Lützner waren.

Ich möchte das nicht einfach so hinnehmen. Also abschließend zwei Fragen:
1. Wie würdet ihr nun abschließend die Chance auf einen EInspruch einschätzen?
2. Mit welchem Einspruch hat man die wohl beste Chance auf Einstellung des Verfahrens?

Besten Wochenendgruß

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
nichtsnutz
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

Hast du die aufnehmenden Beamten - die dich ja angehalten haben -
nicht auf die defekte Ampel angesprochen?
Sie werden dir ja vor Ort die Möglichkeit gegeben haben dich dazu zu äußern....
bzw. nichts zu sagen..... ?! währe natürlich clever gewesen zu sagen das die Ampel def. ist und das dann zusammen mit den Polizisten zu überprüfen,
anstatt jetzt einen Umgehungstatbestand zu konstruieren mit einer angeblich def. Ampel......

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"Sicherheit ist der Tod der Freiheit......."

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12308.06.2010 15:01:33
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 62x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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