Hallo Allerseits,
heute war's mal wieder. Ich komme von der Arbeit, schließe meine Mietwohnung auf und denke - verdammt, da war schon wieder jemand in der Wohnung. Bin direkt zu meinem Vermieter, der nur meinte, ja, da hat jemand nach der Tür geschaut. Das war so ungefähr schon das zehnte Mal. Dirket nach dem ersten Mal habe ich ihn darauf hingewiesen, dass er nicht unerlaubt in meine Wohnung darf. Gut - nach einem Wasserrohrbruch drücke ich auch ein Auge zu. Das war auch der Fall. Aber danach habe ich ihm meine Handy-Nr. gegeben.
Wie sehen meine Rechte aus? Habe leider (noch) keinen Rechtsschutz.
Viele Grüße
Jetzt reicht''s !!! Vermieter geht unerlaubt in die Wohnung
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LG Berlin
1999-02-09
64 S 305/98
Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 1999-10-01
Bearbeitet von: Volker Kitz
Unbefugtes Betreten der Wohnung durch Vermieter
Betritt ein Vermieter mit Hilfe eines Zweitschlüssels unbefugt die Wohnung seines Mieters, so hat der Mieter ein Recht auf fristlose Kündigung.
Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin stellt das unbefugte Betreten der Mietwohnung eine nicht hinzunehmende Eigenmächtigkeit des Vermieters dar, welche die Kündigung rechtfertigt. Dabei könne der Mieter auch noch bis zu sechs Wochen nach dem «Hausfriedensbruch» des Vermieters kündigen, wenn er die Zeit benötigte, um eine neue Wohnung zu suchen.
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Bekanntermaßen darf der Vermieter, wenn Gefahr in Verzug ist, Wasserrohrbruch z.B. die Wohnung ohne voranmeldung und notfalls auch allein betreten, um Schaden abzuwenden.
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Falls Du dem Rat folgst und das Schloss austauschen willst, so kannst Du das, musst nur bei Ende des Mietverhältnisses alles wieder in den Urzustand zurückversetzen.
Und Du musst dafür sorgen, dass die Wohnung im Notfall zugänglich ist.
Hallo,
Na das mit der fristlosen Kündigung ist doch was. Vielleicht mache ich das.
Viele Grüße
noch einmal das Urteil;)
http://www.bfw-gohl.de/urteile/unbefugtbetreten.htm
-- Editiert von Odil am 05.01.2006 11:30:17
Wenn er die fristlose Kündigung nicht akzeptiert kannst Du ja immer noch mit der Anzeige drohen. Aber Vorsicht: dann hast Du ein Beweisproblem, wenn er vor Gericht das Betreten abstreitet, Pech gehabt. Besser wäre, das nur als Druckmittel einzusetzen, also wenn er mit dem Austausch des Schlosses (oder der Kündigung) nicht einverstanden ist, dann Anzeige.
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