Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit einer Versicherungsgesellschaft mit der ich einen Vertrag geschlossen habe. Jedoch fühle ich mich übers Ohr gehauen. Nach Betrachtung des Vertrages, ist mir aufgefallen, dass ein kein Datum für den Vertragsabschluss gibt. Ist dieser jetzt gültig oder nicht nach deutschem Recht.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Auf dem Vertrag fehlt das Datum.
4. Februar 2009
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Frage vom 4. Februar 2009 | 16:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auf dem Vertrag fehlt das Datum.
#1
Antwort vom 4. Februar 2009 | 18:49
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3452x hilfreich)
Irrelevant, da es separate Abrechnungen bzw. Abbuchungen gibt, die den Versicherungszeitraum dokumentieren. Außerdem sind Formulare oft Anträge(keine Verträge), die erst ab Annahme gelten. Trifft das evtl. zu?
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
#2
Antwort vom 4. Februar 2009 | 19:13
Von
Status: Junior-Partner (5923 Beiträge, 1375x hilfreich)
Auch ansonsten wäre das egal. Nach 'deutschem Recht' ist ein Datum unter dem Vertrag kein Pflichtbestandteil.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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