Hallo,
ich habe ein Schreiben meines (ehemaligen) Arbeitgebers vom 01.04., in dem er mir "rückwirkend zum 31.03." eine Gehaltserhöhung zugesteht. Gehaltszahlung ist laut Arbeitsvertrag und in der Praxis immer ultimo.
Habe ich damit vor einem Arbeitsgericht eine Chance, diese Erhöhung auch für den Monat März einzufordern? Oder hätte es dazu "rückwirkend zum 01.03." heißen müssen?
rückwirkende Gehaltserhöhung, Formulierung unklar
streiten kann man über alles. ich tendiere aber zu der meinung, dass eine klage, dass die erhöhung schon für märz greifen soll, nicht für aussichtsreich, von verstimmung im betrieb nicht zu reden. wesentlich wäre aber zu wissen, auf welcher grundlage es zu der erhöhung gekommt: ist es nur das schreiben des AG, oder ist die mitteilung das ergebnis eines anspruchs z.b. aus einem tarif heraus?
-----------------
""
Danke für die Antwort!
Ich habe inzwischen gekündigt, insofern wäre mir eine Verstimmung im Betrieb egal...
Anspruch ist "nur" das Schreiben des AG. Ich denke allerdings schon, dass man aus der Kombination von Ausstellungsdatum 1.4. und der Formulierung "rückwirkend ab 31.3." den Willen herauslesen kann, die Erhöhung für März gelten zu lassen?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
15 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
8 Antworten