Ausbildungsvertrag kurzfristig wieder kündigen?

22. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)
Ausbildungsvertrag kurzfristig wieder kündigen?

Hallo,

wenn man sich bei einem Unternehmen für eine
Ausbildungsstelle bewirbt, eine Zusage erhält,
den Vertrag unterschreibt und aber kurze Zeit später
ebenefalls von einem anderen Unternehmen eine Zusage erhält,
welches man dann doch besser findet, kann man dann
einfach aus dem ersten Vertrag aussteigen um die
Ausbildung beim zweiten Unternehmen anzutreten?

Wie ist das geregelt?


Liebe Grüße,
V.K.

-----------------
""




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
firefighter89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)

Ist das in dem Ausbildungsvertrag nicht geregelt?

Meine Freundin hat einen Vertrag zur Ausbildung Duales Studium unterschrieben und kann z.B. bis zu 8 Wochen vor Beginn noch "absagen".

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)

Also ist das vom Ausbildungsvertrag abhängig?
Geht jetzt darum, wenn man jetzt telefonisch eine Zusage
erhält, muss man sich ja dann entscheiden.
Man kann ja nicht sagen, dass man nur unterschreibt,
wenn man in ein paar Wochen auch wieder absagen kann.
Macht ja keinen guten Eindruck.
Ist nämlich die Frage, wie man dann am besten reagiert.
Normalerweise müsste man ja erstmal zusagen,
weil man ja nicht weiß, ob man bei einem einderen Unternehmen auch noch die Zusage erhält.
Aber im Falle, dass das so passiert, wäre das dann natürlich doof.

-----------------
""

8x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 528x hilfreich)

http://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsinfos/konflikte0/kuendigung-von-ausbildungsverhaeltnissen.html

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)

IHK?
Bist du sicher, dass das pauschal für Ausbildungsverträge gilt?
Auch in Berlin?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 528x hilfreich)

Wenn es ein Standard-Ausbildungsvertrag ohne Kündigungsfrist in der Probezeit ist, dann ja. Musst halt mal reinschauen.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3789x hilfreich)


Die gesetzliche Grundlage für die betriebliche Ausbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und deshalb gilt, was Retels hier von IHK Hannover rausgesucht hat deutschlandweit: Im BBiG (§ 22) findet man die Kündigungsmöglichkeiten in der Ausbildung, nur ist eine Kündigung <B>vor Beginn</B> der Ausbildung nicht explizit angesprochen. Dann findet sich die Lösung in Gerichtsurteilen:

Für diesen Fall hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass vor Beginn der Ausbildung ebenfalls ohne Einhaltung von Fristen von beiden Seiten gekündigt werden kann - also wie im Stadium der laufenden Probezeit.



-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
VerärgerterKunde
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 35x hilfreich)

Achso okay, also könnte ich den Vertrag wieder auflösen,
wenn ich vor Ausbildungsbeginn, doch noch ein besseres Angebot bekomme.
Gut zu wissen !

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3789x hilfreich)

Ja, daran kann dich niemand hindern. Aber fairerweise sollte das Unternehmen schnellstmöglich benachrichtigt werden. Es ist ärgerlich, wenn Azubis kurzfristig abspringen und die Stelle nicht wieder besetzt werden kann - und auch für die anderen, die noch auf der Suche sind.

-----------------
" "

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.015 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen