Paypal - KSP Inkassounternehmen

4. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fotig
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal - KSP Inkassounternehmen

Hallo allesamt. Ich habe mich hier nun neu angemeldet um mich hier an euch zu wenden.

Ich bekam vor einiger Zeit nach dem Handel mit digitalen Gütern auf Paypal Geld, welches wie es aussieht von einem gehackten Paypal Account kam. Das Geld war innerhalb einer Woche wieder weg und ich kam ins negative Saldo.

Nun bekam ich heute eine E-Mail von dem KSP-Inkassounternehmen: Wie folgt:

Zitat:

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto EUR 62,44
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1 , 2 i.V.m. 286 , 288 BGB )
Zinsen seit dem 14.12.2018 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,14
Kaufmännische Mahnkosten1 EUR 1,25
Anwaltsgebühr2 in Höhe von EUR 58,50
Auslagenpauschale3 EUR 11,70
Gesamtbetrag
EUR
134,03
1 vor unserer Beauftragung entstandene Kosten für Mahnschreiben unserer Mandantin
2, 3 Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2 , 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG


Ich habe bereits einige Male gelesen, dass dieses Unternehmen sehr faul und unseriös wäre. Sollte ich diesen Betrag zahlen?
Ich hatte überlegt dort nächste Woche mal anzurufen um evtl. einen anderen Preis zu vereinbaren, da ich momentan noch aufs Studium warte und temporär noch Arbeitslos bin. (ich absolvierte erst vor kurzem meinen Zivildienst.)

Ich bitte um Ratschläge. (Ich wohne in Österreich, das Inkassounternehmen liegt in Deutschland ; Falls das irgendwie hilft.)

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von fotig):
Ich bekam vor einiger Zeit nach dem Handel mit digitalen Gütern auf Paypal Geld, welches wie es aussieht von einem gehackten Paypal Account kam.

Einfach so oder gab es da einen Bezug zu einem Handelsvorgang?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fotig
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fotig):
Ich bekam vor einiger Zeit nach dem Handel mit digitalen Gütern auf Paypal Geld, welches wie es aussieht von einem gehackten Paypal Account kam.

Einfach so oder gab es da einen Bezug zu einem Handelsvorgang?


Inwiefern? Das Geld wurde wie es aussieht von einem gehackten Account bezahlt und der eigentliche Eigentümer von diesem Account hat das glaube ich zurückgezogen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte überlegt dort nächste Woche mal anzurufen

Ganz üble Idee. Wenn man kommuniziert, dann ausschließlich schriftlich. Vor allem, damit man die Kommunikation beweisen kann.

Erst mal zur Situation in Deutschland: Als Betrugsopfer bist du der dumme, der am Ende das Geld zu zahlen hat und sich das Geld vom Hacker wiederholen muss, den man ja meistens nicht findet.

ABER: Dies gilt nur für den Fall, dass es wirklich einen Hack gab. Und hier ist der Ansatzpunkt. Ich empfehle bei so etwas immer, PayPal aufzufordern, folgende Nachweise zu erbringen:
- Dass der Kontoinhaber seine Geräte stets ausreichend gesichert hat (aktueller Virenscanner usw.)
- Dass der Kontoinhaber sein Passwort nirgendwo anders verwendet hat
- Dass der Kontoinhaber sein Passwort nicht weitergegeben hat und niemandem Zugriff auf seine Rechner erlaubt hat
- Dass PayPal ausreichend und am aktuellen Standard ausgerichtete Sicherheitsvorkehrungen nutzt

Würde PayPal diese Beweise erbringen, sähe es für dich dumm aus. PayPal kann aber diese Beweishürden nie erbringen und versucht es meinem Wissen nach auch nie. Entsprechend behält man sein Geld solange zurück, bis die Beweise erbracht werden. Wichtig: Nicht endgültig verweigert, immer stur ein "Legt die Beweise vor, dann bezahle ich".

Ich denke nicht, dass es in Österreich anders sein sollte. Zur Sicherheit solltest du da aber nochmal recherchieren. Also schauen, ob sich in Österreich beispielsweise Gerichtsurteile o.ä. per Google finden lassen, wo jemand seine Konto-PIN (=Passwort) weitergab und dann Anspruch hatte, dass die Bank und der Geldempfänger das Geld ersetzt haben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.986 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen