Hallo liebes Forum,
ich habe von Privat ein Auto gekauft und es sind schon ca. 7 Monate vergangen. Es geht um folgendes Problem. Der Verkäufer (Privatperson) hat eine 2. Stoßstange die er mir zuschicken wollte. Wir haben es mündlich so festgelegt und zusätzlich steht im Kaufvertrag ("Stoßstangen Versand"). Da der Verkäufer im Umzug war habe ich Ihm gesagt, dass es keine Eile hat mit dem Versenden, jedoch sind jetzt schon einige Monate vergangen und ich will Sie gerne haben, weil ich Sie benutzten möchte. Leider habe ich seine Telefonischen Kontakt nicht mehr und ich weiß auch nicht wohin er umgezogen ist. Bedeutet ich kriege selber keinen Kontakt mehr zu Ihm. Meine Frage an euch wie sehen meine Chancen aus in dieser Sache erfolgreich zu sein? Reicht die kleine Bemerkung im Kaufvertrag und ist die lange Zeit die vergangen ist ein Problem ? Bevor ich zum Anwalt gehe würde ich gerne schon vorher wissen auf was ich mich zulasse und was mich eventuell erwarten wird. Vielen Dank schon mal im vorraus.
KFZ-Vertrag-Privat-Hilfe
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Natürlich kannst Du einen Anwalt einschalten.
Der wird dann die neue Anschrift des Verkäufers ermitteln, in zur Lieferung auffordern und Dir seine Kosten in Rechnung stellen.
Kannst Du alles aber auch selber machen, um Kosten zu minimieren.
Berry
Zitatund Dir seine Kosten in Rechnung stellen. :
Dafür dürfte man dann je nach Fahrzeug schon eine Stoßstnge bekommen.
Von daher würde ich eine entsprechende Anfrage beim Einwohnermeldeamt machen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke für die rasche Antwort
Also der Restwert des Autos beträgt ca. 15.000 Euro. Ich würde mich mit beiden wegen zufrieden stellen ob er es nun verschickt oder mir den Wert ausbezahlt.
Könnt Ihr mir bitte genau sagen, wie weit ich ohne Anwaltshilfe komme ? Harry van Sell glaubst du das Sie beim Einwohnermeldeamt mir einfach so sagen wohin er umgezogen ist ?
Es gibt Dienstleister, die die Anfrage für Sie für kleines Geld übernehmen. Googeln sie einfach mal nach Adressermittlung.
ZitatHarry van Sell glaubst du das Sie beim Einwohnermeldeamt mir einfach so sagen wohin er umgezogen ist ? :
Behörde? In Deutschland? ... Nö ...
Da muss man einen Antrag stellen (geht oft auch schon online) und das berechtigte Interesse darlegen.
Das berechtigte Interesse wäre hier die Verfolgrung der Rechte aus dem Kaufvertrag, gerichtsfeste Aufforderung zur Lieferung, notfalls erhebung derKlage auf Herausgabe.
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