Verdienstausfall durch Arbeitgeber an Arbeitnehmer

20. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
JBorkenhagen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Verdienstausfall durch Arbeitgeber an Arbeitnehmer

Es ergibt sich folgende Situation.
Mein Arbeitgeber hat mir mit meiner letzten Lohnabrechnung ohne Vorankündigung einen Verdienstausfall von 140,- Euro belastet.
Es war so, dass ich die letzten beiden Arbeitstage meiner Kündigungsfrist nicht mehr zur Arbeit gegangen bin, da ich Amtsgänge zu erledigen hatte. Die ArGe hatte meine Zuschüsse nach dem Arbeitsvertrag gerechnet, ich bekam Zuschüsse, aber für 2 Wochen fehlte mir Geld, weil der Lohn erst am 15. des Folgemonats gezahlt werden würde. Also wäre ja ein Übergangsgeld fällig gewesen, dass ich beantragen wollte. Das waren die Amtsgänge.
Nun hat wie gesagt mein Arbeitgeber mir diese 2 Tage als Verdienstausfall berechnet und mit von dem mickrigen Lohn noch 140,- Euro abgezogen.
Mein Stundenlohn beträgt laut Arbeitsvertrag 7,75 Euro obwohl mir gemäß TV Mindestlohn 8,15 Euro zustehen würden. Die Arbeitszeit belief sich gemäß Arbeitsvertrag auf 35 Stunden pro Woche, wobei der Arbeitgeber nur nach geleisteten Stunden bezahlen will. Also das was er mir an Arbeit als Gebäudereiniger zugeteilt hat. Was maximal 19 Stunden pro Woche waren. Sein Kommentar auf die 35 Stunden waren, dass die für eine Förderung gemäß Hamburger Modell notwendig seien, aber er nicht die vollen 35 Stunden zahlen müsse.
Nun meine Frage ist eigentlich, ob er mir einfach so die 140 Euro als Verdienstausfall abziehen kann.

Danke schon mal für die Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

'Es war so, dass ich die letzten beiden Arbeitstage meiner Kündigungsfrist nicht mehr zur Arbeit gegangen bin, da ich Amtsgänge zu erledigen hatte.'

Klingt so, als wenn du einfach unentschuldigt gefehlt hast Und dann erwartest du dafür Entlohnung?

Und was hat es mit dem Hamburger Modell auf sich?

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#2
 Von 
JBorkenhagen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Keine Entlohnung. Für die 2 Tage will ich ja kein Geld. Aber zusätzlich dazu, dass mir die 2 Tage nicht bezahlt werden, was ja OK ist, hat mir mein Arbeitgeber auch noch 140 Euro vom Lohn abgezogen.

Kurz noch eine Erklärung.
Anstatt mir 35 Stunden pro Woche zu bezahlten, wie im Arbeitsvertrag festgehalten, bezahlte er mir nur 69 Stunden, gemäß Laufzetteln, die ich bei Kunden war. Hier veranschlagte er mir 7,75 Euro pro Stunde, anstatt 8,15 Euro gemäß TV Mindestlohn. Also in den 69 Stunde sind die beiden Tage ja nicht mit drin.
Von der Entlohnung für die 69 Stunden zog er mir also vom Netto auch nochmal 140 Euro ab.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das einfach so OK ist.
Ohne Vorankündigung und alles.

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