Tochter will zum Vater ziehen

3. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Skyrider123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Tochter will zum Vater ziehen

Hallo

ich suche ein Rat und weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Das Jugendamt könnte auch nicht wirklich weiterhelfen.
Meine Exfrau und ich sind seit 4 1/2 Jahren getrennt und wir haben zwei gemeinsame Kinder. Unser Sohn ist 15 und unsere Tochter ist 12. der Kontakt zu beiden war mal besser und mal weniger gut aber es gab immer Kontakt. Nun kam vor ca 6 Wochen meine Tochter zu mir mit dem Wunsche zu mir und meiner Lebengefährtin zu ziehen. Die Begründung ist das sie mit dem Partner meiner Exfrau ( die beiden sind seit 4 Jahren zusammen ) nicht mehr klar kommt. Meine Ex macht alles was er sagt und wenn er die lkinder anmault gibt sie im Recht ohne die Kids zu schützen. Nun hab ich meine Tochter erstmal zu mir geholt und die Mutter ist jetzt erstmal in den Urlaub geflogen. Laut Jugendamt sollte es keine großen Probleme geben wenn sie zu mir will. Aktuell bezahle ich über 700 € Unterhalt und ich weiß das meine ex darauf angewiesen ist da sie nur 700 € verdient. Bleibt meine Tochter bei mir muss ja alles neu berechnet werden.
Nun meine Frage
Soll ich jetzt erstmal weiterhin Unterhalt in voller Höhe bezahlen oder erstmal warten bis meine ex aus dem urlaub zurück ist? Sie wird dann wenn ich nicht zahle mit Sicherheit übel drauf sein .
Änderstrum ich muss auch einiges kaufen fürs Kind und ich seh auch nicht ein ihr das Geld hinterzuwerfen .
Danke für jeden Rat

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Skyrider,

sind die bisherigen Unterhaltsansprüche tituliert?

Wenn ja, müsstest Du zunächst die Abänderung betreiben. Bis zur Abänderung müsstest Du weiter den titulierten Betrag leisten.

Sollte es keinen Titel geben, würde ich den Unterhalt zum nächsten 1. entsprechend anpassen.

LG nero

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#2
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

das sind mehrere themen auf einmal.
erst einmal sollte der hintergrund beleuchtet werden, denn ein kind ist kein gegenstand, der hin - und hergehandelt werden kann. wenn es ihr bei ihnen nicht gefällt, dann wird die mutter wieder gut genug sein.
außerdem kommt die tochter in die pubertät, wenn sie es nicht sowieso schon ist. da kommen oft viele fragen auf, genauso veränderungen im kind. da kann eine verhaltensänderung auch der wunsch nach umzug sein, also da wo es bequemer sein könnte.
also das alles mal hinterfragen bzw. mit einbeziehen. mit der ex und nicht die wahrsagekugel des jugendamtes befragen lassen.
und was das jugendamt angeht, so hat es da garnix zu melden, weil sie und ihre ex sind die eltern. sie können natürlich ein amt mit einschalten, wenn sie zu ängstlich als elternteil sind und lieber die verantwortung abschieben.
also die frage ist, ob sie ihre eltern-teil-rolle übernehmen wollen oder den bequemen weg gehen wollen. also einfach mal die rolle im ganzen spiel betrachten und in der tochter ein 12-jähriges kind sehen und nicht einen erwachsenen. so schützen sie auch ihr kind.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von huibui):
das sind mehrere themen auf einmal.
erst einmal sollte der hintergrund beleuchtet werden, denn ein kind ist kein gegenstand, der hin - und hergehandelt werden kann. wenn es ihr bei ihnen nicht gefällt, dann wird die mutter wieder gut genug sein.
außerdem kommt die tochter in die pubertät, wenn sie es nicht sowieso schon ist. da kommen oft viele fragen auf, genauso veränderungen im kind. da kann eine verhaltensänderung auch der wunsch nach umzug sein, also da wo es bequemer sein könnte.
also das alles mal hinterfragen bzw. mit einbeziehen. mit der ex und nicht die wahrsagekugel des jugendamtes befragen lassen.
und was das jugendamt angeht, so hat es da garnix zu melden, weil sie und ihre ex sind die eltern. sie können natürlich ein amt mit einschalten, wenn sie zu ängstlich als elternteil sind und lieber die verantwortung abschieben.
also die frage ist, ob sie ihre eltern-teil-rolle übernehmen wollen oder den bequemen weg gehen wollen. also einfach mal die rolle im ganzen spiel betrachten und in der tochter ein 12-jähriges kind sehen und nicht einen erwachsenen. so schützen sie auch ihr kind.


Ist eine Bevormundung wirklich notwedig? Sie kennen die Familie nicht und mischen sich - unnötiger Weise - noch in das Sorgerecht ein. Oder sind Sie Mutter und finden es etwa unverantwortlich, dass ein Kind auch zum Vater will? :bang:

Die Tochter ist mittlerweile 12 und ihre Entscheidung wird vom Gericht auch berücksichtigt. Das zum Thema wo das Kind hinkommt.

Zum Thema: Wie nero schon anfragte: gibt es einen Titel? Wenn ja muss der geändert werden

Wenn nein, kann man den Unterhalt genau genommen bereits anpassen, zumal das Kind ja bereits bei euch ist (sofern die Tochter auch bei euch bleibt).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Skyrider123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von nero070):
Hallo Skyrider,
sind die bisherigen Unterhaltsansprüche tituliert?
Wenn ja, müsstest Du zunächst die Abänderung betreiben. Bis zur Abänderung müsstest Du weiter den titulierten Betrag leisten.
Sollte es keinen Titel geben, würde ich den Unterhalt zum nächsten 1. entsprechend anpassen.
LG nero
Zitat (von huibui):
das sind mehrere themen auf einmal.
erst einmal sollte der hintergrund beleuchtet werden, denn ein kind ist kein gegenstand, der hin - und hergehandelt werden kann. wenn es ihr bei ihnen nicht gefällt, dann wird die mutter wieder gut genug sein.
außerdem kommt die tochter in die pubertät, wenn sie es nicht sowieso schon ist. da kommen oft viele fragen auf, genauso veränderungen im kind. da kann eine verhaltensänderung auch der wunsch nach umzug sein, also da wo es bequemer sein könnte.
also das alles mal hinterfragen bzw. mit einbeziehen. mit der ex und nicht die wahrsagekugel des jugendamtes befragen lassen.
und was das jugendamt angeht, so hat es da garnix zu melden, weil sie und ihre ex sind die eltern. sie können natürlich ein amt mit einschalten, wenn sie zu ängstlich als elternteil sind und lieber die verantwortung abschieben.
also die frage ist, ob sie ihre eltern-teil-rolle übernehmen wollen oder den bequemen weg gehen wollen. also einfach mal die rolle im ganzen spiel betrachten und in der tochter ein 12-jähriges kind sehen und nicht einen erwachsenen. so schützen sie auch ihr kind.


Danke für diese Antwort. Denke nicht das ein Schüler in der Lage ist die Situation zu beurteilen. Außerdem stelle ich mir die Frage wieso ein Schüler am Freitag Vormittag Zeit hat in solchen Foren zu schreiben. Wenn sie schon einen Kommentar abgeben dann bitte mit Verstand und über Themen bei denen sie sich auskennen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Skyrider123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zitat (von huibui):das sind mehrere themen auf einmal.
erst einmal sollte der hintergrund beleuchtet werden, denn ein kind ist kein gegenstand, der hin - und hergehandelt werden kann. wenn es ihr bei ihnen nicht gefällt, dann wird die mutter wieder gut genug sein.
außerdem kommt die tochter in die pubertät, wenn sie es nicht sowieso schon ist. da kommen oft viele fragen auf, genauso veränderungen im kind. da kann eine verhaltensänderung auch der wunsch nach umzug sein, also da wo es bequemer sein könnte.
also das alles mal hinterfragen bzw. mit einbeziehen. mit der ex und nicht die wahrsagekugel des jugendamtes befragen lassen.
und was das jugendamt angeht, so hat es da garnix zu melden, weil sie und ihre ex sind die eltern. sie können natürlich ein amt mit einschalten, wenn sie zu ängstlich als elternteil sind und lieber die verantwortung abschieben.
also die frage ist, ob sie ihre eltern-teil-rolle übernehmen wollen oder den bequemen weg gehen wollen. also einfach mal die rolle im ganzen spiel betrachten und in der tochter ein 12-jähriges kind sehen und nicht einen erwachsenen. so schützen sie auch ihr kind.
Ist eine Bevormundung wirklich notwedig? Sie kennen die Familie nicht und mischen sich - unnötiger Weise - noch in das Sorgerecht
ein. Oder sind Sie Mutter und finden es etwa unverantwortlich, dass ein Kind auch zum Vater will?
Die Tochter ist mittlerweile 12 und ihre Entscheidung wird vom Gericht auch berücksichtigt. Das zum Thema wo das Kind hinkommt.
Zum Thema: Wie nero schon anfragte: gibt es einen Titel? Wenn ja muss der geändert werden
Wenn nein, kann man den Unterhalt genau genommen bereits anpassen, zumal das Kind ja bereits bei euch ist (sofern die Tochter auch bei euch bleibt).



Danke die Antwort war hilfreich.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Skyrider123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von nero070):
Hallo Skyrider,
sind die bisherigen Unterhaltsansprüche tituliert?
Wenn ja, müsstest Du zunächst die Abänderung betreiben. Bis zur Abänderung müsstest Du weiter den titulierten Betrag leisten.
Sollte es keinen Titel geben, würde ich den Unterhalt zum nächsten 1. entsprechend anpassen.
LG nero


Danke für die Antwort. Zu Ihrer Frage: Ja der Unterhalt ist Tituliert seit Anfang August aber auf Nachfrage bei JA gibt's da anscheinend ne Grauzone was dieses Thema betrifft. Das JA wartet erstmal ab wie die Mutter reagiert.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Empfehlung: lieber schnell handeln als warten; so lange der titel gilt, so lange muss man auch zahlen; rückwirkend geht hier nichts...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von Skyrider123):
Zitat (von nero070):Hallo Skyrider,
sind die bisherigen Unterhaltsansprüche tituliert?
Wenn ja, müsstest Du zunächst die Abänderung betreiben. Bis zur Abänderung müsstest Du weiter den titulierten Betrag leisten.
Sollte es keinen Titel geben, würde ich den Unterhalt zum nächsten 1. entsprechend anpassen.
LG neroZitat (von huibui):das sind mehrere themen auf einmal.
erst einmal sollte der hintergrund beleuchtet werden, denn ein kind ist kein gegenstand, der hin - und hergehandelt werden kann. wenn es ihr bei ihnen nicht gefällt, dann wird die mutter wieder gut genug sein.
außerdem kommt die tochter in die pubertät, wenn sie es nicht sowieso schon ist. da kommen oft viele fragen auf, genauso veränderungen im kind. da kann eine verhaltensänderung auch der wunsch nach umzug sein, also da wo es bequemer sein könnte.
also das alles mal hinterfragen bzw. mit einbeziehen. mit der ex und nicht die wahrsagekugel des jugendamtes befragen lassen.
und was das jugendamt angeht, so hat es da garnix zu melden, weil sie und ihre ex sind die eltern. sie können natürlich ein amt mit einschalten, wenn sie zu ängstlich als elternteil sind und lieber die verantwortung abschieben.
also die frage ist, ob sie ihre eltern-teil-rolle übernehmen wollen oder den bequemen weg gehen wollen. also einfach mal die rolle im ganzen spiel betrachten und in der tochter ein 12-jähriges kind sehen und nicht einen erwachsenen. so schützen sie auch ihr kind.
Danke für diese Antwort. Denke nicht das ein Schüler in der Lage ist die Situation zu beurteilen. Außerdem stelle ich mir die Frage wieso ein Schüler am Freitag Vormittag Zeit hat in solchen Foren zu schreiben. Wenn sie schon einen Kommentar abgeben dann bitte mit Verstand und über Themen bei denen sie sich auskennen.


wenn hier jemand fragt und um eine antwort bittet, dann muß er auch damit umgehen können.
wenn die ex auch so herablassend behandelt wird... beantworten sie es sich selbst.

und ja, die tochter hat ein mitsprache-recht. aber die mutter des gemeinsamen kindes auch. und sie fragen hier als angeblich "gestandener" mann, was zu tun ist - anstatt es als eltern zu regeln.
und das meine ich "sachlich".

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Zitat:
Denke nicht das ein Schüler in der Lage ist die Situation zu beurteilen. Außerdem stelle ich mir die Frage wieso ein Schüler am Freitag Vormittag Zeit hat in solchen Foren zu schreiben.


Es soll doch tatsächlich 16 Bundesländer geben die nicht zeitgleich Ferien haben.
http://www.schulferien.org/Schulferien_nach_Ferien/Sommerferien/2015/sommerferien_2015.html

Es gibt sogar Schüler die schon lange volljährig sind, verheiratet sind und eigene Kinder haben.

Also sollte man sich mit solchen Kommentaren
Zitat:
und über Themen bei denen sie sich auskennen

etwas zurückhalten.

Ich weiß von einigen Kinder im Alter von 12-15 die hin- und herwechseln wollten - je nachdem wie es gerade bei einem Elternteil geklappt bzw. nicht geklappt hat.

Zitat:

Meine Ex macht alles was er sagt und wenn er die lkinder anmault gibt sie im Recht ohne die Kids zu schützen.


Welche Situationen sind das?
Woher weißt du das? Bist du etwa dabei wenn das geschieht?

Zitat:
der Kontakt zu beiden war mal besser und mal weniger gut aber es gab immer Kontakt.

Was verstehst du unter Kontakt? 14-tägig am WE?
Weißt du wie sich ein pubertierendes Mädchen verhalten kann, wenn man den Alltag mit ihm verbringen muß?

Kleine Hexe


-- Editiert von Kleine Hexe am 04.09.2015 19:21

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