Urlaubsabgeltung Minijob - Vertrag bindend?

11. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
JohnMD
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaubsabgeltung Minijob - Vertrag bindend?

Folgende Situation. Meiner Frau wurde ihr Minijob (1 Tag die Woche, 450€ im Monat) fristgerecht gekündigt. Das Kündigungsdatum lag nach dem 30.06. und sie war bereits seit Herbst 2018 angestellt. Meines Wissens nach hat sie dann ja einen Urlaubsanspruch auf dem gesamten Jahresurlaub sofern im Vertrag nichts Gesondertes geregelt ist. Rechtlichen Anspruch hat sie ja auf 4 Tage Urlaub... im Arbeitsvertrag stehen jedoch 20(!). Diese wurden, so sieht es aus, von der damaligen Chefin handschriftlich in einen Mustervertrag eingetragen. Ich sagte meiner Frau damals schon das es nicht passen kann und sie fragte damals bei ihrer Chefin nach. Sie sagte, dass das falsch ist, 4 Tage richtig wäre... mehr kam nicht. Es wurde nie eine Änderung des Vertrages durchgeführt.

Wie sieht es nun rechtlich mit der Urlaubsabgeltung aus? Kann meiner Frau auf die Angaben in ihren Vertrag pochen oder wäre dies vergebene Liebesmüh, weil 20 Tage Urlaub bei einer 1 Tage Woche von jedem Arbeitsgericht als offensichtlich falsch gewertet würde?

Ich glaube das der Fehler mit den 20 Tagen Urlaub passiert ist, weil meine Frau damals dort 2 Jobs angefangen hat - Privat bei denen (Teilzeit - 4 Tage Woche) und Minijob in deren Firma. Vermutlich haben die beide Verträge gleichzeitig geschrieben und nur ein paar der Angaben geändert. Nur zur Info: Als beim anderen Job mit der 4 Tage Woche die Stunden geändert wurden gab es hingegen umgehend einen Änderungsvertrag. Das man sowas machen sollte ist denen also nicht ganz unbekannt.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Sicher sind einmal die vier Tage Urlaubsanspruch. Ob ein Gericht die 20 Tage anerkennen würde, weil sie nun so im Vertrag beziffert sind, scheint mir fragwürdig. Richter Fragen schon mal gerne nach, was denn vereinbart werden sollte. Und da steht der Urlaubsanspruch, wie er im Gesetz vorgesehen ist, wohl als wahrscheinlichste Lösung im Raum.

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#2
 Von 
JohnMD
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Sicher sind einmal die vier Tage Urlaubsanspruch. Ob ein Gericht die 20 Tage anerkennen würde, weil sie nun so im Vertrag beziffert sind, scheint mir fragwürdig. Richter Fragen schon mal gerne nach, was denn vereinbart werden sollte. Und da steht der Urlaubsanspruch, wie er im Gesetz vorgesehen ist, wohl als wahrscheinlichste Lösung im Raum.


Genau die Vermutung habe ich auch, also das ein Richter die 20 Tage kippt weil die Anzahl offensichtlich nicht so gewollt war. Allerdings sind wir ja immer noch in Deutschland und wenn man einen Vertrag schließt in den das drin steht ohne das man dies Ändernt wenn man vom "Fehler" weiß...

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

... es gibt eben den Grundsatz: Offensichtliche Fehler werden stillschweigend geändert. 20 Wochen Urlaub sind gewiss jenseits aller Wahrscheinlichkeit im Arbeitsleben. Natürlich wäre es richtiger/besser, einen solchen Fehler gerade in Vertragsangelegenheiten auch offiziell auszubügeln.

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#4
 Von 
JohnMD
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... es gibt eben den Grundsatz: Offensichtliche Fehler werden stillschweigend geändert. 20 Wochen Urlaub sind gewiss jenseits aller Wahrscheinlichkeit im Arbeitsleben. Natürlich wäre es richtiger/besser, einen solchen Fehler gerade in Vertragsangelegenheiten auch offiziell auszubügeln.

20 Tage, nicht 20 Wochen.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

20 Tage Urlaubsanspruch ergeben bei einer Beschäftigung von 1 Tag/ Woche auch zwanzig Wochen Urlaub

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#6
 Von 
JohnMD
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
20 Tage Urlaubsanspruch ergeben bei einer Beschäftigung von 1 Tag/ Woche auch zwanzig Wochen Urlaub

Das hast du recht. Rechnen müsste man können ;-)

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