Hallo,
habe eine Frage. Ich besitze eine Wohnung in einem Gewerbeobjekt. 10% Anteil. Nun wurde der alte Warm Wasserspeicher getauscht. Laut Mitbesitzer ist dieser nur für meine Wohnung und den gemeinschaftlichen Duschräumen. Ich soll nun 80% der Kosten tragen. Die anderen Etagen bekommen ihr Warmwasser per separatem Durchlauferhitzer. Wie schaut die Rechtslage hier aus. In der Teilungserklärung ist hiervon nichts erwähnt. Ist ein Warmwasserspeicher nicht Gemeinschaftseigentum und Bestandteil jeden Gebäudes?
-- Editiert von JohnMuller am 05.04.2018 21:20
Warmwasserspeicher
5. April 2018
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Frage vom 5. April 2018 | 21:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Warmwasserspeicher
#1
Antwort vom 12. April 2018 | 16:49
Von
Status: Bachelor (3948 Beiträge, 2410x hilfreich)
Zitat:10% Anteil. Nun wurde der alte Warm Wasserspeicher getauscht. Laut Mitbesitzer ist dieser nur für meine Wohnung und den gemeinschaftlichen Duschräumen. Ich soll nun 80% der Kosten tragen.
Die Kostentragung richtet sich nicht nach dem Anteil der tatsächlichen Nutzung, sondern nach dem Miteigentumsanteil.
Das ist dann wohl im Sondereigentum und damit deren Problem.Zitat:Die anderen Etagen bekommen ihr Warmwasser per separatem Durchlauferhitzer.
Das ist in diesem Fall gut für Dich.Zitat:Wie schaut die Rechtslage hier aus. In der Teilungserklärung ist hiervon nichts erwähnt.
Zitat:Ist ein Warmwasserspeicher nicht Gemeinschaftseigentum und Bestandteil jeden Gebäudes?
Nein, nicht zwangsläufig.
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