Infoscore Management

1. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
vasanengarte
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)
Infoscore Management

Und zwar habe ich ein paar probleme mit denen. ich habe einen inkassoauftrag bei denen und zahle monatlich 82 euro seit dem 1.3. ich habe gesagt dass ich das geld bis zum 15. jeden monats überweise. Das habe ich auch, habe extra einen dauerauftrag eingerichtet. Nun weiß ich nicht was im mai passiert ist, las wohl aber am feiertag dass das geld erst später abgebucht wurde, aber es wurde abgebucht.

heute nun kam ein gerichtlicher Mahnbescheid mit nochmal 150 euro gerichtskosten. hab daraufhin gleich bei denen angerufen, die frau meckerte rum das es ja wohl meine schuld sei und sowas eben vom system gemacht wird und sie ja nun nicht 10000 zahlungseingänge pro tag überwachen könne. aber sie sagte sie hat es im system jetzt auch stehen und nochmal notiert und ich solle normal weiterüberweisen und sie gibt es weiter.

ich fragte sie dann was ich mit dem gerichtsding machen soll und sie meinte den solle ich erst einmal bei seite legen.

nun weiß ich nicht obs richtig ist nicht darauf zu reagieren...einerseits steht drauf ich soll mich mit dem gläubiger in verbindung setzen um die zahlung zu klärenwas ich ja auch getan habe. aber andererseits erkenne ich ja nun, wenn ich nichts unternhme auch die gerichtskosten an...was soll ich also tun?

einspruch einlegen (kommt ja dann auch sofort in die schufa) obwohl ich mich an die ganze ratenzahlung gehalten habe ... meines erachtens ists deren fehler und ich sehe die gerichtskosten nicht ein zumal die einfach paar tage später das einreichen und das geld da unter garantie schon auf deren konto war.

wie sollte ein einspruch aussehen? oder erledigen die das jetzt mit dem gericht weil ich mich gemeldet habe und wir das geklärt haben....

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was für eine Art Gläubiger ist es ?
Liste mal die Gebühren auf (Hauptforderung etc)
Im Mahnbescheidsind Inkasso UND Anwaltskosten aufgeführt ?

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#2
 Von 
vasanengarte
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo, also es handelt sich ü,um einen gekündigten Handyvertrag von mobilcom debitel...

die haben das ganze weitergegeben an das infoscore management inkassounternehmen. mit denen habe ich 82 euro monatliche rate ausgemacht weil angeblich der betrag innerhalb von einem jahr abbezahlt worden sein muss.

im gerichtlichen mahnbescheid steht jetzt drinnen:
Hauptforderung:
1) gem MAG Mahngebühr v. 28.9.09: 5,51 Euro
2) gem MFR. v. 28.9.09: 54,85 Euro (keine ahnung was das ist
3) gem MFR. v. 6.10.09: 54,85 Euro
4) gem MAG v. 24.11.09: 2,95 Euro
5) gem Sef 23.1.10: 544,55 Euro

II. Kosten wie nebenstehend 101,51 Euro
III. Nebenforderungen:
Kontoführungsgebühr: 1,80 Euro
iV. Zinsen Zinsen vom Antragssteller 2,69 Euro
laufend vom Gericht ausgerechnet 0,38 Euro

Kosten nach dem Wert der Hauptforderung: 662,71
Gerichtskosten: 23,00
Auskunftsgebühr: 0,51 Euro
Rechtsanwaltskosten/Rechtsbeistandskosten 65,00 Euro
Auslagen 13,00 Euro

Gesamte Gerichtskosten 101,51

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Füllborn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wolfgang Füllborn, Normannenweg 30, 20537 Hamburg Telefon *********

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ratenzahlungsvertrag unterschrieben ?

quote:
zahle monatlich 82 euro seit dem 1.3.

Sind diese Zahlungen in der Hauptforderung im MB bereits abgezogen oder nicht ?
Wie ist Deine Schufa ?

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#4
 Von 
vasanengarte
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

habe ich schriftlich mit denen geregelt

ja die schon gezahlten 328 Euro sind schon abgezogen, allerding sind das der noch ausstehende betrag an die inkassogesellschaft wo ja die inkassogebühren von 150 euro schon eingerechnet sind bzw. da kam ja dann noch die einigungsgebühr dazu die ich zahlen musste und jetzt noch die gerichtskosten....

aber soll ichs nun liegen lassen oder einspruch einlegen oder was soll ich tun...ich weiß echt nicht mehr weiter

ich habe angst dass wenn ich nicht reagiere die das gegen mich auslegen könnten, andererseits steht eben auch drauf dass ich keine zahlungen an das gericht leisten soll, sondern mich mit dem gläubiger in verbindung setzen soll was ich auch getan habe.

soll ich nur einen teil-widerspruch einlegen weil die restlichen kosten sind ja gerechtfertigt nur den titel verstehe ich eben nicht...und die gerichtskosten

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Inkassogebühren sowie die Einigungsgebühr sind in der Hauptforderung 544,55 Euro mit enthalten ???

Wenn Du nicht reagierst kommt der Vollstreckungsbescheid welcher erneut mit erheblichen Zusatzkosten verbunden ist . Gibts auch dann keinen Einspruch ist die Forderung tituliert.
Wichtig :
Wie sieht Deine schufa aus ?
Laufen oder liefen beitreibungsmaßnahmen gegen Dich ?

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#6
 Von 
vasanengarte
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

nein es läuft nichts gegen mich.

auf dem mb steht drauf ich solle mich bei ratenzahlungswunsch mit dem gläubiger in verbindung setzen. das habe ich getan. diese frau machte jetzt einen vermerk und meinte dass ich weiterhin so zahlen soll wie abgesprochen und ich den Gerichtlichen MB erstmal zur seite legen soll...also habe ich nun schon genügend reagiert? oder soll ich auch nochmal ans gericht dort hin einen widerspruch einlegen? und wie mache ich das? einen teilwiderspruch gegen die gebühren des gerichtlichen MB?

oder gibt der gläubiger das jetzt weiter an die, dass ich mich gemeldet habe? wie sieht es dann mit titel aus? ist der gerichtliche mb schon ein titel?

ach ich bin total verzweifelt..ich weiß nicht was richtig ist...

ich habe angst, dass wenn ich denen da nichts hinschicke die dann den gerichtsvollzieher vorbeischicken obwohl ich doch meine monatlichen raten leiste wie abgesprochen..das kann doch nicht sein, dass die dann da einfach so nen ****** machen....echt ich raffs nicht

also bitte sagt mir jetzt:
reicht es wenn ich mich mit denen in verbindung gesetzt habe so wie in dem schreiben hinten als belehrung drauf stand oder muss ich nun auch noch was zum gericht schicken?

wenn ja was soll ich schicken?
die grundschuld habe ich ja anerkannt aber ich sehe nicht ein jetzt noch gerichtskosten zu zahlen. soll ich dann einfach einen Brief mit einer erklärung meinerseits hinschicken oder den vordruck mit erläuterung...das ist dann aber gleich ein widerspruch

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#7
 Von 
vasanengarte
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

ähmmm achso nein die 544,55 euro da sind diese kosten vom inkassobüro nicht drinnen...ich hatte die 101 euro dazugerechnet ich dachte das wären nochmal die aufgelisteten nebenkosten(inkassokosten) aber das sind dann die 101 euro vom gerichtlichen mahnbescheid wies aussieht.

hab ich falsch rausgelesen

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#8
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

@thehellion

quote:
Gibts auch dann keinen Einspruch ist die Forderung tituliert.


Das ist eine hier weit verbreitete Fehlinterpretation.
Mit Erlass ist tituliert und es kann ab da vollstreckt werden.
Auch wenn du dann Einspruch einlegst.

@vasanengarte

Um es kurz zu machen:
Im Idealfall könntest du dir Irgendwo Geld leihen um eine Einmalzahlung zu leisten.
Das würde vieles einfacher und vor allem Billiger machen!
Vor allem könntest du dann dem Mahnbescheid komplett widersprechen.

Wenn nicht:
Widerspreche im Mahnbescheid diesen kosten:
2) gem MFR. v. 28.9.09: 54,85 Euro (Inkassogebühren)
3) gem MFR. v. 6.10.09: 54,85 Euro( Ratenzahlungsgebühren)

denn es sind nur Inkasso ODER Rechtsanwaltskosten durchsetzbar.

Ich muss auch bei Dir feststellen das die IK Büros gerne den Tip suggerieren :
"Nein , sie brauchen nichts machen"

Ja klar , damit man nicht Ihren Kosten berechtigt widersprechen kann!

schönen Feiertag,

actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#9
 Von 
vasanengarte
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

danke für deine antwort.

nun muss ich aber noch was fragen:

ich habe jetzt die rate für Juni schon überweisen (82 Euro) diese sind aber noch nicht verrechnet, soll ich dem gesamtbetrag dann auch wiedersprechen?

wie gehe ich weiter vor? überweise ich nun weiter an das Inkassounternehmen oder warte ich auf den gerichtsvollzieher, mit dem ich dann die ratenzahlung neu vereinbare???

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
2) gem MFR. v. 28.9.09: 54,85 Euro (Inkassogebühren)
3) gem MFR. v. 6.10.09: 54,85 Euro( Ratenzahlungsgebühren)

quote:
denn es sind nur Inkasso ODER Rechtsanwaltskosten durchsetzbar.

@actrostom
hat recht
quote:
ich habe jetzt die rate für Juni schon überweisen (82 Euro)

Wann überwiesen ?
Welchen Verwendungszweck im Überweisungsträger angegeben ??
Falls Du das geld nicht zusammenbekommst :
Ich würde auf jeden Fall diesen beiden Positionen widersprechen
Teilwiderspruch also


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#11
 Von 
vasanengarte
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

wurde am 2.6. überwiesen, da kam auch der mahnbescheid.

verwendungszweck wurde die inkassonummer /aktennumer angegeben wie immer.

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde die Gegenseite nachweisbar darüber in kenntnis setzen das der a, 2.6. überwiesene Betrag von xx expl zur Verrechnung mit der Hauptforderung zu verwenden ist

etwa so :
Sehr geehrte xx
wuie mit Ihnen telefonisch abgesprochen ..ist der am xx überwiesen betrag von xx nur zur Verrechnung mit der HF zu verwenden ....

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