Schufa Eintrag zu Unrecht?

8. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.04.2023 05:29:36
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schufa Eintrag zu Unrecht?

Guten Morgen,

ich weiß nicht ob ich der Rubrik richtig bin, hoffe aber das man mir trotzdem einen Rat geben kann.

Folgendes Problem.

Ich hatte Anfang 2018 einen Handyvertrag abgeschlossen, und aufgrund eines in der Familie plötzlichen Todesfalles welches mir massiv den Boden unter den Füßen weggezogen hatte, plötzlich nicht in der Lage die monatlichen Raten zu bedienen. Was kam war dann Krankengeld - und ALG2. Der Anbieter hatte dann den Vertrag gekündigt und BID Inkasso eingeschaltet.

Der Anbieter selber hatte 1 Mahnung per Post geschickt. Erinnerungen vorher sollen in das Kundenportal eingetragen worden sein, wo ich aber keinen Zugang zu hatte.

Das Inkassobüro hatte dann der Schufa gemeldet das der Vertrag gekündigt wurde. Es soll auch einen Vollstreckungsbescheid gegeben haben. Diesen hatte ich aber nicht bekommen, da ich in einer Wohnanlage mit über 30 Parteien gewohnt hatte, wo der Postbote diese Wahllos irgendwo eingeworfen hatte. Ein Austausch der Briefe unter Nachbarn hatte es nicht gegeben. Bei einer Selbstauskunft der Schufa im Jahr 2021 hatte ich dann davon erfahren und mich mit BID direkt in Verbindung gesetzt und die Forderung per Vergleich beglichen. Auch hatte ich BID gebeten mir die Mahnungen in Kopie zuzusenden da ich mir Sicher war das es keine 2 schriftliche Mahnungen im Abstand von 4 Wochen gegeben hatte wo auch ein Schufa Eintrag angedroht wurde.

Da dieser nicht kam, hatte ich die Schufa angeschrieben und denen mitgeteilt das die Eintragung des Abwicklungskontos - Zahlungsstörung zu löschen ist da die Eintragungsvorraussetzungen nicht erfüllt sind.

Diese Schrieben mir zurück das es einen Vollstreckungsbescheid des Amtsgericht Schleswig vom 29.11.2018 gibt und somit alle Vorraussetzungen erfüllt wären und das eine Löschung nicht in Betracht komme. Auch das mir der Vollstreckungsbescheid nicht zugegangen ist, hat die Schufa nicht interessiert.

Die Schufa und BID hatte ich dann am 30.03.20223 nochmal angeschrieben und denen mitgeteilt, das ich die Mahnungen in Kopie haben möchte und auch die Kopie der Zustellungsurkunde, aber man reagiert garnicht mehr auf mein Anliegen das die Forderung ja bereits bezahlt ist.

Jetzt mal meine Fragen:

- Liegen die Eintragungsvorraussetzungen wie die Schufa es beschreibt wirklich vor?
- Was kann ich noch machen?
- Leider habe ich keine Rechtsschutz, sonst würde ich mir gerne einen Anwalt nehmen








2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2594 Beiträge, 756x hilfreich)

Zitat (von schufa_geplagter):
Liegen die Eintragungsvorraussetzungen wie die Schufa es beschreibt wirklich vor?

Ja.

Zitat (von schufa_geplagter):
Die Schufa und BID hatte ich dann am 30.03.20223 nochmal angeschrieben und denen mitgeteilt, das ich die Mahnungen in Kopie haben möchte und auch die Kopie der Zustellungsurkunde, aber man reagiert garnicht mehr auf mein Anliegen das die Forderung ja bereits bezahlt ist.

Mahnungen sind völlig uninteressant. Die Zustellurkunde kannst du beim Mahngericht anfordern. Diese weißt dann die Unterschrift eines Postboten aus. Was soll das bringen?


Zitat (von schufa_geplagter):
Was kann ich noch machen?

Die Löschfristen abwarten wie alle anderen Schuldner auch.

Zitat (von schufa_geplagter):
Leider habe ich keine Rechtsschutz, sonst würde ich mir gerne einen Anwalt nehmen

Der soll was machen?

Offenbar musst du einen Vergleich schließen weil du nicht zahlungsfähig bist. Insofern ist es doch OK wenn andere mögliche Geschäftspartner "gewarnt" werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41016x hilfreich)

Zitat (von schufa_geplagter):
- Liegen die Eintragungsvorraussetzungen wie die Schufa es beschreibt wirklich vor?

Würde ich so sehen - es gibt ja einen rechtskräftigen Titel.



Zitat (von schufa_geplagter):
- Was kann ich noch machen?

Wogegen?
Die behauptete mangelhafte Zustellung? Der Zug ist abgefahren.
Der Schufa-Eintrag? Dagegen könnte man klagen, aber ohne spezialisierten Anwalt dürfte das sinnlos sein. Selbst mit Anwalt stehen die Aussichten nicht wirklich gut, denn was konkret will man als außerordentlich benachteiligende Gründe für das löschen anführen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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