Hallo!
Ich habe eine Frage zum Thema Baurecht. Wir haben in einem Nebenort ein Haus gekauft mit einer Garage die noch nicht fertig gestellt ist. Wir haben jetzt Post vom Bauamt bekommen, dass die Grage zu hoch gebaut wurde und zurück gebaut werden soll.
Da ich Landwirt im Nebenerwerb bin, hatten wir eigentlich die Idee, aus der Grage einen Stall zu machen für 3 Pferde und Heuboden drüber. Die Garage ist 5 x 7 Meter mit einem Satteldach und steht auf der Grundstücksgrenze. Nun meine Frage, kann ich den Rückbau irgendwie abwenden, indem ich das Gebäude landwirtschaftlich nutze? Wir habe das Haus nur wegen der günstigen Vorraussetzungen und der Möglichkeit der Pferdehaltung am Haus gekauft. Ich bilde Therapiepferde aus und bin auf tägliches Beobachten und viel Kontakt zu meinen Tieren angewiessen. Welche Größe darf denn ein Landwirtschaftliches Gebäude haben, evtl sogar ohne Baugenehmigung? Das Gebäude steht blöderweise auf der Grundstücksgrenze. Die Tierhaltung an sich stellt kein Problem dar, da wir in einem ländlichen Gebiet wohnen und sehr viele Tiere, Pferde, Kühe usw. um uns rum gehalten werden.
LG
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Grage als Stall nutzen
Verbaut?
Verbaut?
Schaut mal in der Landesbauordnung eures Bundeslandes nach, welche Regelungen und Ausnahmen es für die Grenzbebauung gibt.
Seid ihr denn sicher, das auf dem gekauften Grundstück Pferdehaltung überhaupt zulässig ist?
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Ja, Pferdehaltung ist zulässig. Die Sache ist ja die, dass ich den Tipp bekommen habe, dass es für Landwirte andere Regelungen gibt und ich mir eigentlich keine Gedanken machen muss. Finde aber nicht welche Größen hier zulässig sind. Eine Pferdebox soll ja mindestens eine Höhe von 3,50 Meter haben, da aber nur eine Wandhöhe von 3,20 m im `normalen Baurecht`zulässig ist, davon geht ja dann noch die Decke ab, da wären wir bei einer Höhe von ca. 2,50 m, das reicht dann eben nicht. Deshalb haben wir uns ja für dieses Objekt entschieden.
LG
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Dann fragt doch einfach mal beim Bauamt nach, ob denn aus der Garage ein Stall gemacht werden darf, und wie hoch ein Stall auf der Grenze sein darf.
Außerdem könnt ihr mal den Nachbarn fragen, ob er mit der geplanten Höhe einverstanden ist.
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