Guten Morgen zusammen,
folgende Situation:
Durch Kündigung zum Ende des Monats müsste ich meinen fast fabrikneuen Dienstwagen ebenso am Ende des Monats auch zurückgeben.
Da ich durch Zusatzausstattung die maximal erlaubte Leasingrate überschritten habe, musste ich zu Beginn des Leasingvertrags (März 2020) einen Einmalbetrag zahlen, welcher sich aus 36 Monatsraten (36 Monate = Laufzeit Leasingvertrag) mal Höhe Überschreitung der Rate (z.B. 10€ x 36 Monate =360 €) zahlen.
Nun will mein AG die Monatsraten auch für den Zeitraum NACH meiner Kündigung weiter von mir haben.
Meines Wissens nach ist das nicht rechtens.
Was für Möglichkeiten habe ich, um mein zu viel gezahltes Geld zurückzufordern?
Was würde passieren, wenn ich den Wagen einfach behalte (da ich ja auch weiter für das Auto zahle)?
Rückgabe Dienstwagen bei Kündigung
Wer hat gekündigt?
Was genau wurde denn bezüglich der Zuzahlung vereinbart?
Grundsätzlich dürfte das erst einmal so zulässig sein, genau das ist ja der Grund für die Einmalzahlung vorab.
Wenn man nämlich monatlich zuzahlen müsste, würde die Zahlungspflicht bei Kündigung entfallen.
Wenn Dein alter AG dem zustimmt, kannst Du den Wagen auch weiter fahren. Dabei ist zu klären, ob Du in den Leasingvertrag, der ja mit einem gewerblichen Leasingnehmer geschlossen wurde, übernehmen kannst oder ob der alte Vertrag von einem komplett neuen abgelöst wird.
Bezüglich der Sonderausstattung hast Du doch bei Übernahme des Fahrzeugs einen Einmalbetrag gezahlt; diesen musst Du nicht weiter monatlich zahlen. Die Leasingraten auch nicht, wenn das Fahrzeug beim AG verbleibt.
Alles unter der Voraussetzung, dass der AG Leasingnehmer ist.
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ZitatNun will mein AG die Monatsraten auch für den Zeitraum NACH meiner Kündigung weiter von mir haben. :
Kurz zur Sicherheit: diese 10 EUR über der max. Leasingrate oder die komplette Leasingrate ?
Mein Team wurde vom Arbeitgeber auf die Straße gesetzt, kündigen mussten wir aber selber. Bzw. um es genau zu formulieren: Uns wurde mitgeteilt, dass es unsere Abteilung ab dem 01.07 nicht mehr geben wird und wir zu einer anderen Schwesterfirma im Konzern wechseln können. Also haben wir diesem Wechsel zugestimmt und selbst gekündigt.
Bei den 10 € handelt es sich um die Zuzahlung. Beispiel: Leasingrate, welche von Firma übernommen wird = 500€, ich bin bei 510€ pro Monat. Also zahle ich 10€ zu.
Die Zuzahlung ist genauso beschrieben: Die Differenz pro Monat ist für jeden Monat, den ich das Fahrzeug halte, von mir zu begleichen. Der Einfachheit halber wird das mit einer Rechnung über 36xDifferenzbetrag = Einmalzahlung zu Leasingbeginn abgerechnet.
Der Arbeitgeber, bzw. der verantwortliche CFO ist ein A****, der wird dem wohl nicht zustimmen. Es geht darum, was wäre wenn ich das Fahrzeug trotzdem behalte, um meine Mehrkosten, die er nicht erstatten will, auszugleichen.
Dein Arbeitgeber hat das Fahrzeug geleast.. Sie können doch nicht einfach fremde Fahrzeuge behalten.
Dann kann er auf Herausgabe klagen, denn er bezahlt die Raten
ZitatDie Differenz pro Monat ist für jeden Monat, den ich das Fahrzeug halte, von mir zu begleichen. :
Wenn es genau so drin steht, wäre bei Rückgabe des Fahrzeugs zum 01.07. die überzahlten Zuzahlungen, für die restlichen 33 Monate vom Arbeitgeber zurückzuzahlen.
Zu 6 und 7: Ja er bezahlt die Rate ja nicht zu 100% selbst, sondern ich zahle ja quasi auch einen Teil jeden Monat mit, auch wenn er der Leasingnehmer ist...
Zitat:ZitatDie Differenz pro Monat ist für jeden Monat, den ich das Fahrzeug halte, von mir zu begleichen. :
Wenn es genau so drin steht, wäre bei Rückgabe des Fahrzeugs zum 01.07. die überzahlten Zuzahlungen, für die restlichen 33 Monate vom Arbeitgeber zurückzuzahlen.
Genau das ist auch mein Stand. Dementsprechend hab ich auch eine Forderung auf Rückzahlung gestellt, die wird aber igonriert. Am Ende bleibt wohl nur der rechtliche Weg, wenn ich das so richtig sehe?
Zitat...die wird aber igonriert. :
Man kann es ja anstatt bei CFO erstmal noch beim CEO versuchen, vielleicht hat der in BWL ja aufgepasst...
Ansonsten eben seinem Anspruch, wie richtig erkannt, über den
Nachdruck verleihen.Zitatrechtliche(n) Weg :
Ich vermute, die Einmalzahlung wirst Du nicht zurück erhalten. Ich kenne diese Vereinbarung so, dass Sonderaustattung komplett zu Lasten des AN geht.
Scheidet man aus dem Unternehmen vor Beendigung des Lesingvertrages aus, ist das Geld weg. Mein AG lässt sich aus dem Grund nicht auf die Variante mit der monatlichen Zahlung ein. Da ist es hinterher schwer, an das Geld zu kommen.
Also der AG will gar nicht, dass Du jetzt was weiter bezahlst, er will lediglich die 360 EUR anteilig nicht erstatten ?
Damit dürfte er richtig liegen..... Dein Extrawunsch, Deine Extra-Kosten.....
ZitatDamit dürfte er richtig liegen... :
Dafür fehlt es aber an der vertraglichen Grundlage.
Und lt. wiedergegebener Textpassage besagt die Überlassungsvereinbarung eben Gegenteiliges.
ZitatDie Differenz pro Monat ist für jeden Monat, den ich das Fahrzeug halte, :von mir zu begleichen.
Ok, wenn das wirklich sinngemäß so schriftlich festgelegt ist ?
Vermute aber, dass hier nicht der Originalwortlaut wiedergegeben wurde......
ZitatVermute aber, dass hier nicht der Originalwortlaut wiedergegeben wurde...... :
Der Originalwortlaut kann es ja nicht sein.
ZitatOk, wenn das wirklich sinngemäß so schriftlich festgelegt ist ? :
Schrieb ich ja bereits gestern
ZitatWenn es genau so drin steht, wäre bei... :
Es gab keine Widerworte des TE, aber eben auch nicht die wortwörtliche Wiedergabe der Passage.
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