COEO Inkasso, Klarna

6. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Black Rose123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
COEO Inkasso, Klarna

Hallo
Ich brauchte hier mal bitte ein paar Tipps. Folgendes Problem:
Ich hatte mein Abo für Microsoft Office über Klarna bezahlt. Ende letzten Jahres änderte sich meine Mailadresse, weshalb es jede Menge Probleme mit Rechnungen, Mahnungen und Zahlungen gab.
Ich März kam dann eine "Letzte Mahnung" von Klarna an. Da ich diese nicht zuordnen konnte, habe ich den Kundenservice von Klarna kontaktiert. Dieser sagte mir, die Mahnung sei für die Januarrechnung gewesen, welche aber bezahlt sei (es gibt einen Screenshot vom Servicechat und die Nachrichten sind abrufbar).
Auf diese Aussage hin habe ich natürlich nichts überwiesen, knapp eine Woche später flatterte das Briefchen vom COEO Inkassounternehmen bei mir ein.
Seither stellt dieses Unternehmen Forderungen an mich. Ich habe mehrfach schriftlich erläutert, was genau passiert ist und habe dem Unternehmen auch den Screenshot zukommen lassen, dies wird aber gekonnt ignoriert. COEO möchte über 60€ von mir haben.
Wie sollte ich nun also weiter vorgehen?
Hätte man Chancen auf einen "Sieg", wenn man mit sowas zum Anwalt geht?
Die ursprünglichen Kosten (insgesamt 10,60€ mit Mahngebühren) stehen noch aus, ich war mir nicht sicher, ob ich das direkt überweisen sollte oder erst, wenn die Sache gklärt ist. Sollte ich?
Und wie viel würde mich die ganze Prozedur (Anwalt und Co) kosten?

Danke schonmal für die Hilfe!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1092 Beiträge, 833x hilfreich)

Hallo,

meines Erachtens benötigst Du noch keinen Anwalt. Wenn die Forderung von COEO unberechtigt ist, dann einmalig schriftlich der Forderung per Einwurfeinschreiben widersprechen.

Zitat:
Die ursprünglichen Kosten (insgesamt 10,60€ mit Mahngebühren) stehen noch aus, ich war mir nicht sicher, ob ich das direkt überweisen sollte oder erst, wenn die Sache gklärt ist. Sollte ich?


Was sind das für Kosten, wie setzen diese sich zusammen ?

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16124x hilfreich)

Die ursprüngliche Hauptforderung für das Abo solltest du natürlich bezahlen. Samt ggf. 1€ oder so für Briefporto (sofern es einen Brief von Klarna gab und nicht nur Mails).

Für die Inkassokosten sehe ich hier wenig Spielraum. Denn unabhängig vom Verzug hast du dich gekümmert 8und nur aufgrund einer Fehlinfo eines Klarna-Mitarbeiters kam es überhaupt zu Inkassokosten. verschulden für die Inkassokosten liegt also ausschließlich bei Klarna selbst.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Black Rose123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo hausfrau66,
Danke für deine schnelle Antwort!
Die Kosten setzen sich aus 7€ für das Programm plus 3 mal 1,20€ Mahngebühr zusammen. Erhalten habe ich nur die letzte, per Post geschickte Mahnung, der Rest ist auf einer alten Mailadresse gelandet, welche nicht mehr zugänglich ist, überprüfen kann ich das also nicht, was mir aber erst mal egal ist. Mir geht es um die Frechheit des Inkassobriefes, welcher mir nach Falschaussage von Klarna geschickt wurde.
Wie Formuliere ich am besten so einen Widerspruch? Ich habe hier außerdem etwas gestöbert und bin dabei auf einige Dinge gestoßen, wie z.B. die Untersagung der Datennutzung oder Weitergabe. Sollte ich so etwas auch einfügen?

Hallo mepeisen,
Danke für deine Antwort.
Ja, es gab einen Brief von Klarna (die letzte Mahnung), die Hauptforderung beläuft sich auf 10,60€. Sollte ich da noch irgendwelche Zinsen hinzu rechnen? Was wäre da angemessen?
Und die Inkassokosten sollte ich folglich nicht zahlen?

Was mache ich nur, wenn die einfach nicht aufgeben...?

-- Editiert von Black Rose123 am 06.04.2020 17:50

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114554 Beiträge, 39014x hilfreich)

Zitat (von Black Rose123):
Auf diese Aussage hin habe ich natürlich nichts überwiesen,

Ich vermisse den Teil, wo man die Aussage "bezahlt" verifiziert hat?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Black Rose123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Black Rose123):
Auf diese Aussage hin habe ich natürlich nichts überwiesen,

Ich vermisse den Teil, wo man die Aussage "bezahlt" verifiziert hat?


Inwiefern verifiziert?
Wenn ein Mitarbeiter von Klarna meine Bestellungen / Rechnungen durchguckt und mir schriftlich mitteilt, dass die Mahnung hinfällig und die Rechnung bezahlt ist, gehe ich davon aus, dass dem so ist, alles Andere ist schlicht gelogen.

Was mich weiter wundert: Gaaaaanz plötzlich kann ich nun wieder alle Bestellungen (also auch das monatliche Abo) in meinem Klarnakonto einsehen, das war die letzten 3,5 Monate nicht der Fall...

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114554 Beiträge, 39014x hilfreich)

Zitat (von Black Rose123):
Inwiefern verifiziert?

In dem man einfach mal auf seine entsprechenden Kontoauszüge schaut.



Zitat (von Black Rose123):
gehe ich davon aus, dass dem so ist,

Tja, und wenn der sich geirrt hat - wirds mit etwas Pech teuer ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Black Rose123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Black Rose123):
Inwiefern verifiziert?

In dem man einfach mal auf seine entsprechenden Kontoauszüge schaut.



Zitat (von Black Rose123):
gehe ich davon aus, dass dem so ist,

Tja, und wenn der sich geirrt hat - wirds mit etwas Pech teuer ...


Kontoauszüge...
Im Januar ist ALLES drunter und drüber gelaufen. Mitunter wegen Klarna. Ich wusste zu dem Zeitpunkt nicht einmal, wann eine Rechnung regulär kommen sollte, weil ich nichts einsehen konnte und keine Mails bekam, diese wurden auf eine nicht mehr aktuelle Adresse geschickt, obwohl ich die richtige Mailadresse bei Klarna angegeben hatte. CSomit war absolut nix mit nachkontrollieren und verifizieren. Pustekuchen!

Geirrt? Versteh ich nicht ganz. Wenn ich mich auf der Arbeit irre, muss ich meinen Mist auch selber ausbaden bzw. die Haftpflichtversicherung der Firma!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114554 Beiträge, 39014x hilfreich)

Zitat (von Black Rose123):
Im Januar ist ALLES drunter und drüber gelaufen.

ALLES? Ja, das ist dann Pech wenn man auch das eigene Girokonto auch nicht mehr unter Kontrolle hatte.



Zitat (von Black Rose123):
Wenn ich mich auf der Arbeit irre, muss ich meinen Mist auch selber ausbaden bzw. die Haftpflichtversicherung der Firma!

Wenn man damit ausdrücken will, das die Firma die Rechnung bezahlen soll weil ein Mitarbeiter sich geirrt hat, empfinde ich das als überaus optimistisch.



Zitat (von mepeisen):
nur aufgrund einer Fehlinfo eines Klarna-Mitarbeiters kam es überhaupt zu Inkassokosten

Wenn der Kunde einfach "nichts" macht, nicht mal einfachste Sachen, trifft ihm ein Mitverschulden.



Zitat (von Black Rose123):
Die Kosten setzen sich aus 7€ für das Programm plus 3 mal 1,20€ Mahngebühr zusammen.

7€ für das Programm, dazu 1,50 EUR für Mahnung und Zinsen würde ich überweisen.



Da es sich bei Klarna & COEO aber um echtes/unechtes Factoring im Sinne des BGH (AZ VIII ZR 17/17) handelt, kann man die Inkassokosten schon alleine deswegen zurückweisen.



Zitat (von Black Rose123):
Was mache ich nur, wenn die einfach nicht aufgeben...?

A) den Rest beazhlen
B) ausrasten
C) stoisch die Bettelbriefe abheften und erst reagieren wenn was vom Gericht kommt.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Black Rose123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Harry van Sell

Entschdige, aber du kommst nicht gerade freundlich rüber.
Ich hab eben wenig Ahnung von solchen Sachen na und?

Ich habe NICHTS von "Rechnung bezahlen" gesagt! Natürlich bezahl ich Lrogramm und Mahnung selbst, aber die Inkassokosten sicherlich nicht!

Wenn ich "nichts" gemacht hätte, hätte ich nicht zwecks Klärungsversuchen 2 mal die Woche Stunden in so nem blöden Servicechat abgehangen...
Und nein, das sind auch Dinge, die für mich NICHT einfach sind!

Wieso ist jetzt nur noch die Rede von 8,50€?


Und wie kommst du eigentlich zh einer vollkommen anderen Ansicht als die bisherigen Antworten? Muss doch eohl irgendwo ne Rechtsgrundlage geben?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16124x hilfreich)

Zitat:

Wenn man damit ausdrücken will, das die Firma die Rechnung bezahlen soll weil ein Mitarbeiter sich geirrt hat, empfinde ich das als überaus optimistisch.

Das ist nicht optimistisch. Fehler eines eigenen Mitarbeiters muss natürlich die Klarna selbst tragen.

Zitat:

Wenn der Kunde einfach "nichts" macht, nicht mal einfachste Sachen, trifft ihm ein Mitverschulden.

Das ist Quatsch. Hier hat der Kunde nicht einfach nichts gemacht. Er hat das klären wollen und der Mitarbeiter hat ihn davon abgehalten. Er hat nach Treu und Glauben gehandelt und dem Mitarbeiter geglaubt.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 293x hilfreich)

Zitat:
Und wie kommst du eigentlich zh einer vollkommen anderen Ansicht als die bisherigen Antworten? Muss doch eohl irgendwo ne Rechtsgrundlage geben?

Weil das hier ein Laienforum ist und kein rechtsanwaltlicher Rat.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114554 Beiträge, 39014x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Er hat nach Treu und Glauben gehandelt und dem Mitarbeiter geglaubt.

Nein, Treu und Glauben wird man hier nicht wirklich verargumentieren können.
Man hat gemerkt das bein Anbieter der Wurm drin ist. Da reicht es durchaus nicht sich nach Erhalt der Antwort "bezahlt" zurück zu lehnen und zu sagen "OK, alles in Butter". Zumindest wenn man das mit einfachsten Mittel nachkontrollieren kann.


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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16124x hilfreich)

Zitat:
Man hat gemerkt das bein Anbieter der Wurm drin ist.

Wir wissen das, weil Klarna nur solchen Unfug treibt. Wieso sollte der TE das hier wissen? Es hätte genauso gut sein können, dass Klarna das erfolgreich erneut abgebucht hat o.ä. Wie gesagt: Das war ein Fehler des Klarna-Mitarbeiters und insofern ist dieser auch selbst für weiteren entstandenen Schaden verantwortlich.

Die Mahngebühren muss man ggf. bezahlen, da man zuvor gewissermaßen durch Wechsel der eMail-Adresse die Mahnung selbst verursacht hat. Man war auch in Verzug. Soweit, so gut. Aber wenn einem der Mitarbeiter dann mit falschen Infos füttert, ist das deren Pech.

Viel wahrscheinlicher ist doch, als Kunde anzunehmen, dass die Beträge in den weiteren Rechnungen (Februar usw.) verrechnet wurden und die hatte man ja bezahlt, wenn ich es richtig verstanden habe. Dass also wirklich nichts mehr offen sei. Wieso hätte man dem also nicht vertrauen sollen? Oder anders: Wenn Klarna sich vor Gericht als Zahlungsdienstleister hinstellen würde und sagen würde "Unseren Mitarbeitern darf man nicht vertrauen, die machen nur Unsinn" was wäre das denn für ein Argument? ;-)

Signatur:

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114554 Beiträge, 39014x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wir wissen das, weil Klarna nur solchen Unfug treibt.

Richtig, ist hier aber irrrelvant,



Zitat (von mepeisen):
Wieso sollte der TE das hier wissen?

Weil er es doch selber gemerkt hat:
Zitat (von Black Rose123):
weshalb es jede Menge Probleme mit Rechnungen, Mahnungen und Zahlungen gab.



Wenn man jetzt noch die Änderung der Mail-Adresse nicht an alle rechtzeitig weitergegeben hat, war man selber sogar Teil des Problem wenn nicht sogar der Verursacher.


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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16124x hilfreich)

Zitat:

Weil er es doch selber gemerkt hat:

Ja, als das Inkasso sich gemeldet hatte. Also es bereits zu spät war. ;-)

Zitat:
Wenn man jetzt noch die Änderung der Mail-Adresse nicht an alle rechtzeitig weitergegeben hat, war man selber sogar Teil des Problem wenn nicht sogar der Verursacher.

Und deswegen sind Zinsen und ggf. Mahngebühren für Briefporto ja durchaus in Ordnung. Aber da ist das mit dem Schadensverursachen vorbei. Denn als er sich an Klarna gewandt hat, war noch kein Inkasso involviert. Dass es dann weiterging, das hat der Klarna-Mitarbeiter durch seine Fehlinfo verursacht.

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#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6404x hilfreich)

Hab den Verlauf nicht detailiert mitverfolgt. War früher fürs Vorgänger Inkasso von coeo tätig. Selbst im Verzugsfall wurde meines wissens noch nie explizit wg Inkassokosten geklagt. Im Zusammenhang mit einem Beezahldienst wie klarna würde es mit der Erstattungsfähigkeit vor Gericht schlecht aussehen.

Tipp : Falls HF offen : Hauptforderung plus gerundet 5 € an Verzugskosten zweckgebunden an Klarna ( " Nur HF plus 5 € Verzug ")
"Böse" Briefe von coeo und mumm kommen trotzdem meistens

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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