Rückgabe Dienstwagen bei Kündigung

25. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
go505817-18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Rückgabe Dienstwagen bei Kündigung

Guten Morgen zusammen,

folgende Situation:

Durch Kündigung zum Ende des Monats müsste ich meinen fast fabrikneuen Dienstwagen ebenso am Ende des Monats auch zurückgeben.
Da ich durch Zusatzausstattung die maximal erlaubte Leasingrate überschritten habe, musste ich zu Beginn des Leasingvertrags (März 2020) einen Einmalbetrag zahlen, welcher sich aus 36 Monatsraten (36 Monate = Laufzeit Leasingvertrag) mal Höhe Überschreitung der Rate (z.B. 10€ x 36 Monate =360 €) zahlen.

Nun will mein AG die Monatsraten auch für den Zeitraum NACH meiner Kündigung weiter von mir haben.
Meines Wissens nach ist das nicht rechtens.
Was für Möglichkeiten habe ich, um mein zu viel gezahltes Geld zurückzufordern?
Was würde passieren, wenn ich den Wagen einfach behalte (da ich ja auch weiter für das Auto zahle)?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5781 Beiträge, 2552x hilfreich)

Wer hat gekündigt?

Was genau wurde denn bezüglich der Zuzahlung vereinbart?

Grundsätzlich dürfte das erst einmal so zulässig sein, genau das ist ja der Grund für die Einmalzahlung vorab.
Wenn man nämlich monatlich zuzahlen müsste, würde die Zahlungspflicht bei Kündigung entfallen.

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#2
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 51x hilfreich)

Wenn Dein alter AG dem zustimmt, kannst Du den Wagen auch weiter fahren. Dabei ist zu klären, ob Du in den Leasingvertrag, der ja mit einem gewerblichen Leasingnehmer geschlossen wurde, übernehmen kannst oder ob der alte Vertrag von einem komplett neuen abgelöst wird.

Bezüglich der Sonderausstattung hast Du doch bei Übernahme des Fahrzeugs einen Einmalbetrag gezahlt; diesen musst Du nicht weiter monatlich zahlen. Die Leasingraten auch nicht, wenn das Fahrzeug beim AG verbleibt.

Alles unter der Voraussetzung, dass der AG Leasingnehmer ist.

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#3
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1357 Beiträge, 158x hilfreich)

Zitat (von go505817-18):
Nun will mein AG die Monatsraten auch für den Zeitraum NACH meiner Kündigung weiter von mir haben.


Kurz zur Sicherheit: diese 10 EUR über der max. Leasingrate oder die komplette Leasingrate ?

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#4
 Von 
go505817-18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Team wurde vom Arbeitgeber auf die Straße gesetzt, kündigen mussten wir aber selber. Bzw. um es genau zu formulieren: Uns wurde mitgeteilt, dass es unsere Abteilung ab dem 01.07 nicht mehr geben wird und wir zu einer anderen Schwesterfirma im Konzern wechseln können. Also haben wir diesem Wechsel zugestimmt und selbst gekündigt.

Bei den 10 € handelt es sich um die Zuzahlung. Beispiel: Leasingrate, welche von Firma übernommen wird = 500€, ich bin bei 510€ pro Monat. Also zahle ich 10€ zu.

Die Zuzahlung ist genauso beschrieben: Die Differenz pro Monat ist für jeden Monat, den ich das Fahrzeug halte, von mir zu begleichen. Der Einfachheit halber wird das mit einer Rechnung über 36xDifferenzbetrag = Einmalzahlung zu Leasingbeginn abgerechnet.

Der Arbeitgeber, bzw. der verantwortliche CFO ist ein A****, der wird dem wohl nicht zustimmen. Es geht darum, was wäre wenn ich das Fahrzeug trotzdem behalte, um meine Mehrkosten, die er nicht erstatten will, auszugleichen.

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#5
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 111x hilfreich)

Dein Arbeitgeber hat das Fahrzeug geleast.. Sie können doch nicht einfach fremde Fahrzeuge behalten.

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#6
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Dann kann er auf Herausgabe klagen, denn er bezahlt die Raten

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12003 Beiträge, 4430x hilfreich)

Zitat (von go505817-18):
Die Differenz pro Monat ist für jeden Monat, den ich das Fahrzeug halte, von mir zu begleichen.


Wenn es genau so drin steht, wäre bei Rückgabe des Fahrzeugs zum 01.07. die überzahlten Zuzahlungen, für die restlichen 33 Monate vom Arbeitgeber zurückzuzahlen.

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#8
 Von 
go505817-18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zu 6 und 7: Ja er bezahlt die Rate ja nicht zu 100% selbst, sondern ich zahle ja quasi auch einen Teil jeden Monat mit, auch wenn er der Leasingnehmer ist...

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von go505817-18):
Die Differenz pro Monat ist für jeden Monat, den ich das Fahrzeug halte, von mir zu begleichen.


Wenn es genau so drin steht, wäre bei Rückgabe des Fahrzeugs zum 01.07. die überzahlten Zuzahlungen, für die restlichen 33 Monate vom Arbeitgeber zurückzuzahlen.

Genau das ist auch mein Stand. Dementsprechend hab ich auch eine Forderung auf Rückzahlung gestellt, die wird aber igonriert. Am Ende bleibt wohl nur der rechtliche Weg, wenn ich das so richtig sehe?

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12003 Beiträge, 4430x hilfreich)

Zitat (von go505817-18):
...die wird aber igonriert.


Man kann es ja anstatt bei CFO erstmal noch beim CEO versuchen, vielleicht hat der in BWL ja aufgepasst...
Ansonsten eben seinem Anspruch, wie richtig erkannt, über den
Zitat (von go505817-18):
rechtliche(n) Weg
Nachdruck verleihen.

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#10
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 51x hilfreich)

Ich vermute, die Einmalzahlung wirst Du nicht zurück erhalten. Ich kenne diese Vereinbarung so, dass Sonderaustattung komplett zu Lasten des AN geht.

Scheidet man aus dem Unternehmen vor Beendigung des Lesingvertrages aus, ist das Geld weg. Mein AG lässt sich aus dem Grund nicht auf die Variante mit der monatlichen Zahlung ein. Da ist es hinterher schwer, an das Geld zu kommen.

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#11
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1357 Beiträge, 158x hilfreich)

Also der AG will gar nicht, dass Du jetzt was weiter bezahlst, er will lediglich die 360 EUR anteilig nicht erstatten ?
Damit dürfte er richtig liegen..... Dein Extrawunsch, Deine Extra-Kosten.....

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12003 Beiträge, 4430x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Damit dürfte er richtig liegen...


Dafür fehlt es aber an der vertraglichen Grundlage.
Und lt. wiedergegebener Textpassage besagt die Überlassungsvereinbarung eben Gegenteiliges.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1357 Beiträge, 158x hilfreich)

Zitat (von go505817-18):
Die Differenz pro Monat ist für jeden Monat, den ich das Fahrzeug halte, von mir zu begleichen.


Ok, wenn das wirklich sinngemäß so schriftlich festgelegt ist ?
Vermute aber, dass hier nicht der Originalwortlaut wiedergegeben wurde......

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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12003 Beiträge, 4430x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Vermute aber, dass hier nicht der Originalwortlaut wiedergegeben wurde......


Der Originalwortlaut kann es ja nicht sein.

Zitat (von philosoph32):
Ok, wenn das wirklich sinngemäß so schriftlich festgelegt ist ?


Schrieb ich ja bereits gestern
Zitat (von spatenklopper):
Wenn es genau so drin steht, wäre bei...


Es gab keine Widerworte des TE, aber eben auch nicht die wortwörtliche Wiedergabe der Passage.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go505817-18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Ganze ist inzwischen beim Anwalt für Arbeitsrecht. Schaun wir mal, wie das Ergebnis ist :)

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