Trunkenheitsfahrt mit 1,2Promille (gepustet)

17. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Esco1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Trunkenheitsfahrt mit 1,2Promille (gepustet)

Hallo,
letzten Freitag morgen wurde ich nach einer Feier auf dem Weg zu einer Freundin (Schlafgelegenheit) von der Polizei angehalten. Bin natürlich gleich rechts ran gefahren und habe anschließend vermutlich alles falsch gemacht, was man nur falsch machen konnte. Ich wurde natürlich gefragt ob ich alkoholische Getränke zu mir genommen habe, das habe ich bejaht, einem freiwilligen Alkoholtest habe ich zugestimmt, ich dachte mir "Jetzt ist es eh vorbei" und wollte mich kooperativ zeigen. Der Test ergab 1,2 Promille.

Ich bin 25, habe meinen Führerschein seit 2012 und bin schon öfter mal wegen Geschwindigkeitsübertretung aufgefallen. Im Jugendalter musste ich feststellen, dass ich scheinbar allergisch auf Alkohol reagiere, das äußerte sich mit roten Flecken, mir wurde sehr warm und es hat gejuckt - das hat sich zum Beispiel an Sylvester herausgestellt als ich mit meinen Eltern das erste Mal angestoßen habe oder sogar durch ein einfaches Mon Cherie! Ich habe deshalb NIE getrunken, die ganzen Jahre nicht und auch keine Drogen genommen, kein Gras - nix. Ich war fast jedes Wochenende in den letzten Jahren feiern gewesen, aber immer nüchtern und ich war immer der Fahrer, da ich nie Alkohol getrunken habe.

Was mich zu meiner Tat bewegt hat: Ich bin seit März 2019 krankgeschrieben, mir wurde "Verengung der Herzkranzgefäße" diagnostiziert, zuvor eine Herzmuskelentzündung. Am Donnerstag letzte Woche, der Tag vor der Trunkenheitsfahrt hatte ich ein ernüchterndes Arztgespräch, dass meine Symptome (ständig andauernde Müdigkeit und Muskelschmerzen) durchaus von psychischer Seite herkommen können und man evtl. den Weg zum Psychologen gehen sollte - ich komme mit dem Gedanken einfach nicht zurecht, da ich mich geistig sehr fit fühle und wenn man zum Psychologen muss, hat das irgendwie einen faden Beigeschmack finde ich. Jedenfalls ist es passiert: ich hab zum Glas gegriffen und habe auf der Feier getrunken. Mir ging es danach gut, ich hätte nicht gedacht, dass ich so viel Alkohol im Blut habe. Ich wurde dann in das nächste Krankenhaus gebracht, der Arzt hat mir Blut abgenommen - ich hab gefragt ob sie dazu nicht eine Erlaubnis brauchen, da sagten sie, dass sie es auch unter Zwang abnehmen könnten wenn ich nicht dazu beitrage, weil der Verdacht schon besteht und das dann entsprechend vermerkt wird, dass ich mich "gewehrt" habe. Habe dann natürlich unter Tränen ganz normal eingewilligt. Der Führerschein wurde mir natürlich entzogen.

Ich habe schon viel gelesen, ich weiß was mich erwartet. Ich bin ein ehrlicher Mensch, auch wenn es nicht richtig war, hätte ich sonst nicht die Kontrollen eingewilligt. Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. Einen Anwalt zu beauftragen wäre denke ich rausgeschmissenes Geld, aber ich möchte mich gerne gegenüber dem der mich verurteilt (Staatsanwalt/Richter) erklären. Wie soll ich denn bitte deutlich machen, dass ich kein Alkoholiker bin und sonst nie Alkohol getrunken habe - dass es nur wegen den "äußeren Einflüssen" passiert ist. Ich möchte mich auch nicht rausreden, versteht mich nicht falsch, aber ich weiß nicht wie ich dazu Stellung nehmen soll, ohne mich rauszureden oder keine Reue zu zeigen. Ich könnte nicht mal Alkoholtherapie machen, ich bin ja nicht abhängig...

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir Ratschläge geben würdet wie ich dazu Stellung beziehen kann..

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33323 Beiträge, 17410x hilfreich)

aber ich möchte mich gerne gegenüber dem der mich verurteilt (Staatsanwalt/Richter) erklären. Was denn? Sie haben gegen die entsprechenden Gesetze verstoßen und werden deswegen verurteilt werden. Oder meinen Sie ernsthaft, man müßte Sie freisprechen?
Wie soll ich denn bitte deutlich machen, dass ich kein Alkoholiker bin und sonst nie Alkohol getrunken habe Oh, das wird erst relevant, wenn eine MPU ansteht. Und das wiederum kann man erst sagen, wenn die BAK (Blutalkoholkonzentration) bekannt ist - ab 1,6 Promille ist dann die MPU fällig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3780 Beiträge, 1027x hilfreich)

Es wäre doch sehr ungewöhnlich, wenn Jemand, der nie Alkohol trinkt, mit 1,2‰ noch Autofahren kann.

Wie kam es denn Zur Kontrolle? Gab es eine auffällige Fahrweise?

Zitat (von Esco1):
Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. Einen Anwalt zu beauftragen wäre denke ich rausgeschmissenes Geld
Ja.

Zitat (von Esco1):
aber ich möchte mich gerne gegenüber dem der mich verurteilt (Staatsanwalt/Richter) erklären.
Warum willst Du das? Manchmal ist es besser nichts zu sagen. So vermutlich auch hier.

Dass Du alkoholisiert gefahren bist wird sich wohl durch die Blutanalyse belegen lassen. Warum Du das gemacht hast wird sich nicht strafmildernd, aber evtl. strafverschäfend, auswirken.

Zitat (von Esco1):
Wie soll ich denn bitte deutlich machen, dass ich kein Alkoholiker bin
Das wird Dir bei 1,2‰ auch Niemand unterstellen.

Zitat (von Esco1):
dass es nur wegen den "äußeren Einflüssen" passiert ist.
Nein, es waren keine äußeren Einflüsse. Es war Deine eigene Entscheidung. Die Motive für den Alkoholkonsum solltest Du für Dich behalten. Denn das Motiv, das Du hier geschildert hast nennt man Wirkungstrinken. Damit kommst Du in den Bereich des Alkoholmißbrauchs, was Dir den Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis erschweren könnte.

Zitat (von Esco1):
ich weiß nicht wie ich dazu Stellung nehmen soll
Amm besten gar nicht.

Zitat (von Esco1):
Ich könnte nicht mal Alkoholtherapie machen
Brauchst Du auch nicht.

Zitat (von Esco1):
ich bin ja nicht abhängig...
Eben.

Irgandwann wirst Du einen Strafbefehl bekommen. Rechne mal mit einer Geldstrafe in Höhe von 30-40 Tagessätzen (30 Tagessätze entsprechen einem Monatsnetto), und einer Entziehung der Fahrerlaubnis für 10-14 Monate (regional sehr unterschiedlich). Eine neue Fahrerlaubnis kannst Du dann frühestens 6 Monate vor Ende der Sperrfrist beantragen.

So lange es weniger als 1,6‰ sind, wird es keine Probleme bei der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis geben. Ab einer BAK von 1,6 ‰ wird eine MPU verlangt werden. Die kann nur mit einer gründlichen Vorbereitung bestanden werden.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33323 Beiträge, 17410x hilfreich)

Es wäre doch sehr ungewöhnlich, wenn Jemand, der nie Alkohol trinkt, mit 1,2‰ noch Autofahren kann. Pflegt die BAK nicht oft doppelt so hoch wie die AAK zu sein? Und mit 2,4 Promille fände ich das noch viel ungewöhnlicher...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3780 Beiträge, 1027x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Pflegt die BAK nicht oft doppelt so hoch wie die AAK zu sein?
Kann passieren. Die AAK wird in mg/l ermittelt. Dieser Wert ist tatsächlich zu verdoppeln um den ungefähren Wert der BAK in Promille zu errechnen. Es gibt aber auch AAK-Testgeräte, die das selbstständig umrechnen und einen Wert in Promille anzeigen.

Zitat (von muemmel):
Und mit 2,4 Promille fände ich das noch viel ungewöhnlicher...
Ja, das ist absolut richtig. Deshalb bin ich jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass der genante Wert von 1,2 tatsächlich ein (ungefährer) Promillewert sein soll. Aber weil ich dessen auch nicht sicher sein konnte, habe ich auf die MPU hingewiesen, die ab 1,6‰ ins Haus steht.

@Esco1:Ich hoffe diese "Nebendiskussion" hat jetzt nicht zusätzliche Verwirrung gesorgt. Das Ergebnis der Blutanalyse kannst Du ca. 1-2 Wochen nach dem Vorfall (ggf. telefonisch) bei der Polizei erfragen. Angaben zur Sache solltest Du aber nicht machen, und Dich auch nicht irgendwie entschuldigen oder die Sache zu erklären versuchen.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17229 Beiträge, 9502x hilfreich)

Zitat:
aber ich möchte mich gerne gegenüber dem der mich verurteilt (Staatsanwalt/Richter) erklären.

Da werden Sie rein praktisch wahrscheinlich so schnell gar keine Möglichkeit bekommen.
Der Fall ist von der Aktenlage relativ klar - an den Promillewerten die das Labor dann demnächst bestimmt hat, kann man nichts ändern. Deshalb wird es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Strafbefehl hinauslaufen.
D.h. es kommt ein schriftliches Urteil per Post, das nach Aktenlage gefällt wird ohne dass Sie vorher Kontakt mit Staatsanwalt oder Richter haben. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch einlegen, dann kommt es zu einer ganz normalen Gerichtsverhandlung, wo Sie sich "erklären" können. Aber einen Einspruch nur deshalb einzulegen, um in der Gerichtsverhandlung eine "Erklärung" abgeben zu können, ist ziemlich sinnlos (und teuer).
Wenn Sie das "erkären" wollen, was Sie oben geschrieben haben - lassen Sie es. Manchmal ist es besser, einfach nichts zu sagen - zumal Alkohol im Staßenverkehr ein Massendelikt ist, wo jeder Richter den Satz "ich trinke sonst nie" schon tausend Mal gehört hat. Im besten Fall bringt es nichts (auch wenn es wahr ist), im schlimmsten Fall wird Ihnen fehlende Einsicht vor die Füße fallen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33323 Beiträge, 17410x hilfreich)

Im besten Fall bringt es nichts (auch wenn es wahr ist) Außer 70 Euro an zusätzlichen Gebühren für die Verhandlung, plus Kosten der Zeugen, die dann ja wohl geladen würden.
Wenn Sie das "erkären" wollen, was Sie oben geschrieben haben - lassen Sie es. Volle Zustimmung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Esco1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh man... bis jetzt dachte ich, ich wäre glimpflich davon gekommen - aber wenn sich tatsächlich herausstellt, dass sich der Wert verdoppelt, dann kann ich mir wohl *sprichwörtlich* den Strick nehmen.
Nun gut - jetzt heißt es abwarten.

Ich danke für die vielen hilfreichen Antworten, ich weiß dass das, was ich gemacht habe nicht richtig war, aber für einen einmaligen Ausrutscher der nicht hätte passieren dürfen, echt heftig.
Vorher hab ich gebetet, dass ich vllt. doch unter 1,1 bin, jetzt muss ich beten unter 1,6 zu sein.

Danke nochmal vielmals!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Esco1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso ich wollte noch fragen wie das mit den Tagessätzen jetzt wird, ich bekomme ca 1400€ Netto Krankengeld. Kann man ohne weiteres eine Ratenzahlung beantragen oder geht das nur unter bestimmten Umständen? Ich kann jetzt keine ca. 1900€ von heute auf morgen aus der Hüfte schütteln..

-- Editiert von Esco1 am 19.10.2019 00:28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33323 Beiträge, 17410x hilfreich)

Kann man ohne weiteres eine Ratenzahlung beantragen Kann man - aber die Raten würde man bei Ihrem Einkommen schon eher hoch ansetzen. Unter 100 Euro/Monat wird da nichts laufen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3780 Beiträge, 1027x hilfreich)

Zitat (von Esco1):
Nun gut - jetzt heißt es abwarten.
Wenn Du noch ungefähr weißt was und wieviel Du getrunken hast, dann kannst Du ja mal einen der vielen im Netz verfügbaren Promillerechnern mit Deinen Werten füttern. Oder Du berechnest es selbst mit der Widmarkformel.

Ansonsten kannst Du, wie ich bereits erwähnt habe, die BAK nach ca. 1-2 Wochen bei der Polizei erfragen.

Für die Strafzumessung ist eigentlich nur die 1,1‰-Grenze relevant. Ab 1,1‰ liegt eine Straftat mit den oben genannten Folgen vor. Liegt die BAK unterhalb dieser Grenze, dann ist es nur eine Ordnungswidrigkeit. DIese hätte zur Folge: 500€ Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte, Kosten des Verfahrens iHv 28,50€, Kosten der Blutuntersuchung ca. 150€.

Ab 1,6‰ ist vor Neuerteilung eine MPU zu bestehen. Mit einer ordentlichen Vorbereitung ist das zu schaffen. Also alles kein Grund um sich
Zitat (von Esco1):
*sprichwörtlich* den Strick nehmen.

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