Hallo zusammen,
ich habe vor Ende Juni gekündigt, sodass ich Ende September aus dem Unternehmen ausscheiden kann.
Ich habe mit meiner Familie für den Sommerurlaub 20 Tage (19.08 bis 16.09) reserviert. Da ich im Laufe des Jahres schon 8 Urlaubstage genommen habe, habe ich noch nur Anspruch auf 22 Tage.
Mein aktueller Arbeitgeber hat mir vorgeschlagen den geplanten Urlaub ungekürzt zu nehmen, und dafür 5 Urlaubstage unbezahlt zu bekommen.
Ist das fair und gerecht? Gibt es andere Variante?
* Ab Anfang Oktober fange bei einem anderen Unternehmen, und da kann ich die restlichen 2 Tage mitnehmen.
Danke im Voraus
VG
Verkürzen meines genehmigten Urlaubs nach meiner Kündigung
Warum sollte das so laufen? Mit welcher Begründung möchte der Arbeitgeber 5 unbezahlte Urlaubstage ansetzen? Gibt es im Arbeitsvertrag eine Klausel die den Resturlaub bei unterjährigem Ausscheiden auf den gesetzlichen Mindesturlaub beschränkt?
Wenn nicht: Bei einem Ausscheiden nach dem 31.06. steht Ihnen der komplette Jahresurlaub zu, d.h. bei einem Restanspruch von 22 Tagen und erforderlichen 20 Urlaubstagen ist doch alles im Lot.
Und wenn der Urlaub bereits genehmigt war ist das überhaupt kein Problem mehr. Klar würde der derzeitige Arbeitgeber gerne auch ein wenig "profitieren", aber das ist eben sein unternehmerisches Risiko.
-- Editiert von Osmos am 04.07.2018 11:29
Wir haben die Kündigungsfrist von 3 Monate zu Monatesende, deshalb habe ich meine Kündigung schon am 28.06 eingereicht und bestätigt bekommen. Der Jahresurlaub ist 30 Tage.
Frage: Wie kann ich denn gegenüber Arbeitgeber dies widersprechen?
Danke
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ZitatWarum sollte das so laufen? Mit welcher Begründung möchte der Arbeitgeber 5 unbezahlte Urlaubstage ansetzen? Gibt es im Arbeitsvertrag eine Klausel die den Resturlaub bei unterjährigem Ausscheiden auf den gesetzlichen Mindesturlaub beschränkt? :
Wenn nicht: Bei einem Ausscheiden nach dem 31.06. steht Ihnen der komplette Jahresurlaub zu, d.h. bei einem Restanspruch von 22 Tagen und erforderlichen 20 Urlaubstagen ist doch alles im Lot.
Und wenn der Urlaub bereits genehmigt war ist das überhaupt kein Problem mehr. Klar würde der derzeitige Arbeitgeber gerne auch ein wenig "profitieren", aber das ist eben sein unternehmerisches Risiko.
-- Editiert von Osmos am 04.07.2018 11:29
Ich in bei dieser Firma seit Anfang 2015.
wir haben 30 Urlaubstage pro Jahr, und eine Kündigungsfrist von 3 Monate zu Monatesende, deshalb hatte ich am 28.06 gekündigt, damit ich Ende September von der Firma ausscheide.
Im Vertrag steht:
Der vertragliche Urlaub wird im Jahr des Ein-/Austritts anteilig, d.h. pro Monat ein Zwölftel gewährt.
Hier der Text meines Chefs:
{
Dein Urlaubs-Anspruch bis Ende September 2018 beträgt 23 Tage. Geplant und genehmigt sind bereits 28 Tage bis Ende September.
Somit schlagen wir vor, dass wir die Differenz von 5 Tagen in „unbezahlten Urlaub" ändern. Dies wird dann mit der letzten Gehaltsabrechnung beglichen.
Vorteil für dich ist, dass du deinen Urlaub nicht verkürzen oder teuer umbuchen musst. Zudem hast du dann beim neuen Arbeitgeber dann noch Urlaubsanspruch für die letzten drei Monate.
}
Wie kann ich ihm überzeugend und klar antworten?
* Bin ausländischer Stammung, deshalb bitte gern eine Formulierung, die ich direkt übernehmen und ihm schicken kann!!!
Danke
-- Editiert von Eliya am 04.07.2018 12:13
Was steht denn in deinem AV zum Urlaub? Dein Chef geht offenbar von einer 'Zwölftelung' des kompletten Jahresurlaubs aus - also 30/12*9=22,5 = 23 Tage Urlaub aufgerundet .
Das mit der Zwöftelung ist so aber nicht unbedingt richtig. Nach dem BUrlG steht dir in der zweiten Jahreshälfte bei einer Kündigung der gesamte gesetzliche Urlaub zu (und das Bundesurlaubsgesetz setzt den Mindestrahmen, kann also nicht unterschritten werden) - ob die 10 Urlaubstage, die über das Gesetz hinausgehen auch voll zustehen, hängt vom Arbeitsvertrag. Es könnte also sein, dass auf diese 10 Tage die Zwölftelung anzuwenden ist (sofern das ausdrücklich so im AV oder TV steht), wenn aber nicht, stehen dir auch diese 10 Tage voll zu, wenn du ausscheidest.
Mit Zwölftelung des vertraglich vereinbarten Urlaubs: 20+(10/12*9)= 27,5 = 28 Tage aufgerundet Also kommst du selbst bei Zwölftelung der 10 Tage extra exakt mit deiner Urlaubsplanung hin.
Folglich musst du erst deinen AV studieren oder ggf. einen Tarifvertrag, wenn der AV darauf verweist.
Dann solltest du in der Lage sein, aus dem hier Gesagten eine Antwort zu schreiben.
Danke für deine Antwort.
Im Vertrag steht folgendes:
Der vertragliche Urlaub wird im Jahr des Ein-/Austritts anteilig, d.h. pro Monat ein Zwölftel gewährt.
Hier der Text meines Chefs:
ZitatWas steht denn in deinem AV zum Urlaub? Dein Chef geht offenbar von einer 'Zwölftelung' des kompletten Jahresurlaubs aus - also 30/12*9=22,5 = 23 Tage Urlaub aufgerundet . :
Das mit der Zwöftelung ist so aber nicht unbedingt richtig. Nach dem BUrlG steht dir in der zweiten Jahreshälfte bei einer Kündigung der gesamte gesetzliche Urlaub zu (und das Bundesurlaubsgesetz setzt den Mindestrahmen, kann also nicht unterschritten werden) - ob die 10 Urlaubstage, die über das Gesetz hinausgehen auch voll zustehen, hängt vom Arbeitsvertrag. Es könnte also sein, dass auf diese 10 Tage die Zwölftelung anzuwenden ist (sofern das ausdrücklich so im AV oder TV steht), wenn aber nicht, stehen dir auch diese 10 Tage voll zu, wenn du ausscheidest.
Mit Zwölftelung des vertraglich vereinbarten Urlaubs: 20+(10/12*9)= 27,5 = 28 Tage aufgerundet Also kommst du selbst bei Zwölftelung der 10 Tage extra exakt mit deiner Urlaubsplanung hin.
Folglich musst du erst deinen AV studieren oder ggf. einen Tarifvertrag, wenn der AV darauf verweist.
Dann solltest du in der Lage sein, aus dem hier Gesagten eine Antwort zu schreiben.
Dein Chef hält sich also an den AV - insofern ist ihm keine Vorwurf zu machen und in diesem Rahmen sucht er durchaus konstruktiv eine Lösung.
Nach meiner Kenntnis ist die Formulierung in deinem AV aber nicht gültig - und folglich stehen dir die gesamten 30 Tage zu. Lies dazu
http://wirlitsch-arbeitsrecht.de/urlaub-und-seine-berechnung/
Oder praktisch jede andere Quelle dazu. (Gib einfach die Klausel aus deinem AV im Suchfeld bei google ein).
ZitatNach meiner Kenntnis ist die Formulierung in deinem AV aber nicht gültig :
Ich bin etwas überrascht, da selbst in dem von Dir verlinkten Beitrag die Regelung wenn es um mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub geht (hier mit 23 Tagen erfüllt) beschrieben wird.
Wieso gehst Du von Angreifbarkeit aus?
Berry
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