GEZ und Wohngeld und Erwerbsminderungsrente

10. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb557315-24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ und Wohngeld und Erwerbsminderungsrente

Ich habe bis Oktober 2018 hartz4 bekommen, dann mehr Unterhalt für meine Tochter bekommen und ab da Wohngeld. Seid dem müsste ich eigentlich GEZ bezahlen, da ich aber Erwerbsminderungsrente und 90 Prozent Behinderung hab,ich mich nicht wirklich damit abfinden kann ich auch versucht habe eine Ermäßigung zu erlangen bei der GEZ ,wurde aber abgelehnt. Ich weiß einfach nicht mehr weiter

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7130 Beiträge, 1492x hilfreich)

Man kann auch einen Antrag auf Befreiung stellen. In jedem Fall sollte man aber handeln

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31975 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von fb557315-24):
Ich weiß einfach nicht mehr weiter
Wenn es keine weiteren Gründe für eine Befreiung oder Ermäßigung gibt, wirst du dich damit abfinden müssen, die 17,50 zu zahlen.

Du kannst beim Versorgungsamt beantragen, dass du zusätzlich zum GdB 90 auch das Merkzeichen *RF* erhältst.
Wenn das Versorgungsamt das macht, kannst du den Antrag auf Befreiung/Ermäßigung noch einmal stellen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Es liegen keine Befreiungsgründe vor - man wird also zahlen müssen. Auch mit dem Merkzeichen RF wird man übrigens nicht befreit, aber man zahlt nur noch 1/3 des regulären Beitrags.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Eine Ermäßigung gibt es nur aus gesundheitlichen Gründen bei Zuerkennung des Merkzeichens "RF".

Wie viel mehr Wohngeld bekommst du denn wie ALG II?

Sind es weniger als 17,50 Euro? Dann kann eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen.

Sind es mehr wie 17,50 Euro, dann stehst du besser dar als ein ALG II Empfänger mit Befreiung.

So oder so gibt es keinen Grund sich zu beschweren, denn benachteiligt bist du durch den Wohngeldbezug letzlich nicht. :-)

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