Hallo,
ich will vor dem Winter noch ein Vordach an unser Haus anbringen. Jedoch habe ich leider einen Nachbar der immer was zu meckern hat... Dieser meinte als er die Aktion mitbekommen hat das ich ja eine Baugenehmigung
beantragen muss, jedoch höre ich davon zum ersten mal das man bei einem Privathaushalt eine Baugenehmigung für ein Vordach beantragen muss.
Hat einer von euch Erfahrungen damit?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß
FellMar
Baugenehmigung bei Vordach
Verbaut?
Verbaut?



Es kann sein, dass Sie eine Genehmigung brauchen, ist aber von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Zusätzlich spielt die Art des Hauses, Abstandsflächen etc. eine Rolle.
Morgen früh einfach beim Amt anrufen und nachfragen.
Selbst wenn Sie eine Genehmigung brauchen, wird diese meist für solche Vorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren innerhalb von 1-2 Tagen ausgestellt.
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Guten Abend,
um welches Vordach soll es sich denn handeln? Um ein angeschraubtes, wie man es in etwa auch in Baumärkten kaufen könnte, oder um ein fest ummauertes, was man auch als Vorbau bezeichnen könnte?
Soweit es sich um ein angeschraubtes Vordach handelt, was mit einer Typengenehmigung für Ihren Schneelastbereich ausgestattet ist, wäre dieses bestenfalls bauanzeigepflichtig. In den allermeisten Bundesländern wird davon abgesehen. Nur wo Raum ab einer bestimmten Größe fest umbaut wird, könnte eine Baugenehmigung erforderlich sein.
Zuletzt ist noch zu fragen, ob es sich um einen Anbau an ein Gebäude handelt, dass dem Denkmalschutz unterliegt. Hierfür würden besondere Bedingungen gelten.
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Moin,
es handelt sich um dieses Vordach, habe ich im Internet gefunden und vom Hersteller direkt gekauft. Dieser ist zum Glück direkt um die Ecke ansässig.
Kannst du mir dazu jetzt mehr sagen, spatenklopper?
Gruß
FellMar
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-- Editiert FellMar am 15.10.2014 09:55
Guten Abend,
ich bin zwar nicht "Spatenklopper", aber trotzdem:
Für das abgebildete Vordach benötigen Sie in keinem Bundesland eine Baugenehmigung. Es ist auch nirgens eine Bauanzeige erforderlich. (Außer Denkmalschutzgebäuden).
Es handelt sich schlicht um ein dekoratives, zweckdienliches Verschönerungszubehör des Hauses, ähnlich wie Blumenkästen oder eine an das Haus drangeschraubte Markise für den Balkon.
Liegt eine Typengenehmigung vor, bestenfalls mit EN-Nummer, ist alles in Ordnung.
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Selbst wenn die Landesbaugesetze es erlauben, wäre noch zu prüfen, ob nicht noch regionale Bestimmungen (Bebauungsplan, Gestaltungssatzung, ...) gelten.
Der praktikabelste Weg dürfte sein, beim Amt schriftlich anzufragen und beifügung von ensprechenden Datenblättern des Daches.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Hallo Blaki,
du bestätigst meine Gedanken. Jedoch um Nummer sicher zu gehen werde ich dem Rat von Tao befolgen und per Mail eine Anfrage schicken. Fragen kostet ja noch nichts
Und natürlich danke für eure Hilfe!
Gruß
FellMar
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-- Editiert FellMar am 17.10.2014 10:06
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