Todesfall

23. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.07.2011 16:42:17
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Todesfall

Hallo zusammen!

Ich brauche Hilfe in folgenden Sachen. Ich fang einfach mal an, ich hoffe ich bin hier richtig.

Mein Vater ist vor kurzem verstorben. Sein Konto ist überzogen, und somit im Minus bzw Dispokredit. Muss meine Mutter oder ich jetzt diese"Schulden" übernehmen? Wir hatten weder eine Kontovollmacht noch war meine Mutter Mitinhaberin beim Konto.
Es gibt kein Testament, und kein Erbe, ausser natürlich diese "Schulden", allerdings eine Lebensversicherung, die aber nicht allzu hoch ist.
Kann man in so einem Fall das Erbe ablehnen? Und bekommt man trotzdem noch die Lebensversicherung ausbezahlt? Wie sieht es aus mit dem Auto (Wert unter 500 Euro) und Wohnung (Mietwohnung).
Ich hoffe das waren jetzt nicht allzu viele Fragen und ihr könnt mir weiterhelfen. :)

Danke

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18 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46242 Beiträge, 16406x hilfreich)

Wenn man das Erbe nicht innerhalb von 6 Wochen ausschlägt, dann wird man automatisch Erbe. Dabei gilt, dass man auch Schulden erben kann und somit für den Dispokredit des verstorbenen Vaters verantwortlich wird. Die Ausschlagung des Erbes muss beim zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.

Wenn Deine Mutteroder Du als Begünstigte in der Lebensversicherung genannt werden, dann erhaltet Ihr diese auch dann, wenn Ihr das Erbe ausschlagt.

Das Auto gehört zur Erbmasse, so dass Ihr keinen Anspruch darauf habt, wenn Ihr das Erbe ausschlagt.

Für die Mietwohnung gelten gesonderte Regelungen. Deine Mutter tritt nach § 563 BGB automatisch in den Mietvertrag ein. Hierüber sollte der Vermieter informiert werden. Wenn Deine Mutter nicht in den Mietvertrag eintreten will, dann muss sie das innerhalb von einem Monat dem Vermieter mitteilen.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7757 Beiträge, 4427x hilfreich)

...Die Ausschlagung des Erbes muss beim zuständigen Nachlassgericht erklärt werden....
Oder bei einem Notar. Wichtig ist, dass die Ausschlagung fristgerecht beim Nachlassgericht vorliegen muss.

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#3
 Von 
Sebastian Engelhard
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Vorredner liegt hier völlig richtig. Wenn seit Kenntnis des Erbfalles schon mehr als 6 Wochen liegen, gibt es nur noch die Möglichkeit, die Annahme der Erbschaft anzufechten (ist schwierig, Anwalt notwendig bzw. zu empfehlen). Bei Versäumung der Ausschlagungsfrist erbt der Erbe grundsätzlich auch die Schulden, unabhängig davon, ob auch Guthaben vorhanden sind.

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#4
 Von 
guest-12328.07.2011 16:42:17
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten.

Also, es sind noch keine 6 Wochen um, also hätten wir noch Zeit.
Kann man da was machen wegen dem Auto, also, zb. auf jemanden anders überschreiben, auf meine Mutter oder mich oder Verwandschaft, bevor man die Erbschaft ausschlägt?
In der Lebensversicherung steht weder meine Mutter noch ich als Begünstigte, da,
so der Versicherungsmensch gesagt hat damals, dass es automatisch die Ehefrau bzw die Tochter bekommt. ?

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7757 Beiträge, 4427x hilfreich)

...Kann man da was machen wegen dem Auto, also, zb. auf jemanden anders überschreiben, auf meine Mutter oder mich oder Verwandschaft, bevor man die Erbschaft ausschlägt?...
NEIN.
...In der Lebensversicherung steht weder meine Mutter noch ich als Begünstigte, da,so der Versicherungsmensch gesagt hat damals, dass es automatisch die Ehefrau bzw die Tochter bekommt. ?...
Die LV fällt somit in den Nachlass, Erben w ä r e n die gesetzlichen Erben, wenn man n i c h t ausschlägt.

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#6
 Von 
guest-12328.07.2011 16:42:17
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, verstehe ich das richtig, wenn wir das Erbe ausschlagen ist das Auto und die Lebensversicherung weg?
Wenn wir es nicht ausschlagen, hätten wir nur den Dispokredit auszugleichen?
Irgendwo habe ich aber mal gelesen, wenn die Ehefrau weder eine Kontovollmacht hatte noch irgendwas unterschrieben hat, dann muss die Ehefrau auch nicht für die entstandenen Schulden haften? Oder lieg ich da jetzt falsch?

Danke nochmals

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7757 Beiträge, 4427x hilfreich)

...Also, verstehe ich das richtig, wenn wir das Erbe ausschlagen ist das Auto und die Lebensversicherung weg?...
Ja.

...Wenn wir es nicht ausschlagen, hätten wir nur den Dispokredit auszugleichen?... Wenn außer dem Dispo keine weiteren Schulden mehr da sind, ja.

...Irgendwo habe ich aber mal gelesen, wenn die Ehefrau weder eine Kontovollmacht hatte noch irgendwas unterschrieben hat, dann muss die Ehefrau auch nicht für die entstandenen Schulden haften? Oder lieg ich da jetzt falsch?...
Sorry, aber da liegst du falsch.

Es gilt entweder alles oder nichts.

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#8
 Von 
guest-12328.07.2011 16:42:17
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, gestern hat ein Verwandter bei seiner Bank (selbe Bank wie unsere) nachgefragt und die meinten dort, wenn die Frau keine Kontovollmacht hatte und kein Testament und Erbschein vorhanden sind, muss sie auch nichts zahlen.
Hhmm, was nun?
Wo kann man sich da noch befragen?


Danke

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.07.2011 16:42:17
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch etwas, meine Mutter steht als Begünstigte in der Lebensversicherung
drin, also würde sie das Geld bekommen, auch wenn wir das Erbe ausschlagen würde, allerdings ist es eine Kapitalbildende Lebensversicherung gewesen, da gilt etwas anderes oder ist das auch egal solang meine Mutter als Begünstigte drinnen steht?


Danke nochmals

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46242 Beiträge, 16406x hilfreich)

Die bisherigen Aussagen gelten auch für eine kapitalbildende Lebensversicherung.

++und die meinten dort, wenn die Frau keine Kontovollmacht hatte und kein Testament und Erbschein vorhanden sind, muss sie auch nichts zahlen.++

Die Aussage ist definitiv falsch. Sie muss nur dann nichts zahlen, wenn sie das Erbe ausschlägt. Dann ist aber auch das Auto weg, nicht jedoch die Lebensversicherung. Wenn die Bank dagegen freiwillig auf derartige Forderungen verzichtet, dann ist das deren Sache. Ich glaube ich aber nicht, dass sie das macht. Der Bekannte sollte jamenden bei der Bank befragen, der sich mit so etwas auskennt.

Du und Deine Mutter bilden überigens eine Erbengemeinschaft, sofern nicht einer oder beide ausschlagen. Jeder haftet dann gesamtschuldnerisch. Die Bank kann sich dann aussuchen, an wen sie sich wendet zum Ausgleich der Schulden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2010x hilfreich)

Erben wussten nicht von dem Tod, ruck-zuck sind 6 Wochen vergangen, schon sind sie Erben und treten in allen Verträgen des Verstorbenen ein ?

Bank wusste auch nicht sofort von dem Tod. Ehefrau hat Bank-Vollmacht.
Sie räumt das Geld aus, dann schlägt sie die Erbe aus ?

Oder Freundin räumt Wertgegenstände aus, bevor die Erben vom Tod erfahren.

Wer kümmert da was wo falsch gelaufen ist ?






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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46242 Beiträge, 16406x hilfreich)

++Erben wussten nicht von dem Tod, ruck-zuck sind 6 Wochen vergangen, schon sind sie Erben und treten in allen Verträgen des Verstorbenen ein ?++

Die 6 Wochen gelten erst ab dem Tag, an dem man von seiner Erbenstellung erfahren hat. Frühestens ist das dann, wenn man vom Tod erfahren hat, in vielen Fällen sit das aber auch der Tag der Testamentseröffnung.

++Bank wusste auch nicht sofort von dem Tod. Ehefrau hat Bank-Vollmacht.
Sie räumt das Geld aus, dann schlägt sie die Erbe aus ?++

Durch das Abheben des geldes hat die Frau das Erbe angenommen. Wer ein Erbe angenommen hat, kann es nicht mehr ausschlagen.

++Oder Freundin räumt Wertgegenstände aus, bevor die Erben vom Tod erfahren.++

Das ist schon eher ein problematischer Fall. Wenn die erben davon erfahren, dann muss die Freundin die Wertgegenstände wieder herausgeben.Je nach genauen Umständen kann für die Freundin ein Straftatbestand (z.B. Unterschlagung) erfüllt sein.

++Wer kümmert da was wo falsch gelaufen ist ?++

Die Erben und/oder die Gläubiger, jedoch keine Behörde.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7757 Beiträge, 4427x hilfreich)

... Durch das Abheben des geldes hat die Frau das Erbe angenommen. Wer ein Erbe angenommen hat, kann es nicht mehr ausschlagen. ...
Die Frau kann auch nach dem Abheben des Gelden noch ausschlagen.
Das Nachlassgericht prüft nicht, ob die Ausschlagung wirksam erfolgt ist.
Dies geschieht erst im Rahmen eines Erbscheinverfahrens.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12328.07.2011 16:42:17
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten.

Nochmals in Kurzfassung:

Wenn wir das Erbe ausschlagen sollten, dann ist nur das Auto weg, aber nicht
die Kapitalbildende Lebensversicherung, da meine Mutter als Begünstigte drinnen steht.?

Wie sieht es aber aus, wenn ich vorher das Auto verkaufen würde, also, bevor wir das Erbe ablehnen, wird dann das Geld zurückverlangt vom Autoverkauf?

Und noch was fällt mir ein, es sind ja noch Geschwister meines verstorbenen Vaters vorhanden, sind die dann zur Zahlung verpflichtet wenn wir das Erbe ausschlagen?

Ich weiß es sind viele Fragen, aber wenn man eben keine Ahnung hat von sowas :) und noch in so einer Situation, da muss man das dann schon genau wissen.


Nochmals vielen Dank


0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7757 Beiträge, 4427x hilfreich)

#Wenn wir das Erbe ausschlagen sollten, dann ist nur das Auto weg, aber nicht
die Kapitalbildende Lebensversicherung, da meine Mutter als Begünstigte drinnen steht.?#
Ja

#Wie sieht es aber aus, wenn ich vorher das Auto verkaufen würde, also, bevor wir das Erbe ablehnen, wird dann das Geld zurückverlangt vom Autoverkauf?#
Wenn ihr das Auto verkauft, habt ihr die Erbschaft angenommen.

Das Geld wird nicht zurückverlangt - warum auch. Ihr "erbt" dadurch aber auch die weiteren Schulden, die ihr dann ja mit dem Erlös des Autos bezahlen könnt. ;)
Die Gläubiger werden sich freuen!!!

#Und noch was fällt mir ein, es sind ja noch Geschwister meines verstorbenen Vaters vorhanden, sind die dann zur Zahlung verpflichtet wenn wir das Erbe ausschlagen?#
Die weiteren Erben werden vom Nachlassgericht angeschrieben und erhalten ebenfalls Gelegenheit zur Ausschlagung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12328.07.2011 16:42:17
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Gläubiger sind ja keine vorhanden, ausser eben die Bank wegen dem Dispo.
Und der Autoverkauf würde sich auch nicht lohnen, ist ein alter 2er Golf, hat
vielleicht noch einen Wert von maximal 300-500 Euro, wenn überhaupt.

Ok, dann behalten wir das Auto vorerst, und werden uns dann demnächst mal
richtung Amtsgericht begeben. Allerdings sollten wir vorher nochmals zur Bank
gehen, vielleicht können wir ja einen Vergleich aushandeln, weil ansonsten würden die ja nix mehr sehen von ihrem Geld. ;)

Jetzt noch was anderes, wie geht das denn dann vor sich mit dem Auto, wird das dann abgeholt von irgendjemandem, oder muss man das selber regeln?


LG

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46242 Beiträge, 16406x hilfreich)

++Gläubiger sind ja keine vorhanden, ausser eben die Bank wegen dem Dispo.++

Die Bank ist ein Gläubiger im Sinne der Antwort von cruncc1.

++Allerdings sollten wir vorher nochmals zur Bank
gehen, vielleicht können wir ja einen Vergleich aushandeln, weil ansonsten würden die ja nix mehr sehen von ihrem Geld++

Wie sollte der Vergleich aussehen. Ihr könnt zur Bank gehen und denen erzählen, dass Ihr ausschlagen werdet. Zu verhandeln gibt es dann nichts. Vorstellen könnte ich mir allerdings, dass die Bank angesichts des Aufwandes, den sie zum Verkauf des Autos betreiben muss, auf ein Fahrzeug mit einem so geringen Restwert verzichtet.

++Jetzt noch was anderes, wie geht das denn dann vor sich mit dem Auto, wird das dann abgeholt von irgendjemandem, oder muss man das selber regeln?++

Geht zur Bank hin und fagt dort, was mit dem Auto passieren soll. Entweder will die Bank das Auto haben, dann muss sie auch dafür sorgen, dass es abgeholt und verkauft wird oder sie verzichtet auf das Auto.


-- Editiert von hh am 29.01.2009 18:02

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12328.07.2011 16:42:17
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmals vielen Dank für euere Antworten. Ich melde mich nochmal,
wenn wir das alle erledigt haben und teile euch das Ergebnis mit.
;)

0x Hilfreiche Antwort

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