Hallo,
ich habe zwei Probleme mit ein und dem selben gewerblichen Verkäufer und auch der gleichen Auktion bei eBay. Es geht um eine gebrauchte Autofelge, die ich per "Sofort Kaufen" erworben und unmittelbar darauf per PayPal bezahlt habe.
1. Problem:
Der Verkäufer hat im Auktionstext folgendes geschrieben, was ich (leider) auch erst nach dem Kauf gelesen habe:
"Achtung: Versand nach Zahlungseingang, sollten Sie PAYPAL nutzen, denken Sie bitte daran, das der Betrag uns auf unserem Sparkassenkonto erst nach einigen Wochen gutgeschrieben wird, erst danach können wir die Ware versenden!"
Gleichzeitig wird PayPal (wie das bei gewerblichen Verkäufern anscheinend seitens eBay
Pflicht ist) auf der Angebotsseite als mögliche Zahlungsmethode angeboten, zusammen mit einer Versanddauer innerhalb 2 Werktagen nach Zahlungseingang.
Ich habe mit PayPal bezahlt, weil es 1. einen erweiterten Käuferschutz gibt und 2. die Zahlung und somit die Lieferung lt. eBay schneller geht, weil der Betrag SOFORT dem PayPal-Empfängerkonto gutgeschrieben wird.
Der Verkäufer hingegen hat mich nun mehrfach aufgefordert, meine PP-Zahlung zu stornieren (ist das überhaupt möglich?) und dann eine normale Überweisung zu machen. Ich bestehe jedoch auf PP-Zahlung und sehe nicht ein, jetzt wochenlang auf meine Ware warten zu müssen. Nach mehreren Tagen und entsprechendem Mailwechsel (ich solle mir doch auf Youtube einen ARD-Bericht über PayPal ansehen; er wäre als gewerblicher Verkäufer verpflichtet PP anzubieten, möchte das aber eigentlich gar nicht etc.) habe ich ihm mitgeteilt, das mich seine Begründungen nicht interessieren und ich umgehend meine gekaufte und bezahlte Ware geliefert haben möchte und ihm eine Lieferfrist gesetzt.
2. Problem:
Kurz vor Ablauf der von mir gesetzten Lieferfrist erreicht mich folgende Nachricht auf eBay: "Hallo, leider ist dem Praktikanten die Felge aus den Händen gefallen, als er sie aus dem Hochregal nehmen wollte. Da der Artikel nun defekt ist, bitten wir Sie den Fall unter "Problem melden" bei Ebay rückgängig zu machen, damit Sie Ihre Paypal Zahlung zurückerhalten. Es tut uns sehr leid, dass wir mit Ihnen nun kein Geschäft abschließen können."
Meine Fragen:
1. Ist die Angabe des Verkäufers, die Ware bei PP-Zahlung erst Wochen später zu versenden, überhaupt zulässig? Dies dürfte doch zumindest den AGBs von eBay und/oder PayPal widersprechen, von der rechtlichen Situation ganz zu schweigen.
2. Kann sich der Verkäufer unserem Kaufvertrag und seiner Lieferpflicht einfach so entziehen, weil "dem Praktikant die Ware auf der Hand gefallen ist" und diese nun angeblich defekt ist?
3. Sollte 2.tatsächlich zutreffen, steht mir dann nicht ersatzweise eine gleich- oder höherwertige Ersatzlieferung zu (es besteht ein Kaufvertrag, dem man sich doch nicht so einfach einseitig entziehen kann, oder?)? Oder kann ich in diesem Fall Schadensersatz geltend machen?
Ich hätte einfach gerne umgehend meine gekaufte und bezahlte Felge, alternativ auch eine andere gleichwertige (oder bessere bzw. neue). Wie sollte man sich am verhalten, um dieses Ziel zu erreichen? Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um den Käufer doch noch zur Lieferung zu bewegen? Welche rechtlichen Ansprüche habe ich?
Ich bin für alle Tipps und Hinweise dankbar, auch für konstruktive Kommentare die sich nicht direkt auf meine Fragen beziehen.
Vielen Dank!
Warenversand bei PayPal-Zahlung erst Wochen später
Am besten Sie melden den Vorfall bei eBay.
Die mögen nämlich gar nicht, wenn VK den PayPal-Zwang dadurch umgehen, daß sie versuchen, den K von der Zahlung über PayPal abzuschrecken.
Das dürfte für den VK eine Verwarnung und im Wiederholungsfall den Rauswurf bedeuten.
Grundsätzlich könnte man argumentieren, die verlängerte Lieferzeit sei Vertragsbestandteil geworden, sodaß man wohl keine frühere Frist setzen kann.
Der Vertrag bleibt aber bestehen, wenn ein Exemplar der Ware dem VK runterfällt, da es sich um eine Gattungsschuld handeln dürfte.
quote:
Grundsätzlich könnte man argumentieren, die verlängerte Lieferzeit sei Vertragsbestandteil geworden, sodaß man wohl keine frühere Frist setzen kann.
Auf der gleichen Angebotsseite (und somit dem gleichen Vertrag) steht aber auch unter der Rubrik "Versanddauer im Inland" -> "Der Verkäufer versendet den Artikel innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang."
Was gilt denn, wenn sich diese beiden Angaben widersprechen?
Für alle zur Info: Die Artikelnummer zu diesem Fall lautet 220342981650 !
Das erspart möglicherweise einige Nachfragen und hilft bei der Beantwortung meiner Fragen. Bin auf weitere Kommentare/Antworten gespannt...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
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> Was gilt denn, wenn sich diese beiden Angaben widersprechen?
Bei einem gewerblichen VK möglicherweise die verbraucherfreundlichste Auslegung.
Aber Sie wollen doch nicht im Ernst wegen einer 10-EUR-Altfelge einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang riskieren aufgrund einer möglicherweise widersprüchlichen Versandangabe? :-o
quote:
Sie wollen doch nicht im Ernst wegen einer 10-EUR-Altfelge einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang riskieren aufgrund einer möglicherweise widersprüchlichen Versandangabe?
Wie ich schon geschrieben habe: Ich hätte einfach gerne umgehend meine gekaufte und bezahlte Felge, alternativ auch eine andere gleichwertige (oder bessere bzw. neue) vom Verkäufer. Den Weg zu diesem Ziel versuche ich hier zu finden.
Und es wäre natürlich sehr hilfreich wenn ich möglichst kompetente Statements auf meine beiden geschilderten Probleme und/oder zu meinen drei darunter gestellten Fragen bekomme.
Insbesondere interessieren mich auch Antworten auf meine Fragen 2 und 3, weil das ja die momentan aktuelle Situation für mich darstellt.
Es ist im Grunde alles andere als erfreulich, wenn solche Geschichten auf den Rücken der Käufer ausgetragen werden, aber man sollte schon genauer hinsehen.
Natürlich macht es wenig Sinn, einerseits PayPal anzubieten, es andererseits aber nicht akzeptieren zu wollen. PayPal-Befürworter werden sagen: Entweder akzeptiert man als gewerblicher eBay-Verkäufer das gegen seinen Willen aufgezwungene PayPal ODER man bleibt dem Handelsplatz eBay fern.
Andererseits kann man eine PayPal Zahlung nicht durchsetzen, auch dann nicht, wenn der Verkäufer PayPal als Zahlungsmethode akzeptiert. Denn man hat das Recht, sie abzulehnen, insofern macht es sich hier der Verkäufer unnötig schwer.
Er hätte einfach die Zahlung ablehnen können - das Ende der Fahnenstange:
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3.7 Verweigerung von Geschäftsvorgängen. Wenn Sie E-Geld senden, ist der Empfänger nicht verpflichtet, diese Zahlung anzunehmen. Wird eine Zahlung durch den Empfänger abgelehnt, zurückgesandt oder innerhalb von 30 Tagen nicht angenommen, schreiben wir den Betrag der Zahlung Ihrem PayPal-Konto gut. PayPal haftet nicht für Schäden, die durch die Entscheidung eines Empfängers verursacht werden, eine Zahlung nicht anzunehmen.
https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/UserAgreement/ua/EUUA-outside
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Einen Gefallen wird er sich damit nicht tun, aber er kann so verfahren. Über seine Beweggründe braucht wohl nicht diskutiert zu werden, die Kapriolen, die PayPal schlägt, sind einzigartig für ein vorgeblich seriöses Unternehmen.
http://www.falle-internet.de/de/html/pp_allg.php
NICHTS davon ist übertrieben, es ist nur die Spitze des Eisbergs.
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> Ich habe mit PayPal bezahlt, weil es 1. einen erweiterten Käuferschutz gibt und 2. die Zahlung und somit die Lieferung lt. eBay schneller geht, weil der Betrag SOFORT dem PayPal-Empfängerkonto gutgeschrieben wird.
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Worin soll begründet sein, dass PayPal schnell ist? Ob der Verkäufer das "virtuelle" PayPal Geld umgehend erhält oder erst in 3 Wochen, nach der bekannten Sicherheitsprüfung, die PayPal vor einiger Zeit eingeführt hat, steht vollkommen in den Sternen und ist nicht vom Käufer, sondern alleine von PayPal abhängig. Und natürlich braucht PayPal 3 mal so lange, wie eine normale Bank, um das Geld vom PayPal Konto auf das Bankkonto zu transferieren. Und natürlich hält PayPal noch Teile dieses Geldes nach den neuesten PayPal AGB fest, als Sicherheit, falls dem Käufer innerhalb von 45 Tagen oder 10 Monaten einfällt, dass die Ware doch nicht so toll war. Warum sollte der Verkäufer eine Ware "schnell" versenden, wenn die Zahlung schleppend ist, sie zudem jederzeit wieder rückgängig gemacht werden kann (durch PayPal), dann heißt es lakonisch; "Sie sind Opfer einer betrügerischen Aktion geworden", was bedeutet, dass der Käufer seine Lastschrift widerrufen hat, das Konto nicht gedeckt war oder die Kreditkarte gefälscht wurde oder 100 andere Gründe mehr.
Alles Dinge, die der Verkäufer überhaupt nicht voraussehen und nicht beeinflussen kann und den neuerdings gewährten Verkäuferschutz muss er erst einmal beantragen und auch bewilligt bekommen, noch vor einem halben Jahr war das Geld endgültig weg. Die Begeisterung für dieses Zahlungssystem auf der Verkäuferseite ist durchaus zwiespältig. Und auch auf der Käuferseite, für viele haben sich schon die Käuferschutzversprechen des Unternehmens als Seifenblasen herausgestellt.
> Der Verkäufer hingegen hat mich nun mehrfach aufgefordert, meine PP-Zahlung zu stornieren (ist das überhaupt möglich?) und dann eine normale Überweisung zu machen.
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Geht in der Regel nicht, der Verkäufer muss das Geld zurückschicken, das hätte er hier sofort tun müssen. Dann hätte er sich dieses Schmierentheater erspart.
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Übrigens ist auch nach den PayPal AGB ein schneller Versand NICHT obligatorisch, lediglich verliert der Verkäufer seinen Anspruch auf Verkäuferschutz, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen versendet, ansonsten ist das nur eine Empfehlung PayPals, möglichst zeitnah zu versenden. PayPal verspricht auch hier viel mehr, als es halten kann, es tut so, als wäre ein schneller Versand selbstverständlich, was es nicht ist.
"Zeitnaher Versand – Versenden Sie den Artikel möglichst innerhalb von 7 Tagen"
So steht es da, da steht nix von "sofort".
https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/Marketing/general/ProtectionInfoSellers-outside
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Die ganzen Tricksereien von Verkäufern, Kunden von einer PayPal Zahlung abzuhalten, fanden ihren Höhepunkt, als ein Verkäufer WM Karten anbot und von den Käufern die mit PayPal bezahlten, Kopien des Ausweises und der Kreditkarte haben wollte, weil PayPal so unsicher wäre. Und dieser Verkäufer war niemand anderer als Frerk Malte-Feller, zu diesem Zeitpunkt Chef von PayPal Deutschland und heute einer der Geschäftsführer bei eBay. Die Nummer erregte weltweites Aufsehen.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,557797,00.html
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> Da der Artikel nun defekt ist, bitten wir Sie den Fall unter "Problem melden" bei Ebay rückgängig zu machen, damit Sie Ihre Paypal Zahlung zurückerhalten.
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Das ist abenteuerlich. Würde niemals den Disput schließen, bevor das Geld zurückerstattet wurde.
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Halte eine einzelne, bestimmte, gebrauchte Felge nicht für eine Gattungs- sondern für eine Stückschuld.
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M. E. sind hier die Aussichten bei einer Klage mehr als durchwachsen, würde mir das Geld zurückerstatten lassen, eine rote Karte geben und die Sache abhaken.
> Andererseits kann man eine PayPal Zahlung nicht durchsetzen, auch dann nicht, wenn der Verkäufer PayPal als Zahlungsmethode akzeptiert.
Das sehe ich anders. Die Zahlungsmethode dürfte Vertragsbestandteil geworden sein. Damit ist der VK auch verpflichtet, Zahlungen auf diese Weise entgegenzunehmen bzw. als ausgeführt zu akzeptieren. Insbesondere würde eine Weigerung des VK insoweit Annahmeverzug begründen.
> Denn man hat das Recht, sie abzulehnen
Eine Individualvereinbarung, PP als Zahlungsmethode verbindlich zu akzeptieren, geht evtl. mittelbar zwischen VK und K wirkenden AGB von PP insoweit vor, daß ein solches "Ablehnungsrecht" damit verbindlich ausgeschlossen wird.
> Das sehe ich anders. Die Zahlungsmethode dürfte Vertragsbestandteil geworden sein. Damit ist der VK auch verpflichtet, Zahlungen auf diese Weise entgegenzunehmen bzw. als ausgeführt zu akzeptieren. Insbesondere würde eine Weigerung des VK insoweit Annahmeverzug begründen.
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Nach deiner Auffassung müsste dann jeder Händler eine gestohlene Kreditkarte akzeptieren, wenn er Vertragspartner der Kreditkartengesellschaft wäre.
Der betreffende Passus in den PayPal AGB dürfte verbindlich für beide Seiten sein, genauso wie die Bestimmungen der Kreditkartengesellschaften, die auch durchaus ihre Besonderheiten haben.
Insbesondere betont PayPal, dass es keine Gewähr dafür gibt, dass der Zahlungsleistende überhaupt unter diesem Namen existiert oder die Zahlung nicht rechtsmissbräuchlich vorgenommen wurde. Wenn es diese Klausel nicht gäbe, würde jeder Verkäufer einem betrügerischen Zahler, von denen es zigtausende gibt, gnadenlos ausgeliefert sein.
> Nach deiner Auffassung müsste dann jeder Händler eine gestohlene Kreditkarte akzeptieren, wenn er Vertragspartner der Kreditkartengesellschaft wäre.
Wo sage ich das denn? Wenn er *weiß*, daß sie gestohlen ist, wird er sicherlich einen Ausnahmetatbestand begründen können, denn dann weiß er ja schon, daß mit der Zahlung keine rechtswirksame Bezahlung vorliegen kann.
> Der betreffende Passus in den PayPal AGB dürfte verbindlich für beide Seiten sein
Ja, aber er kann durch eine Individualvereinbarung überstimmt werden. Das ist doch nun wirklich elementares Vertragsrecht, das wissen Sie doch besser.
> Insbesondere betont PayPal, dass es keine Gewähr dafür gibt, dass der Zahlungsleistende überhaupt unter diesem Namen existiert oder die Zahlung nicht rechtsmissbräuchlich vorgenommen wurde.
Sicherlich wird auch eine Bank darauf hinweisen, daß es etwa im Online-Banking keine "Gewähr" dafür gibt, daß der Account des Zahlenden nicht gehackt wurde. Damit wäre also nach Ihrer Argumentation auch eine Überweisung ablehnbar?
Es geht doch nicht um theoretische Möglichkeiten, sondern um konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsmißbräuchlichkeit der Zahlung, dann und nur dann hat der VK berechtigte Gründe, von einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung abzuweichen.
Wo soll denn hier bitte eine Inidividualvereinbarung, die die AGB des Zahlungsdienstleisters ausschließt, vorliegen? Ohne eine solche Reglementierung wäre ein Zahlungsverkehr überhaupt nicht möglich, auch nicht bei Banken. Wenn jemand eine Zahlungsmethode anbietet, dann doch "nur" in der vereinbarten und von beiden Seiten akzeptierten Form.
Und PayPal hat den Käufer darüber hinreichend aufgeklärt, dass ein Verkäufer eine Zahlung ablehnen kann. Und das geschieht doch nicht ohne Grund. Und es ist auch keine Ausnahmesituation, sondern die Ablehnung geschieht ohne Angabe von Gründen, nach dem Willen des Verkäufers.
> Sicherlich wird auch eine Bank darauf hinweisen, daß es etwa im Online-Banking keine "Gewähr" dafür gibt, daß der Account des Zahlenden nicht gehackt wurde. Damit wäre also nach Ihrer Argumentation auch eine Überweisung ablehnbar? Und wenn man das als Käufer nicht akzeptiert, sollte man PayPal meiden.
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Wie kann man eine halbwegs seriöse Bank, auch wenn das Ansehen solcher Institute in letzter Zeit doch sehr gelitten hat, in einem Atemzug mit PayPal nennen? Mit PayPal wird an einem Tag mehr betrogen, als mit allen Banken Europas zusammen in einem Jahr, Accounts werden im Sekundentakt geknackt, weil noch nicht einmal die Sicherheitsstandards von vor 10 Jahren eingehalten werden.
Die Ablehnung der Zahlung ist die einzige Möglichkeit des Zahlungsempfängers sich auch nur halbwegs vor Missbrauch zu schützen, sonst müsste er ja schon aufgrund der bloßen Zahlung, die morgen wieder rückgebucht wird, an die ehrenwerten Mitglieder von z. B. der Nigeria-Connection liefern oder an die anderen paar hundertausend eBay Mitglieder, die mit PayPal umsonst einkaufen.
Insbesondere sind mir die Argumentationsprünge schleierhaft. Wurde doch noch vor einigen Tagen die PayPal AGB als Maß aller Dinge dargestellt.
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Wenn Sie sich den AGB von PayPal unterwerfen, ist irrelevant, ob Sie lt. BGB bereits mit der Übergabe an den Versender Ihren Pflichten gegenüber dem K genügt haben.
Es hindert Sie niemand daran, sich gegenüber dem K oder PayPal dazu zu verpflichten, strengeren Maßstäben folgen zu wollen. (Zitat)
von IfYouSeekAmy am 27.04.2009 20:56
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Dann wollen wir den Verkäufer auch nicht hindern, von seinem durch PayPal eingeräumten Recht Gebrauch zu machen.
> sondern die Ablehnung geschieht ohne Angabe von Gründen, nach dem Willen des Verkäufers
... womit er aber in Annahmeverzug sein dürfte, s.o.
> Wo soll denn hier bitte eine Inidividualvereinbarung, die die AGB des Zahlungsdienstleisters ausschließt, vorliegen?
In der Erklärung "PayPal-Zahlung akzeptiert". Warum sollte das beinhalten, daß man sich dann noch mal auf die AGB Dritter berufen können sollte, wieso man doch keine Zahlung akzeptieren müsse?
Insbesondere wäre es grotesk, der Interpretation zu folgen, gerade weil man ausdrücklich Zahlung per PayPal vereinbart hat, könne man sich nun unter Berufung auf genau deren AGB aus genau dieser Vereinbarung wieder herauswinden. Das ist im besten Fall lächerlich und im schlimmsten Fall rechtsmißbräuchlich und im allerschlimmsten Fall bestens abmahnbar.
> Wie kann man eine halbwegs seriöse Bank, auch wenn das Ansehen solcher Institute in letzter Zeit doch sehr gelitten hat, in einem Atemzug mit PayPal nennen?
Den Unterschied zwischen einer Analogie und einem Vergleich kennen Sie doch hoffentlich auch?
> Die Ablehnung der Zahlung ist die einzige Möglichkeit des Zahlungsempfängers sich auch nur halbwegs vor Missbrauch zu schützen
Lustiger Satz. Die Ablehnung der Vertragserfüllung ist die einzige Möglichkeit, sich auch nur halbwegs vor Betrug zu schützen? Dann kloppen wir doch gleich den §433 BGB
mit in die Tonne mit diesem tollen "Argument".
> Insbesondere sind mir die Argumentationsprünge schleierhaft. Wurde doch noch vor einigen Tagen die PayPal AGB als Maß aller Dinge dargestellt.
Äpfel und Birnen. Wenn sich der VK gegenüber dem K durch die PayPal-AGB zu strengeren Bedingungen verpflichtet als durch BGB, dann ist das Teil seiner Vertragsfreiheit. Ebenso ist es Teil seiner Vertragsfreiheit, sich durch Individualvereinbarung mit dem K zu von den PayPal-AGB abweichenden Bedingungen zu einigen.
Individualvereinbarung vor AGB vor BGB (letzteres dort, wo nicht vom Gesetz ausgeschlossen).
Das ist doch wirklich keine Raketenwissenschaft, sondern elementarstes Vertragsrecht.
> Lustiger Satz. Die Ablehnung der Vertragserfüllung ist die einzige Möglichkeit, sich auch nur halbwegs vor Betrug zu schützen? Dann kloppen wir doch gleich den §433 BGB
mit in die Tonne mit diesem tollen "Argument".
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Das ist nun wirklich grotesk. Es geht nicht um die Ablehnung der Vertragserfüllung, es geht hier um eine Zahlungsmethde, um die Besonderheiten von E-Geld, um die Besonderheiten von PayPal und seinen AGB, um Begriffe wie "erfüllungshalber" bzw. "an Erfüllung statt".
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> Das ist im besten Fall lächerlich und im schlimmsten Fall rechtsmißbräuchlich und im allerschlimmsten Fall bestens abmahnbar.
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Was soll denn hier abmahnbar sein?
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Geldschulden sind Schickschulden, nach § 362 Abs 1 BGB
durch Übergabe und Übereignung zu erfüllen. Schon prinzipiell m. E. durch PayPal nicht zu bewirken, weil eine PayPal Gutschrift permanent unter zig Vorbehalten steht. Wenn man aber vertraglich PayPal akzeptiert, wird sich dies als Erfüllungszweckabrede darstellen. Es muss unterschieden werden zwischen Erfüllungshandlung und Erfüllungserfolg. Bei einer Banküberweisung tritt die Erfüllung "erst" dann ein, wenn die Gutschrift auf dem Konto des Empfängers OHNE VORBEHALT erfolgt ist, bei PayPal ist dies schlichtweg unmöglich. Oft ist das Geld schneller wieder weg, als der Zahlungsempfänger gucken kann.
Wenn eine solche Zahlung vorliegt, wird dies vielleicht erfüllungshalber geschehen, wenn nicht, dann als "an Erfüllung statt". Wenn der Zahlungsempfänger die Zahlung nicht annimmt, hätte er "höchstens" die Annahme "an Erfüllung statt" verweigert. Und?
> Es geht nicht um die Ablehnung der Vertragserfüllung
Es geht um die Ablehnung einer vertraglichen Neben-, wenn nicht sogar Hauptpflicht.
> Schon prinzipiell m. E. durch PayPal nicht zu bewirken, weil eine PayPal Gutschrift permanent unter zig Vorbehalten steht.
Das hieße in der Folgerung, wenn Überweisung vereinbart war, der VK aber mittlerweile alle seine Konten gekündigt hat, könnte der VK nach Auktionsende auch eine Überweisung ablehnen und auf Bargeldübergabe bestehen?
Es liegt allein in der Risikosphäre des VK, ob eine vertraglich vereinbarte Zahlungsmethode für ihn vorteilhaft, risikofrei oder bequem ist.
> Was soll denn hier abmahnbar sein?
Zum Beispiel die (mittelbare) Werbung mit dem PayPal-Käuferschutz, wenn dieser dann nach Vertragsschluß de facto für den K nicht mehr besteht, wenn der VK die vertraglich vereinbarte Zahlungsmethode nachträglich ablehnen zu können meint.
> solange er lediglich als reine Kulanzleistung nach Gutdünken PayPals ausgestaltet ist?
Das ist doch spätestens seit der letzten AGB-Änderung nicht mehr so, oder doch?
> Das ist doch spätestens seit der letzten AGB-Änderung nicht mehr so, oder doch?
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Die ist aber noch nicht in Kraft getreten und es kann doch kein Mensch glauben, dass diese freiwillig geschehen ist, PayPal steht unter permanenter Beobachtung diverser zuständiger Behörden in nahezu allen Ländern, wenn es nach dem Willen PayPals ginge, wäre der PayPal Zwang längst auf alle User ausgedehnt und nur PayPal als Zahlungsmittel zulässig, auch in Deutschland. Hier hat jemand PayPal auf die Finger geklopft, ohne dass das an die große Glocke gehängt wurde und PayPal hat sich in sein Schicksal ergeben, normalerweise wäre es seine Art gewesen, die Änderungen der AGB als großartige Leistung darzustellen, doch es kam ein bisschen kleinlaut rüber.
Der Käuferschutz ist eine Farce, ein Lotteriespiel mit vollkommen ungewissen Ausgang, nicht weil jeder Fall ein Einzelfall wäre, sondern weil PayPal trickst ohne Ende, das geht bis zur Vernichtung aller relevanten Daten, z. B. wurden teilweise über Nacht alle betrügerischen Auktionen samt Verkäufer ins Nirvana geschickt. Wenn man dann den Käuferschutz beantragt, hat es einen solchen Verkäufer und eine solche Transaktion nie gegeben. "Der Mitgliedsname wurde nicht gefunden, aktualisieren Sie Ihren Browser", heißt es. Kein Verkäufer, kein Betrug, kein Käuferschutz, aber nur einer von hundert Tricks, die PayPal auf Lager hat. Was wir hier im Forum erlebt haben, ist nur ein Bruchteil von dem, was sich unter der Obhut von PayPal abspielt.
-- Editiert am 14.05.2009 22:42
um es kurz zu machen: Viele betrügerische Kunden wollen mit PayPal bezahlen. Meckert der Kunde hinterher dann ist der Verkäufer seine gute Ware los und bekommt kein Geld von PayPal.
Da die meisten erfahrenen Verkäufer haben Lehrgeld mit PayPal bezahlt und lehnen diese dieses Bezahlsystem möglichst ab.
Nun nutzt eBay seine Macht aus und macht bei manchen Anbietern einen PayPal zwang. Begründung: Sie haben bereits 2 negative Bewertungen! Zwei Spassbewerder haben mich mutwillig negativ bewerdet! 1.Text: bereichert sich an den Versandkosten. 2.Text: Versendet zu schnell, wollte noch was ändern.
Dafür gab es dann von eBay "Paypalzwang". Also man muss in diesen Fall PayPal als zusätzliche Zahlungsmetote akzeptieren. Meine Artikel kosten meist 1 Euro und 1,90 oder 2,90 Versand. Mit PayPal müsste ich den 1 Euro Artikel versichert als Paket versenden um gegenüber PayPal eine Quittung zu haben, dass ich die Ware versendet habe.
Ein Paket bei der Post kostet mindestens 6,90 Euro plus Karton plus Fahrt zum Postamt. Somit müsste ich mindest 9,90 Euro für den Versand des 1 Euro Artikels verlangen, wenn dieser mit PayPal bezahlt wird. Welcher Kunde will das bezahlen?
Wann und ob die Zahlung dann letzten Endes überhaupt auf dem Bankkonto der VK ankommt weiss niemand. Zahlt dann der KD seine 3,90 Euro dann noch mit Kreditkarte dann kommt der große Schrecken beim VK. Der Einzug per Kreditkarte kann dann schnell gut 20 Euros dem Verkäufer zusätzlich kosten. Daher PayPal NEIN Danke.
Der VK hat völlig begründet Recht diese zwangsweise auferlegte Zahlungsart mit allen Mitteln zu verhindern. Besser kein Geschäft als eines über PayPal.
Du soldest die PayPal Zahlung widerrufen. Das geht einfach über das PayPal KTO da der VK die Zahlung nicht angenommen hat. Dannach überweist Du das Geld auf sein Bankkonto und du bekommst umgehend die Ware.
Hast Du zum VK kein Vertrauen dann kaufe bei Ihm nichts mit oder ohne PayPal. Die Bedingungen standen klar in der Auktion. Der VK hat sich an alles gehalten wie im Angebot, du kannst lesen und hast dich nicht daran gehalten.
Deine Negative Bewertung für den VK ist völlig zu unrecht. Er könnte Dich wegen mutwilliger Rufschädigung verklagen. Du solldest diese unfaire Negativ Bewertung bei eBay zurück nehmen.
Ein PayPal geschädigter VK
PS: Statt Paypal biete ich www.moneybookers.com an da gibt es keine Probleme und der VK erhält ungehend sein Geld auf sein Bankkonto damit er neue Ware einkufen kann.
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""
> Die Bedingungen standen klar in der Auktion. Der VK hat sich an alles gehalten wie im Angebot, du kannst lesen und hast dich nicht daran gehalten.
Das ist richtig, das habe ich ja auch schon geschrieben - wenn der VK mit dem K eine solche Vereinbarung trifft, geht die allem anderen vor.
Deswegen ja mein Ratschlag, den VK bei eBay zu melden, daß er mit dieser Regelung effektiv den vorgeschriebenen PayPal-Zahlungsweg umgeht.
> Deine Negative Bewertung für den VK ist völlig zu unrecht.
Wissen Sie etwas, das wir nicht wissen? Ich kann in den Postings des Fragestellers keinen Hinweis auf eine Bewertung finden.
> Er könnte Dich wegen mutwilliger Rufschädigung verklagen.
Eine negative Bewertung alleine ist keine Rufschädigung. Hier kommt es entscheidend auf den Wortlaut an.
Die mutwillige und unkorrekte Negativbewertung ist über die Auktionsnummer zu sehen. Ich würde diese Bewertung freiwillig zurücknehmen.
Von eBay wird PayPal zwangsweise (Mit Haarsträubenden Begründungen) den VK auferlegt. PayPal Geld ist kein hartes Geld
, da es noch nach mehreren Monaten dem Verkäufer zurück gebucht werden kann
.
Leider ist PayPal ein Tummelplatz für betrügerische Käufer
. Die meisten erfahrenen VK lehnen PayPal daher gänzlich ab. Bei auferlegtem Zwangs PayPal kann der erfahrene VK vorab vom PayPal Zahler (K) die Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) Sowie eine Kopie des Kontoauszuges oder der Kreditkarte, als Indenditätsnachweis zur Absicherung vom K anfordern, von welchen die Zahlung an PayPal erfolgt.
Nur bei gewissenhaftester Prüfung der Unterlagen minimiert der VK das Rückbelastungsrisiko. Risikolos ist es dennoch nicht.
Zuden kann der VK die Ware erst dann versenden wenn PayPal das Geld auf das deutsche Bank KTO vom VK weitergeleidet hat. Das kann ggf. mehrere Wochen dauern.
Der VK geht mit PayPal ein sehr hohes Risiko ein, welches sich ein gesundes Unternehmen nicht leisten kann.
siehe Thema Betrüger auf PayPal
http://www.falle-internet.de
Der VK hat ein Recht sich vor Internetbetrug zu schützen. Er hat die Bedingungen korrekt in sein Angebot geschrieben und zuden dem K es per eMail mitgeteilt.
Wenn der K die Sicherheitsmaßnahmen des VK nicht akzeptieren kann muss er das Angebot lassen und nicht kaufen und im nachhinein Meckern und beschweren.
Der K hat die Bedingungen ignoriert und den korrekten VK negativ bewerdet. Das ist wegen mutwilliger Rufschädigung eine strafbare Handlung. Leider ist der Streitwert zu gering, so dass sich Rechtsanwälte nicht gerne damit beschäftigen wollen.
Es ist nicht die Schuld des KV wenn der K die Verkaufs- und Zahlungsbedingungen nicht akzeptieren will.
Ebay kann nur sein Monopol ausspielen und Vorschriften machen, haftet aber nicht dafür das der VK sein Geld in harter Währung von PayPal erhält.
PayPal ist ein Tummelplatz für betrügerische Kunden siehe Link.
Betrogene VK können ein Lied davon singen.
PayPal NEIN DANKE !!!!
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""
> Nur bei gewissenhaftester Prüfung der Unterlagen minimiert der VK das Rückbelastungsrisiko. Risikolos ist es dennoch nicht.
Also wie bei jedem Unternehmen, das Kreditkarte (online) akzeptiert. Das nennt sich unternehmerisches Risiko.
> Zuden kann der VK die Ware erst dann versenden wenn PayPal das Geld auf das deutsche Bank KTO vom VK weitergeleidet hat.
Nein, er "kann" das jederzeit, wann er möchte.
> Der VK geht mit PayPal ein sehr hohes Risiko ein, welches sich ein gesundes Unternehmen nicht leisten kann.
Gerade ein "gesundes" Unternehmen kann und muß sich sehr viele Risiken leisten (können) - von abmahnenden Konkurrenten über insolvente Lieferanten bis eben zu platzenden Kreditkarten.
> Er hat die Bedingungen korrekt in sein Angebot geschrieben und zuden dem K es per eMail mitgeteilt.
Eine Mitteilung per Mail ist irrelevant, weil man nicht einseitig nachträglich die Vertragsbedingungen ändern kann.
Daß der VK im Recht ist, wenn er es in den Auktionstext schreibt, habe ich ja schon mehrfach gesagt, darüber streite ich ja gar nicht.
> Das ist wegen mutwilliger Rufschädigung eine strafbare Handlung.
Das ist so pauschal natürlich Unfug; es kann im Einzelfall je nach Bewertungstext so sein.
> Also wie bei jedem Unternehmen, das Kreditkarte (online) akzeptiert. Das nennt sich unternehmerisches Risiko.
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Es geht hier nicht um eine Kreditkarte, die Kreditkartengeber haben längst schon aus den betrügerischen Aktionen ihrer Klientel die Lehren gezogen, zigtausende Verträge wurden gekündigt oder nicht verlängert, bei Neuanmeldungen schaut man schon ganz genau hin.
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PayPal lernt nie aus irgendwelchen Fehlern, im Gegenteil, Fehler im System werden durch noch größere Fehler ersetzt und die Verkäufer, die PayPal ablehnen, werden gezwungen, es zu akzeptieren und Punkt.
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PayPal unterscheidet nicht zwischen Unternehmen UND Privatverkäufern. Wenn Unternehmen den PayPalschwund einkalkulieren, bezahlen das ALLE. Auch die, die überhaupt nicht mit PayPal bezahlen.
Kaum eine betrügerische PayPal Aktion zielt darauf ab, ein paar Euro zu ergattern. Nein, Privatverkäufer werden um Uhren, um Notebooks, um teure Waren betrogen, Verluste, die NIE mehr kompensiert werden können.
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Und wenn es auch immer wieder neu ignoriert wird:
Ein PayPal Nutzer kann eine Zahlung ablehnen. Ein Grundprinzip von PayPal. Es ist keine Überweisung. Es ist vollkommen unbestritten, dass PayPal auch im Gegensatz zu Banken, die einen Überweisungsauftrag annehmen und nicht nur das Bemühen schulden, sondern den Überweisungserfolg selbst, diesen Überweisungserfolg gerade NICHT schuldet und nicht schulden kann.
-- Editiert am 17.05.2009 12:01
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