Wasserschaden nach Renovierung

6. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
xjr1200
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 54x hilfreich)
Wasserschaden nach Renovierung

Hallo Forum,
ich habe ein Problem.
Mein Sohn hat 2020 eine Eigentumswohnung gekauft. Sie befindet sich im 2. OG .
Da das Haus Bj. 1964 ist und dementsprechend auch das Bad aus dieser Zeit war, haben wir uns damals entschlossen, das Bad auf zu renovieren.

Ich habe also das Bad entkernt, so daß ein befreundeter Klempner meines Sohnes Wasserleitungen ab Wasseruhr (befindet sich im Bad) neu verlegt hat. Nachdem alles wieder bewohnbar war, kam 6 Monate später von der Nachbarin die unter meinem Sohn wohnt die Meldung, daß ihre Decke feucht wäre.
Die Verwaltung der Wohnanlage schickte einen Orter für Feuchtigkeit in die Wohnung meines Sohnes.
Die Aussage war, daß die Silikonfuge der Duschtasse nicht so doll sei. Müsste erneuert werden.
Diese wurde sodann erneuert.
Der Schaden wurde von der Gebäudeversicherung übernommen.

Jetzt, fast ein Jahr später meldete die Nachbarin erneut Feuchtigkeit in ihrer Wohnung an der gleiche Stelle.
Ich bin beigegangen, habe den Geruchsverschluss der Duschtasse geöffnet um zu sehen, ob sich wieder Feuchtigkeit unter der Duschtasse befindet. Der Orter für Feuchtigkeit wurde von der Verwaltung beauftragt und meinte, er könne die Ursache nicht genau feststellen da der Geruchsverschluss schon geöffnet sei.
Die Vermutung des Wasserschadens liege also an dem Geruchsverschluss.
Die Verwaltung meinte, es sei kein Versicherungsfall, da wir selbst tätig geworden sind.
Nun fühlen wir uns irgendwie alleine gelassen. Alles muß trockengelegt werden, bei der Nachbarin muß der Maler kommen und der Geruchsverschluss muß durch eine Fachfirma verschlossen werden.
Mein Sohn hat sich um alles zu kümmern. Die Rechnungen kann man gerne an die Verwaltung leiten, und evtl zahlt die Versicherung.
Meiner Meinung ist es eine andere Ursache und ich bin drauf und dran den Versorgungsschacht im Bad zu öffnen um Gewissheit zu bekommen.

Wie sind die Meinungen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von xjr1200):
Wie sind die Meinungen?

Diesmal doch besser fachlich versierte Leute ranlassen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xjr1200
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 54x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Diesmal doch besser fachlich versierte Leute ranlassen ...


Seit wann ist ein Klempner nicht versiert?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von xjr1200):
Seit wann ist ein Klempner nicht versiert?

Wenn er die Quelle nicht zu finden vermochte, hört sich das nicht sonderluch versiert an...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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