Arbeitgeber stellt negatives und schlechtes Arbeitszeugnis aus!

10. September 2025 Thema abonnieren
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber stellt negatives und schlechtes Arbeitszeugnis aus!

Guten Tag ans Forum,

in meinem Arbeitszeugnis steht folgende Formulierung, die nur einer Note ausreichend entsprechen soll: „Die ihr übertragenen Arbeiten bewältigte sie selbständig und motiviert jederzeit zu unserer Zufriedenheit".
Kann man gegen diese negative Bewertung vorgehen und eine bessere Formulierung verlangen? Weil die Behauptung, dass ich schlecht gearbeitet haben soll, gar nicht stimmt.

Danke für Rat!




24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12687 Beiträge, 4585x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
die nur einer Note ausreichend entsprechen soll:

Es entspricht ziemlich genau einem befriedigend, für das von Dir genannte ausreichend, wäre das "jederzeit" noch zu streichen.
Ergänzt man es zu "jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit" landet man im Bereich 2- bis 3+.


Nicht toll, aber es entspricht damit den "Mindestanforderungen".....

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#2
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Nicht toll, aber es entspricht damit den "Mindestanforderungen"..


Ein Arbeitszeugnis muss aber immer positiv geschrieben sein. Wie kann man gegen diese negativen Formulierungen vorgehen? Solche Formulierungen sind doch verboten

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12687 Beiträge, 4585x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Ein Arbeitszeugnis muss aber immer positiv geschrieben sein.

Nein, muss es nicht.

Ein Arbeitszeugnis muss mindestens „befriedigend" sein. Schlechtere Zeugnisse hat der Arbeitgeber zu begründen (BAG, 9 AZR 584/13).

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#4
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(700 Beiträge, 235x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Ein Arbeitszeugnis muss aber immer positiv geschrieben sein. Wie kann man gegen diese negativen Formulierungen vorgehen? Solche Formulierungen sind doch verboten

Nein, es muss nicht "positiv" sein, sondern "wahr" und "wohlwollend".
Müsste ein Zeugnis immer "positiv" sein, gäbe es praktisch nur Einser-Zeugnisse.
"Wohlwollend" bedeutet, dass Leistung / Verhalten des AN klar und nicht negativ beschrieben werden müssen/dürfen.

Die Formulierung „Die ihr übertragenen Arbeiten bewältigte sie selbständig und motiviert jederzeit zu unserer Zufriedenheit" ist ein grundsätzlich positive Formulierung, weil sie, jedenfalls ausdrücklich, keine negative Bewertung, wie z.B. unmotiviert oder im Regelfall motiviert enthält.

Natürlich wird der geneigte Leser anhand der Formulierung erkennen, dass er nicht die Lichtgestalt der deutschen Arbeitnehmerschaft vor sich hat. Das ist aber auch der Zweck einer Bewertung.
Ein andere Frage ist, ob sie ein bessere Bewertung "verdient" gehabt hätte, also ob das Zeugnis "wahr" ist.

Wollte man diesen Satz in seiner Aussage einer besseren Bewertung zuführen, würde man positive Adjektive oder Adverben ergänzen, z.B. "stets motiviert" oder "jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit".

Wenn Sie dagegen vorgehen wollen, könnten Sie im ersten Schritt mal mit dem AG sprechen und zweckmäßigerweise Änderungsvorschläge machen. Nicht selten gehen Arbeitgeber darauf ein, weil sie die Sache vom Tisch haben wollen. Wenn der AG nichts ändern möchte, bleibt nur einen entsprechende Klage vor dem Arbeitsgericht. Hier gilt aber zu bedenken, dass man davon ausgeht, dass jeder Mitarbeiter erstmal "eine 3" ist. Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer darlegen und beweisen muss, wenn er eine 2 oder 1 möchte. Das ist in der Regel nicht so einfach, vorallem wenn Sie keine Unterlagen (z.B. Mitarbeitergesprächsprotokolle haben. Anders natürlich, wenn man das Zeugnis als 4 oder 5 bewertet, dann muss der AG darlegen und beweisen.

-- Editiert von User am 10. September 2025 15:26

-- Editiert von User am 10. September 2025 15:31

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41667 Beiträge, 14591x hilfreich)

Ein Arbeitszeugnis soll positiv formuliert sein, aber der Wahrheit entsprechen. Also, das Glas ist nicht halb leer, sondern halb voll. Oder, bei einer Kassiererin, die mal in die Kasse gegriffen hat, wird kaum im Zeugnis stehen, dass sie immer ehrlich war und die Kasse immer stimmte.

Wenn also die Leistung richtig bewertet ist, dann ist das Zeugnis auch in Ordnung. Man hat keinen Anspruch auf ein Zeugnis, welches eine bessere Leistung quittiert, als erbracht wurde.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38856 Beiträge, 6422x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
die nur einer Note ausreichend entsprechen soll:
Wo hast du das denn gelesen?
In Arbeitszeugnissen stehen ganz absichtlich keine Schulnoten. Das wäre verboten, zumindest unzulässig.
Ob Zwischenzeugnis oder Zeugnis zum Beschäftigungsende, ist ziemlich egal. Ob jemand ein Arbeitszeugnis zusammenfassend mit einer Schulnote interpretiert, ist Sache des Lesers.

Ein Arbeitszeugnis soll wohlwollend formuliert sein und was darin steht, muss wahr sein.
Sonst könnte jeder AG einfach Noten für Fächer (wie in der Schule) eintragen. Ein Arbeitszeugnis soll aber eben kein Schulzeugnis sein. Und es soll auch nicht 1 Gesamtnote vergeben werden.

Zitat (von Heike83):
Kann man gegen diese negative Bewertung vorgehen
Sie ist nicht negativ, und wahrscheinlich bringt deshalb ein Vorgehen dagegen nichts. Weder beim AG direkt noch mit einer Klage.

- Ist es wahr, dass du deine Aufgaben selbstständig bewältigt hast?---> Dann darf das so bleiben.
- Ist es wahr, dass du in deinem Job jederzeit motiviert warst?---> Dann darf auch das so bleiben.
- Der AG war zufrieden. Wenn er nicht gelogen hat, warum sollte er das ändern?

Zitat (von Heike83):
Weil die Behauptung, dass ich schlecht gearbeitet haben soll,
Wo steht denn diese Behauptung? In dem fettgedruckten Satz steht sowas jedenfalls nicht.

Zitat (von Heike83):
Ein Arbeitszeugnis muss aber immer positiv geschrieben sein.
NÖ. Es muss wohlwollend formuliert sein und nichts darf gelogen sein.

Zitat (von Heike83):
Solche Formulierungen sind doch verboten
Unsinn. Wo hast du das denn gelesen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann verschicke ich kein Arbeitszeugnis mehr in meinen Bewerbungen. Schadet mir dann ja nur, bei dem schlechten Zeugnis. Da gabs eine einflussreiche Mitarbeiterin, die mich nicht leiden konnnte und gut mit der Chefin konnte....Mit der hab ich 1 jahr gearbeitet. die 6 Jahre davor, die ich mit anderen Personen gearbeitet hatte und wo mich andere Vorgesetzte ausdrücklich lobten wegen gutem Unterricht, was auch Teilnehmer spiegelten, zählt alles nicht.
Das ist reine willkür, zumal die Chefin, die das Zeugnis formulierte, mich erst seit einem Jahr kannte. Mit den anderen Chefs hat sie gar nicht gesprochen. Ich war da in ca. 8 Abteilungen eingesetzt, hab Außendienst von 7 Uhr bis 18:30 gemacht, hab nie gesagt, dass ich irgendetwas nicht mache, bin 60 km. zu anderen Standorten gefahren et.. Wofür steht man da eigentlich auf?, Reine Willkür

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12687 Beiträge, 4585x hilfreich)

Zitat (von Anami):
In Arbeitszeugnissen stehen ganz absichtlich keine Schulnoten. Das wäre verboten, zumindest unzulässig.

Das ist Quatsch.

Formulierungen wie "Die Leistungen werden zusammengefasst als (sehr) gut beurteilt", sind durchaus erlaubt und spiegeln in "Noten" ausgedrückt auch den genauen Wortlaut wieder.
Solche Formulierungen werden in letzter Zeit übrigens auch "beliebter" da man sich das ganze versteckte Geschwafel mit vollen, vollsten, sehr, stets, außerordentlich sparen kann.

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#9
 Von 
ReBo123
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von Anami):
In Arbeitszeugnissen stehen ganz absichtlich keine Schulnoten. Das wäre verboten, zumindest unzulässig.

Im Grundsatz richtig, aber eben mit Nuancen in der Formulierung, die mancher Schreibende mit dem Hintergedanken nutzt, so in nicht angreifbarer Weise wissenden Lesern eine Schulnote mitzuteilen. Nicht alle, die Arbeitszeugnisse schreiben, machen das so, die Formulierung kann auch ohne jeden Hintergedanken gewählt sein. Umgekehrt nimmt auch nicht jeder, der Bewerbungen sichtet, die Formulierungen als Schulnoten, selbst wenn er darum weiß.

Zitat (von Heike83):
Dann verschicke ich kein Arbeitszeugnis mehr in meinen Bewerbungen. Schadet mir dann ja nur, bei dem schlechten Zeugnis.

Da kann ich nur für mich sprechen, aber mich macht ein fehlendes Zeugnis hellhöriger als ein (vermeintlich) schlechtes. Außerdem ist ein einzelnes Zeugnis für mich nur ein Mosaikstein von vielen.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38856 Beiträge, 6422x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Dann verschicke ich kein Arbeitszeugnis mehr in meinen Bewerbungen.
Ja, das geht. Fraglich, ob du dann bei Bewerbungen in die engere Wahl kommst oder der AG trotzdem unbedingt eins haben will.
Zitat (von Heike83):
Schadet mir dann ja nur,
Weiß man nicht...
Zitat (von Heike83):
Da gabs eine einflussreiche Mitarbeiterin
Dann sammle doch deine Vorwürfe und fordere eine Änderung deines Zeugnisses.
--->Warum kommst du erst jetzt damit?
Zitat (von Heike83):
Wofür steht man da eigentlich auf?,
Jedenfalls iaR nicht für ein Zeugnis irgendwann, sondern für eine gute und leistungsgerechte Bezahlung, evtl. auch, weil der Job Spaß macht und das Umfeld stimmt...?

btw.
Immer mehr AG geben gar nichts auf Zeugnisse. Die lesen anderes oder hören sich woanders um.
Setzt sich zunehmend durch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41667 Beiträge, 14591x hilfreich)

Na ja, über den Wert von Arbeitszeugnissen hab ich ja hier schon häufig geschrieben. Was soll um des Himmels Willen aus einem Arbeitszeugnis noch heraus gelesen werden, wenn alles so dargestellt wird, dass wir mindestens die Note "gut" haben? Da wir insoweit einen Verfall der Arbeitszeugniskultur haben, ist es doch längst üblich, sich die Infos auf anderem Weg zu holen. Also, mich würde so ein Zeugnis nicht stören, um Dich, wenn alles andere stimmt, in die engere Wahl zu nehmen. Und mir im persönlichen Gespräch einen Eindruck verschaffen und auch fragen, ob denn da was schief gelaufen ist und was der Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses war.

Also, dramatisiere nicht unnötig.

wirdwerden

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19781 Beiträge, 7191x hilfreich)

... um es kurz und bündig von der anderen Seite her zu formulieren: Es gibt keine Recht auf ein 'gutes: Zeugnis. Heikes Sicht auf die Welt ist da wohl sehr speziell.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Peterlustiggg
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Das ist reine willkür, zumal die Chefin, die das Zeugnis formulierte, mich erst seit einem Jahr kannte.


Also ich denke das man nach 1 Jahr schon seinen Mitarbeiter ziemlich gut beurteilen kann.

Ich denke hier liegen noch ganz andere Dinge im Argen wenn man mal betrachtet, mit welch "aggressiven" Unterton Sie hier auftreten.
Sieht man dann noch den Thread aus dem Frühjahr, wo Sie erfragen ob es strafrechtlich relevant ist in einem Lebenslauf unwahre Angaben zu machen........

In dem Zuge sollte man vielleicht mal über sein eigenes Handeln nachdenken, Sie wollten andere Leute be*******n fordern jetzt hier aber eine faire und gerechte Behandlung/Beurteilung ein......

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9480 Beiträge, 2015x hilfreich)

Ein Arbeitszeugnis anhand eines Satzes als schlecht zu bewerten, ist wirklich etwas abenteuerlich. Ich verstehe Heike da auch nicht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41667 Beiträge, 14591x hilfreich)

Ich denke, niemand versteht Heike hier so richtig. Sie scheint ein völlig falsches Bild von den Spielregeln in Einstellungsverfahren und auch im Arbeitsrecht zu haben. Bleibt zu hoffen, dass sie unsere Hilfestellungen ernst nimmt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12687 Beiträge, 4585x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich denke, niemand versteht Heike hier so richtig.

Doch, ich verstehe sie durchaus.

Du bringst es mit, ungefähr der ersten Hälfte deines #11, voll auf den Punkt.
Zitat (von wirdwerden):
Na ja, über den Wert von Arbeitszeugnissen hab ich ja hier schon häufig geschrieben. Was soll um des Himmels Willen aus einem Arbeitszeugnis noch heraus gelesen werden, wenn alles so dargestellt wird, dass wir mindestens die Note "gut" haben?

Diese Masse der Schreib es Dir selbst, ich unterschreibe dann Zeugnisse haben eine Aussagekraft die.... einer Scheibe Toastbrot entsprechen?
Wirkliche Arbeitszeugnisse sind zu Name austauschen und eins für Alle Zeugnissen verkommen, bzw. auch durch Rechtsprechung dazu degradiert worden.
Deswegen lege ich persönlich bei Einstellungen kaum noch Wert auf Arbeitszeugnisse.

Wenn aber eines vorgelegt, oder gefordert wird, ist das "Problem" von Heike ziemlich offensichtlich.
Abweichungen von diesen "Toastbrotzeugnissen" fallen automatisch auf. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19781 Beiträge, 7191x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Doch, ich verstehe sie durchaus.

Ich weiß nicht so recht, was du durchaus verstehst.
- Die Annahme, es handele sich ob dieses Satzes um ein schlechtes Zeugnis, ist falsch; es ist ein befriedigendes.
- Heike hat keinen Anspruch auf ein 'gutes' Z
- Heikes Outing in #7 spricht für sich

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19781 Beiträge, 7191x hilfreich)

Nachtrag: Heikes Position wäre deutlich besser, hätte sie sich vor dem Wechsel der Führungskraft ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen UND gesetzt, es wäre so toll ausgefallen, wie sie glaubt, verdient zu haben.
Dann hätte die Firma schlecht dahinter zurückgehen können.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12687 Beiträge, 4585x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
- Die Annahme, es handele sich ob dieses Satzes um ein schlechtes Zeugnis, ist falsch; es ist ein befriedigendes.

Eben.
Und dadurch, das inflationär mit guten bis sehr guten Zeugnissen um sich geworfen wird, erscheint ein befriedigendes "Abseits der heutigen Norm" durchaus als schlecht.

Vor 30 Jahren war es toll, wenn der Wagen nur 18 Liter auf 100 gebraucht hat, heute... naja.
Vielleicht doof ausgedrückt, aber befriedigendes Zeugnis ist nicht zeitgemäß.

Zitat (von blaubär+):
Heike hat keinen Anspruch auf ein 'gutes' Z

Hatte ich in #1 bereits geschrieben.

Zitat (von blaubär+):
- Heikes Outing in #7 spricht für sich

Also bitte...
Man (Frau) hat sich Jahrelang den Hinter aufgerissen und seine Arbeit "zur vollsten" Zufriedenheit erledigt und dank Kollegin und neuer Leitung kommt dann ein "befriedigendes" Zeugnis raus.
Ist nicht so selten und das man da angesäuert ist wohl mehr als Menschlich.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38856 Beiträge, 6422x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das ist Quatsch.
NÖ. Das ist kein Quatsch.

Ein Arbeitszeugnis enthält keine Schulnoten. Das wären 1 bis 6.

Es ging überhaupt nicht um zusammenfassende Bewertungen wie gut oder sehr gut ... sondern um einen einzigen Satz und das, was die TE da herausliest.
Sie kann sich nur mit ihrem Zeugnis auseinandersetzen, nicht mit dem, was andere AG zu anderen AN anders formulieren.
Insofern hat ein AN das Geschwafel in Arbeitszeugnissen anzunehmen oder sich dagegen zu wehren oder kein Zeugnis mehr beizulegen.
Geht alles... ...steht auch alles hier.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12687 Beiträge, 4585x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das wären 1 bis 6.

Es ist müßig.
Das deutsche Notensystem, besteht, neben Zahlen, noch aus so Dingen, die Buchstaben genannt werden.
Je nach Zusammenstellung kann man damit Worte wie sehr gut bis ungenügend bilden.

Zitat (von Anami):
Es ging überhaupt nicht um zusammenfassende Bewertungen wie gut oder sehr gut ...

Es wäre jetzt noch müßiger, dir die Bedeutung bestimmter Formulierungen in Arbeitszeugnissen zu erklären und welchen "Noten" bestimmte Formulierungen entsprechen.

Zitat (von Anami):
...sondern um einen einzigen Satz und das, was die TE da herausliest.

Welcher die ARBEITSLEISTUNG bewertet, bei dem sich die TE um eine NOTE vertan hat.

Zitat (von Anami):
Sie kann sich nur mit ihrem Zeugnis auseinandersetzen, nicht mit dem, was andere AG zu anderen AN anders formulieren.

Welch geistreiche und doch so falsche Erkenntnis, zumindest ziehst Du den richtigen Schluss draus.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38856 Beiträge, 6422x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Welcher die ARBEITSLEISTUNG bewertet, bei dem sich die TE um eine NOTE vertan hat.
Sie hat sich vertan? Sie will nicht verstehen, was hier erklärt wurde. siehe #7
So what.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7207 Beiträge, 1648x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Dann verschicke ich kein Arbeitszeugnis mehr in meinen Bewerbungen. Schadet mir dann ja nur, bei dem schlechten Zeugnis.

Das Zeugnis ist nicht schlecht...
Zitat:
Da gabs eine einflussreiche Mitarbeiterin, die mich nicht leiden konnnte und gut mit der Chefin konnte....Mit der hab ich 1 jahr gearbeitet. die 6 Jahre davor, die ich mit anderen Personen gearbeitet hatte und wo mich andere Vorgesetzte ausdrücklich lobten wegen gutem Unterricht, was auch Teilnehmer spiegelten, zählt alles nicht.

Die Frage ist und bleibt ja: wessen Beurteilung war subjektiv und willkürlich? Die erste, oder die zweite?
Zitat:
Das ist reine willkür, zumal die Chefin, die das Zeugnis formulierte, mich erst seit einem Jahr kannte.

Ein Arbeitszeugnis orientiert sich nicht an persönlicher Bekanntschaft, sondern ist ein Gesamtbild. Und nach einem Jahr kann man einen Mitarbeiter schon ziemlich gut beurteilen.

Zitat:
Wofür steht man da eigentlich auf?

Um seinen Lebensunterhalt zu verdienen...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7207 Beiträge, 1648x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Diese Masse der Schreib es Dir selbst, ich unterschreibe dann Zeugnisse haben eine Aussagekraft die.... einer Scheibe Toastbrot entsprechen?

Arbeitszeugnisse werden heute fast ausschließlich geschrieben, um der Forderung der Arbeitnehmer formal zu genügen.
Kein vernünftiger Arbeitgeber, Personalchef, Abteilungsleiter usw. gibt irgendwas auf Arbeitszeugnisse. Die sind maximal noch insofern interessant, wenn sie einem Mitarbeiter bestimmte fachliche Qualifikationen bescheinigen ("hat den Gabelstaplerschein", "hat Fortbildung XYZ absolviert", "hat bei uns mit Softeare ABC gearbeitet"). Daß eine Krankenschwester fünf Jahre auf der gastroenterologischen Abteilung gearbeitet hat, sagt dem neuen Arbeitgeber, daß die Bewerberin eine praktische Mindesterfahrung im Bereich Gastroenterologie hat...
Zitat:
Wenn aber eines vorgelegt, oder gefordert wird, ist das "Problem" von Heike ziemlich offensichtlich.
Abweichungen von diesen "Toastbrotzeugnissen" fallen automatisch auf.

Wenn ich einen guten Mitarbeiter verliere, weil der woanders mehr verdienen kann oder bessere Aufstiegschancen hat oder einfach aus persönlichen Gründen umziehen will...

... dann telefoniere ich gern mit dem potentiellen neuen Arbeitgeber und sage dem: "Schlagen Sie zu! Sie bekommen eine erstklassige Mitarbeiterin!" Da habe ich aber auch ins Arbeitszeugnis schon reingeschrieben, daß ich die Mitarbeiterin sehr ungern gehen lasse.

Ist es mir ganz recht oder bin ich sogar froh, daß die Mitarbeiterin (oder der Mitarbeiterin) woanders hin geht...

... dann gibt's ein Super-Arbeitszeugnis. Hauptsache, die kriegt einen neuen Job und ich bin sie los. Da lege ich doch keine Steine in den Weg... ;-]]

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