Krankengeld nach Übernahme nach Beendiung der Ausbildung nur Azubi Gehalt?

19. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Krankengeld nach Übernahme nach Beendiung der Ausbildung nur Azubi Gehalt?

Hi,

ich wurde übernommen, bin aber seit dem 1. Tag des Arbeitsvertrages krank, also direkt dem Tag nach der Prüfung.

Ist das richtig das ich von der Krankenkasse nach den 6 Wochen Geld vom AG nur 70% vom Brutto bis max. 90% vom Netto des Azubi Gehaltes bekomme und nicht mein richtiges Gehalt, was mehr als doppelt so hoch ist?..

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Ja - das Krankengeld wird nach dem letzten Abrechnungszeitraum VOR der Arbeitsunfähigkeit berechnet.

-- Editiert von muemmel am 20.03.2021 13:16

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ja - das Krankengeld wird nach dem letzten Abrechnungszeitraum VOR der Arbeitsunfähigkeit berechnet.

-- Editiert von muemmel am 20.03.2021 13:16


so ein mist aber naja...

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.853 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen