Hallo Zusammen
auf der Suche nach einer korrekten Antwort bin ich leider auf unterschiedliche Aussagen gestoßen.
Daher möchte ich mich gern mit meinen Frage an euch wenden, in der Hoffnung eine verbindliche und fundierte Aussage ohne eigenen Rechtsbeistand zu erhalten.
Mein Schwiegervater hat sich vor rund zwei Monaten von seiner noch Ehefrau getrennt und ist in eine eigene Wohnung gezogen. Hintergrund der Trennung war ein Schuldenberg der heimlich durch die Kauf- und Spielsucht meiner Schwiegermutter entstand.
Selbstverständlich hat er sich umgemeldet obwohl er noch im Mietvertrag der ehemals gemeinsamen Wohnung, welche durch die Ehefrau besetzt war, steht.
Der Versuch sein Hab und Gut aus der Wohnung zu holen scheiterte an einer verschlossenen Tür und einer sehr resoluten noch Ehefrau.
Jegliche Kontaktaufnahmen und Versuche eine gütliche Einigung zu finden, waren erfolglos.
Am 26.10.2016 ereilte uns nun die bittere Wahrheit über den Freitod meiner Schwiegermutter.
Leider werden mein Schwiegervater, meine Frau und Ich mit der Erledigung aller Wege durch die restliche Familie allein gelassen, was mich nun zu meinen eigentlichen Fragen führt.
Darf mein Schwiegervater die Wohnung betreten um seine Sachen zu holen ohne gleichzeitig das Erbe anzutreten. Er bzw wir müssen das Erbe in jedem Fall ausschlagen da wir uns sonst finanziell ruinieren. Allerdings hat er nun doch noch einige, ihm wichtige Familienerbstücke aus seiner Familie in dieser Wohnung. Wir haben aber Angst, dass wir mit dem Betreten und Beräumen der Wohnung ihr Erbe automatisch annehmen.
Wenn er das Erbe ausschlägt, muss er dann dennoch die Mietschulden welche sich nach seinem Auszug weiter erhöhten tilgen.
Ich hoffe durch euch ein bisschen Licht ins Dunkel bringen zu können und bedanke mich für die diskrete Behandlung.
VG
Thomas
Erbe oder Eigentum
Zitat:Selbstverständlich hat er sich umgemeldet obwohl er noch im Mietvertrag der ehemals gemeinsamen Wohnung, welche durch die Ehefrau besetzt war, steht.
Das entbindet ihn aber nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der (gesamten) Miete.
Zitat:Darf mein Schwiegervater die Wohnung betreten um seine Sachen zu holen ohne gleichzeitig das Erbe anzutreten.
Ja, er darf seine Sachen aus der Wohnung holen.
Zitat:Wenn er das Erbe ausschlägt, muss er dann dennoch die Mietschulden welche sich nach seinem Auszug weiter erhöhten tilgen.
Ja.
Hallo ceuncc1,
danke für die schnelle Antwort.
Darf ich noch einmal zum Zitat "Darf mein Schwiegervater die Wohnung betreten um seine Sachen zu holen ohne gleichzeitig das Erbe anzutreten." nachfragen ob Ihre Antwort auf einen Rechtsspruch oder einen Paragraphen zurück zu führen ist.
Wie bereits erwähnt scheiden sich hier die Geister und vor allem das Nachlassgericht ist gänzlich anderer Meinung.
VG
Thomas
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Zitat :und vor allem das Nachlassgericht ist gänzlich anderer Meinung.
Seit wann darf das Nachlassgericht Rechtsberatung durchführen.
Nach der bisherigen Schilderung lief der Mietvertrag über die ursprüngliche Ehewohnung auf beide Eheleute. Es wurde offenbar auch kein Änderungsvertrag mit dem Vermieter getroffen, dass der Schwiegervater ab Zeitpunkt X nicht mehr Mieter sein soll. Der Schwiegervater ist daher immer noch Mieter der Wohnung und darf daher diese natürlich auch betreten. Sein Eigentum hat auch nichts mit dem Nachlass zu tun. Das einzige Problem, was sich anschließend stellen könnte, wäre nachzuweisen, dass es wirklich nur sein Eigentum war, das er angerührt hat.
Erben kommt nach Sterben und nicht vorher. Wir haben es hier mit einer stinknormalen Auseinandersetzung nach Trennung (Hausratsaufteilung) zu tun. Da offensichtlich einiges zu regeln ist, würde ich dringend raten, einen Anwalt einzuschalten. Schließlich geht es ja nicht nur um Möbel, sondern auch um den Mietvertrag.
wirdwerden
Aber der Gerichtsvollzieher wird erst tätig, wenn ein Titel existiert.
wirdwerden
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