Urlaub trotz AU

17. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
joimmer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub trotz AU

Hallo zusammen,

bin seit 2 Wochen krank geschrieben wegen Verdacht auf „Tennisarm".

Morgen Termin zum MRT weil starke anhaltende Schmerzen.

Nun zur eigentlichen Frage:

Krankschreibung geht erst mal bis Donnerstag. Ab Samstag hätte ich Urlaub und eigentlich eine Woche Urlaub gebucht an der Ostsee.

Arbeite in der Pflege und denke da die Schmerzen bis Donnerstag nicht weg sind, wird der Arzt die krankschreibung verlängern.

Darf ich trotzdem die eine Woche an die See fahren?

Wäre dankbar für Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18782 Beiträge, 6877x hilfreich)

Zitat (von joimmer ):
Darf ich trotzdem die eine Woche an die See fahren?


Das sind zwei Themen in einer Frage:
a) Urlaub: Wenn du arbeitsunfähig bist greift die AUB und der Urlaub wird dir gutgeschrieben.
b) Verreisen: Ob du mit deiner Diagnose verreisen kannst oder solltest, besprichst du am besten mit dem behandelnden Arzt. Möglicherweise spricht dagegen, dass Verreisen in aller Regel mit Kofferschleppen einhergeht und ggf. mit dem Lenken eines KFZ - das könnte der Genesung abträglich sein. Wenn dein Arzt aber nichts dagegen hat, kannst du fahren. 'AU' bedeutet weder Hausarrest noch Bettlägerigkeit.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

So ist es.

Man darf alles machen, was der Genesung nicht entgegensteht.

Wenn man dann im Urlaub mit Tennisarm den ersten Platz bei einer Ruderregatta belegt, dürfte das einige unangesehene Fragen bei der Rückkehr geben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 233x hilfreich)

Ich würde mir noch überlegen, sofern der Arzt sein ok, gibt ihn zu bitten ihnen das kurz schriftlich zu bestätigen.
Kann sein, das das 10€ oder so kostet, aber es kann helfen Ärger im Nachgang zu vermeiden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18782 Beiträge, 6877x hilfreich)

... da würde ich einfach abwarten, ob überhaupt eine Reaktion des AG kommt ....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

In welchem Gesetz steht, dass man sich bei einer AU nicht woanders als zu Hause aufhalten darf? In keinem.

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