pflichtanteil Berliner Testament

19. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
cybill
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 14x hilfreich)
pflichtanteil Berliner Testament

Hallo........wir wieder....haben da noch ein bis zwei Fragen.

Müssen wir die Anwaltskosten tragen???Oder muss das unser Stiefvater, der sich weigert, uns unseren Anteil auszuzahlen?
Unsere Halbschwester bekam eine Menge Geld von ihrem Vater (Stiefvater)und dann noch viel zuhoch.Wurde uns erklärt, war ein Geschenk, obwohl wir genau wissen, dass es aus dem Verkauf von einem Grundstück unserer Mutter war.
Kann man sie auch zur Rechenschaft ziehen?????

Danke vorab

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Schenkungen werden 10 Jahre rückwirkend berücksichtigt. Ihr müßt nur beweisen, dass die Zahlung im Zusammenhang mit Gelderhalt von eurer Mutter hängen. Egal wer das Geld bekommen hat, er ist Zahlungspflichtig.
Wende dich sonst auch noch mal ruhig an das Nachlassgericht, vielleicht können die euch noch Tipps geben oder werden sogar selbst aktiv.

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#2
 Von 
cybill
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 14x hilfreich)

Beim Nachlassgericht hatte ich schon angerufen, weitergeholfen haben die mir leider auch nicht,Haben gesagt muss man Zum Erben hinschreiben usw.......Tja beweisen....wenn wir doch einen Anwalt einschalten, bekommt der dann Einsicht in die Unterlagen, also sprich Konto,Grundbucheintrag usw.???Weisst du auch rein zufällig ob wir die Anwaltskosten bezahlen müüsen oder unser Stiefvater und Halbschwester, denn die haben uns ja hintergangen, wir können ja nichts dafür.
Nochmals danke deine Tipps sind trozallem sehr hilfreich

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#3
 Von 
Friedrich2
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Erben sind dazu verpflichtet Euch Kontoauszüge vorzulegen. Tun sie dies auf Verlangen nicht, zahlen sie Euren Anwalt. :)
Hat die Mutter innerhalb der letzten zehn Jahre Schenkungen vorgenommen, erhöht sich für die Pflichterben der Nachlass von dem bei der Berechnung ausgegangen wird um die Schenkung. :)
Die Pflichtteile hat, solange der Nachlass ausreicht, der Erbe zu tragen; selbst dann wenn ein Dritter beschenkt wurde.
:(

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#4
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

@ Friedrich :
Pflichtteil hat der Erbe zu tragen solange der Nachlaß ausreicht?
Was ist wenn der Nachlaß nur sehr gering ist weil zu Lebzeiten "alles" verschenkt wurde?
Gruss Vienna

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Den Anwalt muss in so einem Fall derjenige zahlen, der den Prozess verliert.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cybill
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 14x hilfreich)

danke für deine antwort.Ich möchte mich der Frage von Vienna anschliessen, denn mein Stiefvater hat soviele Schulden gemacht in der Zwischenzeit, das man davon ausgehen kann, das kein Geld mehr da ist.Was passiert dann?

Gruss Cybill

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