Abfluss verstopft

28. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
n_z_mieter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfluss verstopft

Guten Tag,

nach dem Duschen steht das Badezimmer komplett unter Wasser. Wir haben das der Vermieterin (Eigentümerin) vor 1 Jahr gemeldet. Darauf hat sie nicht reagiert. damals haben wir Rohrreiniger reingekippt und es war wieder ok.

Dieses Jahr passierte das gleiche- sie hat wieder nicht reagiert. Diesmal habe ich selber die Revisionsklappe aufgemacht um zu sehen was sache ist. Ich war erschüttert wie es unter der Badewanne aussah. Als die Badewanne montiert war, hat man den kompletten Bauschutt dadrunter gelassen. Die Badewanne wird durch ein Rohr mit dem Abfluss auf dem Boden durch ein Rohr verbunden. Der Abfluss auf dem Boden hat ein Gitter. Die Verbindungsrohr zum Abfluss habe ich abmontiert und kontrolliert- diese ist sauber. Doch das Gitter ist stark verrostet, verschmutzt, verkalkt und mit Bauschutt zugekleistert. Ich kann wegen der starken verkalkungen das Gitter nicht abmontieren und somit die verstopfung zum Hauptrohr beseitigen.

Ist das überhaupt meine Aufgabe? oder ist Sache des Vermieters? Je mehr Wasser aus dem Abfluss rauskommt, desto mehr Bauschutt wird dann aufgenommen. Das haben wir der Vermieterin gesagt, doch sie reagiert gar nicht.

Eine Reparatur durch handwerker würde mehrere hundert Euros kosten. Jetzt können wir praktisch die Badewanne nicht nutzen. Ohne duschen ist echt eine notlage.

Wie sollen wir vorgehen? bitte um Hilfe und danke im Voraus.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6706 Beiträge, 2354x hilfreich)

Zitat:
nach dem Duschen steht das Badezimmer komplett unter Wasser.

Es dürfte wohl zunächst dem Mieter anzulasten sein, wenn er das Duschbecken/die Badewanne überlaufen lässt.

Was sich unter der Badewanne außerhalb der Rohre befindet, hat mit der Ursache der Verstopfung nichts zu tun.
Zitat:
und somit die verstopfung zum Hauptrohr beseitigen.

Dann liegt die Verstopfung also vor dem Hauptrohr und im Bereich der Mietwohnung. Solange die Ursache unbekannt ist, ein Verschulden der Mieter also nicht nachweisbar ist, ist es Sache des Vermieters.
Wenn dieser nicht reagiert und mit der Beseitigung in Verzug ist, kann der Mieter selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten vom Vermieter ersetzt verlangen. ( § 536a BGB )

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6706 Beiträge, 2354x hilfreich)

doppelt

-- Editiert von Spezi-2 am 28.05.2016 14:35

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10471 Beiträge, 4641x hilfreich)

Zitat:
Ist das überhaupt meine Aufgabe?

Nein. Eine eventuell vorhandene Kleinreparaturenklausel umfasst nur Dinge, die dem häufigen und direktem Gebrauch des Mieters unterliegen (zumindest wenn sie gültig sein soll). Bei unter der Badewanne verbauten Rohren ist das nicht der Fall. Ein Verschulden des Mieters ist wohl auch eher auszuschließen. Von daher ist das meiner Meinung nach Sache des Vermieters.

Zitat:
Wie sollen wir vorgehen?

§ 536 BGB und § 536a BGB geben die Richtung vor. Ich würde vorschlagen, nachweisbar per Einschreiben und mit Fristsetzung eine Beseitigung des Mangels "Badewanne kann nicht benutzt werden" fordern. Dabei kann man auch eine Mietminderung ankündigen, wobei ich damit immer ein wenig vorsichtig bin. Die Höhe einer Mietminderung ist nämlich nur sehr schwierig einzuschätzen. Man kann auch Selbstvornahme nach § 536a (2) BGB ankündigen, wenn der Vermieter in der gesetzten Frist nicht angemessen reagiert.

Sollte dann tatsächlich in der Frist (normal wären wohl so 14 Tage) nicht passieren, dann könnt ihr theoretisch selber einen Handwerker beauftragen und ihn mit den absolut notwendigen Arbeiten zu Wiederherstellung der Benutzbarkeit der Badewanne beauftragen. Aber Achtung: Ihr müsst den Handwerker bezahlen und könnt danach die Kosten für die notwendigen Arbeiten vom Vermieter einfordern. Reagiert er dann wieder nicht, kann auch die Miete entsprechend einbehalten werden. Nur seid ihr in der Beweispflicht, dass die Arbeiten in der Höhe notwendig waren und dass dies ein Mietmangel war. Ihr müsst also auf die Beweissicherung wert legen und eben dafür sorgen, dass keine unnötigen Arbeiten ausgeführt werden.

Alternativ könnt ihr statt der Selbstvornahme auch zum Anwalt gehen und Klage auf Mängelbeseitigung einreichen. Vielleicht reagiert der Vermieter, wenn ein Schreiben vom Anwalt bzw. vom Gericht eintrudelt. Das kostet aber natürlich Zeit, in der die Badewanne nicht nutzbar ist. Und die Anwaltskosten müsst ihr dann auch erstmal selber bezahlen. Manchmal kann man diese dann wiederum vom Vermieter einklagen, aber da wird euch dann schon der Anwalt beraten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
n_z_mieter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat:Ist das überhaupt meine Aufgabe?
Nein. Eine eventuell vorhandene Kleinreparaturenklausel umfasst nur Dinge, die dem häufigen und direktem Gebrauch des Mieters unterliegen (zumindest wenn sie gültig sein soll). Bei unter der Badewanne verbauten Rohren ist das nicht der Fall. Ein Verschulden des Mieters ist wohl auch eher auszuschließen. Von daher ist das meiner Meinung nach Sache des Vermieters.
Zitat:Wie sollen wir vorgehen?
§ 536 BGB und § 536a BGB geben die Richtung vor. Ich würde vorschlagen, nachweisbar per Einschreiben und mit Fristsetzung eine Beseitigung des Mangels "Badewanne kann nicht benutzt werden" fordern. Dabei kann man auch eine Mietminderung ankündigen, wobei ich damit immer ein wenig vorsichtig bin. Die Höhe einer Mietminderung ist nämlich nur sehr schwierig einzuschätzen. Man kann auch Selbstvornahme nach § 536a (2) BGB ankündigen, wenn der Vermieter in der gesetzten Frist nicht angemessen reagiert.
Sollte dann tatsächlich in der Frist (normal wären wohl so 14 Tage) nicht passieren, dann könnt ihr theoretisch selber einen Handwerker beauftragen und ihn mit den absolut notwendigen Arbeiten zu Wiederherstellung der Benutzbarkeit der Badewanne beauftragen. Aber Achtung: Ihr müsst den Handwerker bezahlen und könnt danach die Kosten für die notwendigen Arbeiten vom Vermieter einfordern. Reagiert er dann wieder nicht, kann auch die Miete entsprechend einbehalten werden. Nur seid ihr in der Beweispflicht, dass die Arbeiten in der Höhe notwendig waren und dass dies ein Mietmangel war. Ihr müsst also auf die Beweissicherung wert legen und eben dafür sorgen, dass keine unnötigen Arbeiten ausgeführt werden.
Alternativ könnt ihr statt der Selbstvornahme auch zum Anwalt gehen und Klage auf Mängelbeseitigung einreichen. Vielleicht reagiert der Vermieter, wenn ein Schreiben vom Anwalt bzw. vom Gericht eintrudelt. Das kostet aber natürlich Zeit, in der die Badewanne nicht nutzbar ist. Und die Anwaltskosten müsst ihr dann auch erstmal selber bezahlen. Manchmal kann man diese dann wiederum vom Vermieter einklagen, aber da wird euch dann schon der Anwalt beraten.


Danke! Echt Hilfsreich!

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