Arbeitszeit bei Urlaub / Feiertagen etc

11. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
shopgirl1604
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeit bei Urlaub / Feiertagen etc

Hallo Zusammen,

ich habe gerade Diskussionen mit meinem Chef bzgl. der "Gutschrift" Arbeitszeit bei Urlaub / Feiertagen etc.
Lt. Tarifvertrag haben wir eine Monatsarbeitszeit von 169 Stunden - diese soll danach bei einer 5-Tage-Woche auf 39 Std/Woche aufgeteilt werden. Dies wird bei uns aber nicht gemacht, sondern die 169 Stunden durch Anzahl der Arbeitstage aufgeteilt. Es ergibt sich daher jeden Monat eine unterschiedliche Sollarbeitszeit. Bei Urlaub, Feiertagen etc. haben wir bisher immer 8 Stunden gutgeschrieben bekommen (auch in Monaten mit z.B. 8,4 Stunden Soll).

Im April wurden diese 8 Stunden Feiertag plötzlich auf 7,8 Stunden reduziert mit der Aussage, die Arbeitsagentur würde bei der KuG-Berechnung von 39 Std/Woche und nicht von 169 Monatsstunden ausgehen. Bei den "normalen" Arbeitstagen wurden aber 169 Std / 20 Arbeitstage = Sollarbeitszeit 8,45 Stunden ausgewiesen.
Ich bin aber der Meinung, sie können nicht einfach beide "Modelle" mischen. Mein Chef ist aber der festen Überzeugung, dass er im Recht ist.

Wie seht ihr das?

Viele Grüße
Nicole

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7 Antworten
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#1
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)

Sofern die regelmäßige monatliche Arbeitszeit 169 Stunden beträgt entspricht dies einer durchschnittlichen wöchentlichen Wochenarbeitszeit von 39 Stunden (169 Stunden * 3 Monate / 13 Wochen) bzw. bei einer Fünftagewoche 7,8 Stunden pro Tag.

So rechnet die Bundesagentur für Arbeit und so muss auch der Arbeitgeber rechnen.

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Ehemaliger Nickname: Ratsuchender@123net

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#2
 Von 
shopgirl1604
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist mir schon klar und die Berechnung kenne ich auch. Es geht mir auch nicht um die Berechnung der Arbeitsagentur.
Ich verstehe nur nicht, wie wir jetzt bei Urlaub etc. Minusstunden aufbauen. Nehmen wir z.B. den Mai - mit einer Woche Urlaub und zwei Feiertagen:

Mein AG rechnet 169 Std / 21 Arbeitstage (die Feiertage wurden mitgerechnet) = 8,05 Std/tgl. Es werden pro Urlaubstag und Feiertag aber nur 7,8 Stunden angerechnet, d.h. die Mitarbeiter haben nur dadurch schon 1,75 Stunden minus. Ich kann doch nicht z.B. bei Urlaub für 15 min tgl. arbeiten kommen...

Für mich wäre die korrekte Variante, dass man als Gutschrift halt genau die Sollstunden bekommen müsste oder halt mit 39 Std/Woche auch die Sollarbeitszeit berechnet.

Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich geschrieben?

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#3
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von shopgirl1604):
Mein AG rechnet 169 Std / 21 Arbeitstage (die Feiertage wurden mitgerechnet) = 8,05 Std/tgl.


Die Berechnung ist, wie bereits ausgeführt, falsch. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 7,8 Stunden, unabhängig davon, wie viele Arbeitstage der Monat hat.

Urlaub wird nach Tagen gewährt. Fällt ein Arbeitstag aufgrund von Urlaub oder Feiertag aus, entstehen keine Minusstunden.

Signatur:

Ehemaliger Nickname: Ratsuchender@123net

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18807 Beiträge, 6888x hilfreich)

Die durchschnittliche Arbeitszeit mag sein, wie sie will.
An Feiertagen unter der Woche, an denen AN auch zur Arbeit verpflichtet wäre, ist die AZ zugrunde zu legen, die AN tatsächlich betriebsüblich hätte arbeiten müssen. Dito Urlaub, dito bei Krankheit.
Es kann in der Tat nicht angehen, dass AN an Feiertage unter der Woche, bei Urlaub oder auch an Krankheitstagen Minusstunden aufbauen.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8088x hilfreich)

Volle Zustimmung zu meinen Vorschreibern! Der Arbeitgeber hat korrekt, wie im TV geregelt, die Stunden zu berechnen!

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8088x hilfreich)

Volle Zustimmung zu meinen Vorschreibern! Der Arbeitgeber hat korrekt, wie im TV geregelt, die Stunden zu berechnen!

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#7
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1739 Beiträge, 707x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
An Feiertagen unter der Woche, an denen AN auch zur Arbeit verpflichtet wäre, ist die AZ zugrunde zu legen, die AN tatsächlich betriebsüblich hätte arbeiten müssen. Dito Urlaub, dito bei Krankheit.


Es dürfte zunächst maßgeblich sein, welche Arbeitszeit an dem betreffenden Tag vertraglich vereinbart, oder per Dienstplan angeordnet war.

Wenn vereinbarungsgemäß am Freitag 3 Stunden gearbeitet wird, und wenn an einem bestimmten Dienstag dienstplanmäßig 11 Stunden Arbeit vorgesehen sind, dann ...

werden für einen für Freitag gewährten Urlaub dem Arbeitszeitkonto 3 Stunden gutgeschrieben, bei Beurlaubung am Dienstag, an dem dienstplanmäßig 11h Arbeit angeordnet waren, werden dem Arbeitszeitkonto 11h gutgeschrieben.

Dasselbe gilt bei Krankheit: dem Arbeitszeitkonto wird die Anzahl von Arbeitsstunden gutgeschrieben, die für diesen Tag vertraglich oder dienstplanmäßig eigentlich hätten erbracht werden müssen ( 3 bzw. 11 ).

Zitat (von blaubär+):
Es kann nicht angehen, dass AN an Feiertagen ... Minusstunden aufbauen.


Weil an Feiertagen überhaupt keine Arbeitspflicht besteht, erfolgt an Feiertagen keine Gutschrift geleisteter Arbeitszeit, die durch das "Nicht-Arbeiten" am Feiertag zu gering ausfallen ( = "zu Minusstunden führen" ) könnte.

RK

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