Anweisung zur Bilanzfälschung?

6. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Anonym.M.W.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anweisung zur Bilanzfälschung?

Guten Tag zusammen
Ich möchte euch kurz folgende Situation schildern:
Ein Arbeitskollege wurde von unseren vorgesetzten in das zweitwerk zur Inventur geschickt. Dort hat er massive Differenzen festgestellt die über die + 200.000,- € Grenze gehen.
Nach seiner Rückkehr wurde er angewiesen die Bestände wieder abzuändern und nur die kleinen Differenzen bestehen zu lassen. So wurde der Unterschied
auf + 700,- € gedrückt. Solche Änderungen häufen sich gerade.
Wenn ich richtig liege, wäre das jedoch Bilanzfälschung und kann massive, strafrechtliche Folgen nachsich ziehen.
Nun zu meiner Frage:
Ist mein Kollege verpflichtet die Anweisungen der Vorgesetzten zu befolgen oder kann er verweigern?
Wie wäre das weitere Vorgehen? Muss ich das als normaler Arbeitnehmer dem Finanzamt melden?

-- Editiert von Moderator am 08.11.2015 18:40

-- Thema wurde verschoben am 08.11.2015 18:40

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17840 Beiträge, 6024x hilfreich)

Dein Kollege braucht der Anweisung natürlich nicht Folge zu leisten. Er würde eine Urkundenfälschung begehen und sollte dies also tunlichst unterlassen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18830 Beiträge, 6897x hilfreich)

Ich bin nicht so sicher wie @micbu. Es ist Arbeitsverweigerung - ob zu Recht, werden dann die Gerichte klären.
Der Kollege kann seine Bedenken zu Papier bringen und die Arbeit unter Vorbehalt machen.
Die strafrechtliche Seite vermag ich nicht einzuschätzen.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17840 Beiträge, 6024x hilfreich)

Nunja, §331 HGB sieht die Bilanzfälschung für einen gewissen Personenkreis als Straftat an.
§27 StGB sieht auch Beihilfe als Straftat an.
Da man einer Anweisung zu einer Straftat keine Folge zu leisten braucht sehe ich meine Aussage schon als richtig an.
Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

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