Bewerbung - Absage wegen vorheriger Ausbildung??

26. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
schnippi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewerbung - Absage wegen vorheriger Ausbildung??

Hallo zusammen,

meine Freundin hat sich bei einer Kommune für eine Beamtenlaufbahn beworben woraufhin sie eine Absage bekommen hat. Auf telefonisch Nachfrage wurde ihr gesagt, dass sie aussortiert wurde, weil sie bereits eine Ausbildung hinter sich hat (auch in der Verwaltung, also sehr fachnah) und weil nur 35 Bewerber zu einem Eintellungstest eingeladen werden, weil die Anmeldung für einen solchen Test sehr teuer sei. Daher möchte diese Kommune beruflichen Neueinsteigern die Möglichkeit dieser Ausbildung geben. Auf das Profil der Stellenausschreibung passt meine Freundin optimal. Meine Frage jetzt: kann man dagegen vorgehen und hat man überhaupt eine Chance gegen eine Kommune?
Danke und Gruß
Schnippi

-- Editiert am 26.09.2009 11:45

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9 Antworten
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#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

'dagegen vorgehen' kann man nur, wenn die behörde einen fehler gemacht hat. ansonsten: einen arbeitsplatz durch klage zu bekommen ist aussichtslos. selbst bei diskriminierung ist nur ein gewisser schadensersatz vorgesehen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
schnippi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Also nimmt man es am besten wie es ist und macht nichts?
Ich hörte mal von jemandem der davon lebt Unternehmen mit Hilfe seines Rechtsschutzes wegen Diskriminierung zu verklagen, sei es wegen falschen Stellenausschreibungen oder falscher Absagegründe. Er bekomm dadurch wohl immer seine 3 Monatsghälter durchgesetzt...

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#3
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 641x hilfreich)

google mal Konkurrentenklage...oder Diskriminierung bei der Bewerbung

Geld gibt es nur bei ernsthaften Bewerbungen, wenn du auf das Finanzierungsmodell dieser Peron verweist.

Hat deine Freundin einen Zeugen für diese Aussage? Das Sie überhaupt eine Begründung bekommen hat war schon sehr unvorsichtig von der Mitarbeiterin.

Was allerdings zu berücksichtigen ist, ist die entsprechende Laufbahnverordnung der Kommune/ des Landes, es kann sein dass deine Freundin das Maximalalter für die Laufbahnausbildung schon überschritten hat.



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#4
 Von 
schnippi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem googlen werde ich gleich direkt mal machen, da ich krank geschrieben bin und sowieso nichts zu tun habe :-)

Einen Zeugen hat meine Freundin nicht, ich habe ihr allerdings vorgeschlagen, die gleiche Frage noch einmal per Mail an die besagte Personalabteilung zu senden, in der Hoffnung die gleiche Antwort noch einmal zu bekommen.

Wie gesagt, meine Freundin erfüllt alle Bedingungen einschl. Alter (sie ist 22), Staatsangehörigkeit (deutsch) etc. etc.

"Geld gibt es nur bei ernsthaften Bewerbungen, wenn du auf das Finanzierungsmodell dieser Peron verweist."...Wie kann man denn beweisen, ob die Bewerbung ehrlich gemeint ist, oder nicht? Da meine Freundin sich auch bei anderen Kommunen im Umkreis beworben hat, ist davon auszugehen, dass sie es wohl ernst meint. :-)
Es geht mir aber jetzt auch nicht um das Geld (was man einklagen könnte oder auch nicht) sondern einfach nur um die Fragestellung, ob es rechtens ist wegen einer vorherigen Ausbildung eine Absage zu schicken. Der Herr aus dem Personalbereich meinte wohl auch "dass sie eher Schulabgängern die Chance bieten wollen".

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#5
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 641x hilfreich)

ich wollte nicht unterstellen, dass deine Freundin die Bewerbungen nicht ernst meint, nur ebend das Finanzierungsmodel über aussichtslose Serienbewerbungen und die Klage nach der Ablehnung wird nicht mehr honoriert.

Was versteht denn die Kommune unter Berufseinsteiger, 22 Jahre zählt für mich definitiv dazu.

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#6
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 197x hilfreich)

und wieso kann man nicht einfach akzeptieren abgelehnt zu werden??

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#7
 Von 
schnippi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was hat denn das Nachfragen mit nicht akzeptieren zu tun??? Wofür gibt es dann überhaupt dieses Forum???

Und was hat das Alter mit Berufseinsteiger zu tun? So weit ich weiß, sind Absolventen auch keine 16 mehr und Berufseinsteiger.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

quote:
kann man dagegen vorgehen

Ja, da in Deuschland jeder jeden verklagen kann.

Es wird nur nicht erfolgreich sein, da der Arbeitgeber sich seine Bewerber relativ frei aussuchen kann. Desweiteren wird die mündliche Aussage kaum zu beweisen sein.
Wenn in den internen Richtlinen vogegeben ist, im Rahmen der Bundesinitiative 'Förderung der Erstausbildung' nur Bewerber ohne Ausbildung einzustellen, dürfte das nicht gegen die Diskreminierungsverbote verstoßen.



quote:
und hat man überhaupt eine Chance gegen eine Kommune

Ja, nur leider nicht in diesem Fall.



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#9
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 197x hilfreich)

man frägt nur nach wenn man etwas nicht akzeptiert ...

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