Warmwasserspeicher

5. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
JohnMuller
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Warmwasserspeicher

Hallo,
habe eine Frage. Ich besitze eine Wohnung in einem Gewerbeobjekt. 10% Anteil. Nun wurde der alte Warm Wasserspeicher getauscht. Laut Mitbesitzer ist dieser nur für meine Wohnung und den gemeinschaftlichen Duschräumen. Ich soll nun 80% der Kosten tragen. Die anderen Etagen bekommen ihr Warmwasser per separatem Durchlauferhitzer. Wie schaut die Rechtslage hier aus. In der Teilungserklärung ist hiervon nichts erwähnt. Ist ein Warmwasserspeicher nicht Gemeinschaftseigentum und Bestandteil jeden Gebäudes?

-- Editiert von JohnMuller am 05.04.2018 21:20




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3948 Beiträge, 2410x hilfreich)

Zitat:
10% Anteil. Nun wurde der alte Warm Wasserspeicher getauscht. Laut Mitbesitzer ist dieser nur für meine Wohnung und den gemeinschaftlichen Duschräumen. Ich soll nun 80% der Kosten tragen.

Die Kostentragung richtet sich nicht nach dem Anteil der tatsächlichen Nutzung, sondern nach dem Miteigentumsanteil.

Zitat:
Die anderen Etagen bekommen ihr Warmwasser per separatem Durchlauferhitzer.
Das ist dann wohl im Sondereigentum und damit deren Problem.

Zitat:
Wie schaut die Rechtslage hier aus. In der Teilungserklärung ist hiervon nichts erwähnt.
Das ist in diesem Fall gut für Dich.
Zitat:
Ist ein Warmwasserspeicher nicht Gemeinschaftseigentum und Bestandteil jeden Gebäudes?

Nein, nicht zwangsläufig.

Signatur:

lg.
R.M.

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