Müllbeseitigung - Bußgeldbescheid der Stadtreinigung

20. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Joanna66
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Müllbeseitigung - Bußgeldbescheid der Stadtreinigung

Guten Tag,
am 18.02.2021 erhielt ich ein Bußgeldbescheid der Stadtreinigung Hamburg über insgesamt EUR 58,50 inkl. Gebühren. Begründung: "Ihnen wird vorgeworfen, am 16.09.2020 um 12:04 Uhr (Feststellungszeitpunkt) in Hamburg, Depotcontainerstandplatz Bei den Höfen 17 als Verantwortliche folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie entsorgten folgende Abfälle nicht in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen), sondern an der oben genannten Stelle und verunreinigten hierdurch den öffentlichen Raum in unzulässiger Weise: einen gefalteten Karton (93x66x2 cm). Dieser wurde am Depotcontainerstandplatz beigestellt. Auf dem Karton befand sich ein Adressaufkleber mit Ihren persönlichen Daten. §§ 1 und 19 OWiG, §§ 28 Abs. 1 Nr. 2 KRWG in Verbindung mit §§ 23 Abs. 1, 72 Abs. 1 Nr. 5 HWG. Beweismittel: Fotos / Zeuge: Herr G., Stadtreinigung Hamburg und Frau L., Stadtreinigung Hamburg. […] Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Kosten der Entsorgung der rechtswidrigen Ablagerung gegebenfalls gesondert berechnet werden".
Ich habe noch nie im Leben, zu keinem Zeitpunkt, etwas NEBEN dem Container gestellt – warum auch, wenn der Container direkt daneben steht? Es kann sein, dass der Container recht voll war, so, dass mein – bereits sorgfältig gefalteter Karton – oben IM Container lag und ihn jemand wieder rausgeworfen hat, um eigene Abfälle unterzubringen. In unserem Stadtteil haben wir schon schlimmeres erlebt. Es kann sich aber auch um ein Karton handeln, der im Sept. 2020 aus unserem Treppenhaus verschwunden war (war für ein Paket vorgesehen). Da könnte unsere Putzfirma oder ein Nachbar in Frage kommen, ist aber nicht mehr nachvollziehbar. Fest steht, dass nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, wer dafür verantwortlich ist und warum der genannte Karton neben dem Container lag – Adressaufkleber hin oder her. Ich war es auf keinen Fall – zumal ich in der Zeit nachweisbar nicht in Hamburg war (habe gültige Hotelbuchung).
Ich habe vor, Einspruch einzulegen. Wäre die Begründung so ausreichend?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Joanna66):
Wäre die Begründung so ausreichend?
Welche Begründung?
Wenn du es nicht warst, genügt es, zu schreiben:
Nein, ich wars nicht. Ich kann das nachweisen.

...vermutlich ist es auch schon verjährt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Nein, es ist nicht verjährt - keine Owi, von denen im Straßenverkehr mal abgesehen, verjährt schneller als in 6 Monaten. Und übrigens kostet der Einspruch extra, falls man damit nicht durchkommt. Inhaltlich begründen würde ich den Einspruch vor allem mit der Ortsabwesenheit - "ich war es nicht" ist keine gute Begründung, "ich kann es nicht gewesen sein" schon eher (wobei der Karton da ja schon länger gestanden haben kann).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Ich habe das mit der Verjährung von hier:
https://www.bussgeld-info.de/einspruch-bussgeldbescheid/
Das jeweilige Verwaltungsamt hat in der Regel drei Monate Zeit, um zu dem betreffenden Fall zu ermitteln. In dieser Zeit muss das Amt den Anhörungsbogen spätestens dem Betroffenen zuschicken. Kommt der Bescheid nach der Frist, gilt das Vergehen in der Regel als verjährt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Da geht es um Verkehrsordnungswidrigkeiten. Alles andere richtet sich nach diesem §: https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__31.html In diesem konkreten Fall entnehmen wir den Strafrahmen dem Hamburgischen Wegegesetz, § 72(2): Bis zu 50.000 Euro Geldbuße. Folglich tritt die Verjährung nach 3 Jahren ein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Ok. Danke für die Richtigstellung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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