Fußbodenbelag in Mietwohnung erneuern / Privathaftpflicht?

7. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Sunny!
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fußbodenbelag in Mietwohnung erneuern / Privathaftpflicht?

Hallo alle zusammen,

ich bin seit Mitte 2018 Mieter einer Wohnung ,
Mit damaligen Abschluss des Mietvertrags wurde meinerseits ein mit Auslegware versehener Bodenbelag übernommen, welcher prinzipiell keine Mietsache ist sondern somit mein Eigentum.
Unter der Auslegware befindet sich der eigentliche Bodenbelag, Linoleum.
Im Vorhinein wurde mir vom Vormieter versichert, dass die Auslegware nur eingelegt und nicht verklebt sei.

Alleinig durch diese Aussagen des Vormieters akzeptierte ich den Verbleib der Auslegware.

Vor Kurzem entschloss ich mich nun die mittlerweile abgenutzte Auslegware zu entfernen und ab sofort den Linoleumboden zu nutzen.
Nun stellte sich jedoch raus, dass die Auslegware vollflächig verklebt und fixiert ist, also entgegen damaligen Aussagen meines Vormieters.
Unglücklicherweise ist der verwendete Kleber nicht entfernbar ohne dass das darunterliegende Linoleum beschädigt wird.

Somit ist der Linoleumboden zerstört und muss erneuert werden.
Ein Angebot zur fachgerechten Sanierung liegt mir seit dem 2. September vor.

Ich bin unwissentlich und ohne Vorsatz in diese Situation geraten.
Evtl. steht hier leichte Fahrlässigkeit im Raum.
Ist dieser Vorgang etwas für meine Versicherung?

Vielen Dank für hilfreiche Tipps!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Sunny!):
Evtl. steht hier leichte Fahrlässigkeit im Raum.
Die Fahrlässigkeit bestünde worin? Sich bei der Wohnungsübergabe vom Vormieter täuschen lassen zu haben? Bzw. nicht kritisch genug nachgefragt zu haben und alles genau im Übergabeprotokoll dokumentiert zu haben?

Zitat (von Sunny!):
Ist dieser Vorgang etwas für meine Versicherung?
Zitat (von Sunny!):
Privathaftpflicht?

Welchen Schaden am Eigentum eines Dritten hat man denn verursacht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunny!
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo AR377,

Zitat (von AR377):
Die Fahrlässigkeit bestünde worin? Sich bei der Wohnungsübergabe vom Vormieter täuschen lassen zu haben? Bzw. nicht kritisch genug nachgefragt zu haben und alles genau im Übergabeprotokoll dokumentiert zu haben?

Zitat (von Sunny!):
Ist dieser Vorgang etwas für meine Versicherung?
Zitat (von Sunny!):
Privathaftpflicht?

Welchen Schaden am Eigentum eines Dritten hat man denn verursacht.


Ja, nach meinem subjektiven Empfinden hätte ich die Aussagen vom Vormieter genauer überprüfen müssen.
Ich weiß nicht wann dieser "Tatbestand" erfüllt ist. :crazy:

Der Schaden besteht darin, dass das Linoeum klebt und sich der Kleber nicht entfernen lässt.
Somit unbewohnbar und zerstört.
Mir wäre es ja am liebsten, wenn ich einfach Click-Vinyl sauber, auf das klebrige Linoeum, neu verlege.
Das will mein Vermieter aber nicht.

Gruß


-- Editiert von User am 7. September 2022 12:58

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Sunny!):
Ist dieser Vorgang etwas für meine Versicherung?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man
A) die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
B) in dem man die Versicherung fragt.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 86x hilfreich)

Die Verklebung wurde also vom Vormieter vorgenommen (oder von wem auch immer), auf jeden Fall nicht vom jetzigen Mieter! Existiert denn eine Verpflichtungserklärung des Mieters gegenüber dem Vermieter die vorhandene Auslegeware auf eigene Kosten zu entfernen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Sunny!):
Alleinig durch diese Aussagen des Vormieters akzeptierte ich den Verbleib der Auslegware.
Das würde ich mal ---ganz altes Pech-- nennen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunny!
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja diese Vereinbarung gibt es.
Obwohl zu diesem Zeitpunkt nie die Rede von eingeklebter Auslegware war.
Entweder wurde ich belogen oder der Vormieter war wirklich der Meinung das die Auslegware "lose" gelegt wurde.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Sunny!):
Das will mein Vermieter aber nicht.
Wenn zu dem Konstrukt "abgenutzte-Auslegware-auf-dem-Linoleumboden-plötzlich-verklebt" nicht was Substanzielles im Mietvertrag oder Wohnungsübergabeprotokoll geregelt ist dann wird das wohl ein Streitfall - spätestens beim Auszug. Oder man macht es auf eigene Kosten.

Zitat (von Sunny!):
Ist dieser Vorgang etwas für meine Versicherung?
Haftpflicht? Kaum. Denn da müsste man wahrheitswidrige Angaben machen:
Dass man die Beschädigung am Linoleumboden des Vermieters selbst vorgenommen hat, tatsächlich war es aber der Vormieter.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Ich würde auch sagen, die Haftpflicht ist hier raus.

Aber vielleicht hilft ja ein anderer Ansatz weiter:

Wie alt ist denn der Linoleumboden? Die Dinger haben, wie eigentlich alles, eine wirtschaftliche Lebensdauer. Die schwankt zwischen 15-30 Jahren (kann man z.B. hier nachsehen: https://www.promietrecht.de/Schaden/Abwehr-von-Forderungen/Tabelle-wirtschaftliche-Lebensdauer-Schadenersatz-bei-Neu-fuer-Alt-E2569.htm). Wenn der Linoleumboden also schon etwas älter ist, dann wäre die Beschädigung durch den Kleber des Teppichs zwar theoretisch ein Schaden, den der Mieter ersetzen muss. Rein praktisch aber eben nur den Zeitwert. Und wenn der nur noch sehr gering ist, oder vielleicht gar nicht mehr vorhanden, dann ist der tatsächlich zu leistende Schadenersatz eben auch nur noch sehr gering oder sogar bei €0.

Grundsätzlich ist die Erneuerung von Bodenbelägen nämlich Vermietersache. Und das kann der Vermieter auch nicht einfach auf den Mieter übertragen. Auch wenn es in diesem Fall eine vereinbarte Rückbaupflicht gibt, bedeutet das meiner Meinung nach nicht, das die komplette Pflicht zur Instandsetzung des Bodenbelags auf den Mieter übergegangen ist. Aber dazu müsste man ggf. wissen, was genau damals schriftlich vereinbart wurde...

Das alles bringt dem Mieter natürlich keinen neuen Bodenbelag, aber ggf. ein paar gute Argumente im Gespräch mit dem Vermieter, um ihn doch noch davon zu überzeugen, dass man einfach Laminat drüber legen darf. Wäre wahrscheinlich für beide Parteien die stressfreieste Lösung. Das Laminat kann dann ja bei Auszug, wenn der Vermieter möchte, wieder entfernt werden. Dann hat er hinterher eben nicht mehr nutzbares Linoleum und kann auf eigene Kosten neuen Boden verlegen. Wenn ihm das bewusst wird, dann sträubt er sich vielleicht auch nicht mehr gegen das Laminat ;-)

-- Editiert von User am 8. September 2022 05:57

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