Guten Tag,
folgende Situation:
Herr Mustermann arbeitet in einem Industriebetrieb. Die Produktion arbeitet im 3-Schichten-System. Die Produktionsmitarbeiter wechseln alle 5 Tage die Schicht. Gearbeitet wird von Montag - Freitag, die Nachtschicht arbeitet also auch in den Samstag hinein. Die Mitarbeiter wechseln die Schichten wie folgt: Frühschicht -> Nachtschicht -> Spätschicht -> Frühschicht.
Frühschicht: 05:45 Uhr - 14:15 Uhr
Spätschicht: 13:45 Uhr - 22:15 Uhr
Nachtschicht: 21:45 Uhr - 06:15 Uhr
Die Arbeitszeiten werden elektronisch mit einem Zeiterfassungssystem erfasst. Die Mitarbeiter bekommen keinen Nachtzuschlag und keinen Zeitausgleich. Der Arbeitgeber meint, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Nachtzuschlag oder Zeitausgleich. Laut Arbeitgeber soll es nur eine Kann-Regel sein, die aber nicht umgesetzt werden muss.
Stimmt das?
Im Arbeitszeitgesetz ist folgendes zu lesen:
Zitat:§ 6 Nacht- und Schichtarbeit
5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
Herr Mustermann ist der Meinung, dass es sehr wohl einen gesetzlichen Anspruch gibt. Dialoge und Diskussionen mit dem Arbeitgeber hatten keinen Erfolg, den Mitarbeitern wurde mit der Kündigung gedroht. Es gibt keine Arbeitnehmervertretung im Betrieb, Gewerkschaften sind auch nicht vertreten. Die Mitarbeiter sind auf sich alleine gestellt.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Nachtzuschlag? Wenn ja, welche Möglichkeiten hat die Belegschaft diesen einzufordern?
Wenn der Arbeitgeber tatsächlich das Gesetz ignoriert und somit ein Gesetzesverstoß vorliegt, können in diesem Fall auch die Behörden informiert werden?