Hallo,
unsere Neue Wohnung hat der Vermieter vor unserem Einzug renoviert.
Bei der Renovierung hat er bereits diesen Sommer festgestellt, dass die Heizungsanlage defekt ist (entweder läuft sie auf 100% oder kaum bis gar nicht).
Als ich den Vermieter darauf angesproche habe, dass wir nicht kontrolliert heizen können und er doch bitte die Heizung instand setzen soll, damit wir nicht eine deftige Nachzahlung im Folgejahr zahlen müssen aufgrund des Defekts, teilte er mir mit, dass er gerne bis nächsten Sommer warten möchte, da die Heizungsanlage bereits angelaufen ist und wegen der ganze Reparaturablauf (abkühlen lassen, auffüllen und wieder erwärmen...ect) das ganze sehr viel Zeit in Anspruch nimmt als bei einer ausgeschalteten HEizung im Sommer und die Installteure per/Std. bezahlt werden, was ja nicht zu Verantworten sei.
Nun meine Frage: Wie ist die Rechtslage, kann ich die Kosten Anteilsmäßig Pauschal auf die Miete umlagern oder was habe ich für Möglichkeiten ?
Die Kosten werden letzten Endes absehbar durch den defekt wesentlich höher ausfallen als bei ein instandgesetzten Heizung.
Vielen Dank für Eure Mithilfe !
MfG Artur
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Heizung defekt - Wer zahlt ?
Gasetagenheizung ?
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Hallo LEGION,
Fernwärme im Reihenhaus (sind 2 Mieter im Reihenhaus - oben & unten).
Haben beide die Gleichen Probleme.
Gruß, Artur
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--- editiert vom Admin
Hallo Ich bins Blockwart,
entweder die Miete vorweg kürzen oder eine anteilsmäßige Nachzahlung dem Vermieter nach der Abschlußrechnung zukommen lassen.
Alternativ eine Installatuer kommen alssen und dem Vermieter in RE stellen.
Die Frage ist nur ob ich überhaupt die Möglichkeit dafür habe.
Evtl. gibt es auch einen Präzendenzfall...!!!???
Warm wollte ich es ja schon haben aber nicht wie in der Sauna das die Heizung nur auf 100 % überall läuft.
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--- editiert vom Admin
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