Falsche Handyrechnung (1&1)

8. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
BegJnner
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Handyrechnung (1&1)

Hallo,

ich besitze einen Mobilfunkvertrag bei 1&1. Vor einigen Tagen habe ich meine Rechnung erhalten, laut welcher ich zusätzlich zur Grundgebühr noch über 15 Euro für 8 Minuten Auslandsgespräche (Nicht-EU) (jew. 4 für ein- und abgehende Gespräche) bezahlen soll. Ich bin mir sehr sicher, dass ich keine einzige Sekunde im Ausland telefoniert habe. Dies konnte ich auch in der Anrufliste meines Handys einsehen, da hier kein Eintrag für diesen Zeitraum vorhanden war. Jedoch wird dies wohl kaum als Beweis gelten, da man diese Positionen auch aus der Anrufliste löschen kann.

Ich hatte mein Handy auch nicht unbeaufsichtigt im Zimmer liegen lassen oder ähnliches.

Problem: ich habe erst heute gemerkt, dass der EVN standardmäßig bei 1&1 deaktiviert ist. Eine Aktivierung bringt mir erst für meine übernächste Rechnung was.

Ein Anruf bei der Hotline hat nichts ergeben, soll heißen, 1&1 kann mir nicht entgegenkommen, kann mir aber auch nicht nennen, wen ich angerufen haben soll, da sie die Daten gesetzlich nicht speichern dürfen, es sei denn es wäre für den EVN.

Was soll ich eurer Meinung nach nun tun? Bin ich jetzt in der Beweislast oder ist es 1&1?

Gruß, BegJnner




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Ich würde sagen: Rechnung gemäß TKG beanstanden und ein Prüfprotokoll anfordern, sowie ausdrücklich bestreiten, dass man jemals ins Ausland telefoniert habe oder von dort angerufen wurde. Dann wäre ich mal gespannt, ob die ein vernünftiges Prüfprotokoll vorlegen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Nicht-EU - da ist der Standardfehler im Ausland zu sein und die Mailbox NICHT abzuschalten. So laufen dann die Gespräche von D -> Ausland ->D ->Mailbox und das wird teuer und entspricht der Preisliste. Wenn auf der Mailbox Anrufe feststellbar sind und man war im Nicht-EU-Bereich = Bingo. Für die EU wurde dies pragmatischer geregelt, nicht aber für Nicht-EU!
Ist man also selbst Schuld, dann rentiert sich auch keine Reklamation. Nur so ein Verdacht ...

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Zitat:
Rechnung gemäß TKG beanstanden und ein Prüfprotokoll anfordern, sowie ausdrücklich bestreiten,


Da wird der Anbieter bestimmt entgegnen, dass der Kunde den Anbieter beauftragt hat, die Daten sofort zu löschen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BegJnner
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Ich habe den Widerspruch nun schriftlich eingereicht und die Recnung gem. TKG beanstandet und ein Prüfprotokoll angefordert.

Ich melde mich nochmals, wenn ich Neuigkeiten habe.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Zitat:
Da wird der Anbieter bestimmt entgegnen, dass der Kunde den Anbieter beauftragt hat, die Daten sofort zu löschen.

Klingt lustig. Wie soll man so einen "Auftrag" nachweisen? Oder meinst du einen EVN? Das ist nicht dasselbe wie ein Prüfprotokoll.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
So laufen dann die Gespräche von D -> Ausland ->D ->Mailbox und das wird teuer und entspricht der Preisliste.

Und da die Preisliste Teil der AGB ist, fliegt das mit fliegenden Fahnen durch die Inhaltskontrolle.

Es gibt keinen technischen Grund für diese Konstellation, diese dient ausschließlich dazu, einseitig zum Nachteil des Kunden Kosten zu erzeugen.

Ich hatte diese Diskussion schon vor Jahren mit meinem damaligen Mobilfunkprovider, waren damals auch Mailbokosten im Nicht-EU-Ausland. Letztendlich wollten sie es nicht auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen und haben den Betrag (natürlich rein aus Kulanz) erlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BegJnner
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider will mein Provider weiterhin nicht bezahlen.

Das interessante: ich hatte 6 Anrufe in Abwesenheit, darunter 5 Mal dieselbe 0800xxxx-Nummer. Wenn man nach dieser googled stößt man auf eine Servicehotline von 1&1. Da ich 4 ein- und 4 ausgehende und berechnete Anrufe auf meiner Rechnung hatte, sind also rein rechnerisch mindestens 3 davon durch die 1&1-Anrufe begründet.

Ich will 1&1 nichts unterstellen, aber ich finde es schon auffällig, dass mich 1&1 vor und nach dem Urlaub noch wirklich NIE angerufen hat und während ich im Nicht-EU-Urlaub verweile, tun Sie es mehrmals. Die können ja sehen, wo ich mich aufhalte. Neue Methode um Geld zu verdienen? Nur Spekulation, habe dazu im Internet leider nichts gefunden. Was meint ihr dazu?

Außerdem für mich zum Verständnis: sehe ich es richtig, dass in meinem Fall 4 der 6 Anrufe es so lange klingeln lassen haben, bis meine Mailbox rangegangen ist? Kosten werden dann schon berechnet, unabhängig ob der Anrufer dann auch wirklich drauf spricht oder gleich wieder auflegt?

Auf jeden Fall ist es mir nun eine Lehre. Für den EVN der noch nicht aktiviert war, konnte ich nichts, aber die Mailbox werde ich ab sofort deaktivieren wenns mal wieder nen größeren Urlaub gibt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.011 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.016 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen