Mein Partner zahlt die Mietkosten. Der Vermieter sagt, das ist rechtlich untersagt! Stimmt das?

24. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
go573275-61
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Partner zahlt die Mietkosten. Der Vermieter sagt, das ist rechtlich untersagt! Stimmt das?

Mein Partner ist zu mir gezogen und nach drei Monaten wir die Mietzinsen monatlich aus seinem Konto (Einvernehmlich mit meiner Person). Nun haben wir Probleme mit dem Vermieter bekommen, der im Haus wohnt. Er beschwert sich, warum das Geld von seinem Konto überwiesen wird? Gibt es gesetzliche Einwände dagegen?




21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von go573275-61):
Gibt es gesetzliche Einwände dagegen?
Nein.

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#2
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 80x hilfreich)

Ansosnten soll es der Partner halt an Sie überweisen und Sie überweisen es dann an den Mieter. Extra Aufwand, aber vermutlich die einfachste Lösung.

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4892x hilfreich)

Zitat (von go573275-61):
Gibt es gesetzliche Einwände dagegen?
Nicht direkt. Indirekt kann es aber zu Problemen führen gegen die sich der Vermieter berechtigt absichern will...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1448x hilfreich)

Zitat (von go573275-61):
Der Vermieter sagt, das ist rechtlich untersagt!


Frag ihn doch mal nach der Rechtsgrundlage für seine Behauptung.

Das ist natürlich Blödsinn, wer deine Miete zahlt geht den VM einen Feuchten an.

Zitat (von go573275-61):
Nun haben wir Probleme mit dem Vermieter bekommen, der im Haus wohnt.


Zweifamilienhaus?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18157 Beiträge, 9872x hilfreich)

Zitat:
Das ist natürlich Blödsinn, wer deine Miete zahlt geht den VM einen Feuchten an.


Leicht OT:
Es gab ein Urteil des BGH, wo festgestellt wurde, dass sich ein Vermieter wegen Geldwäsche strafbar machen kann, wenn er weiß, dass die erhaltene Miete aus Gewinnen von Straftaten finanziert wird. Sollte der Partner, der jetzt die Miete zahlt, also ein stadtbekannter Krimineller sein, könnte der Vermieter wohl tatsächlich die Annahme des Geldes verweigern. Aber ich denke, dieser Fall liegt hier nicht vor ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Indirekt kann es aber zu Problemen führen gegen die sich der Vermieter berechtigt absichern will...
Für die es trotzdem keine rechtliche Grundlage gibt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49307 Beiträge, 17343x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Indirekt kann es aber zu Problemen führen gegen die sich der Vermieter berechtigt absichern will...


Welche Probleme könnten das denn sein? Mir fallen da gerade keine ein.

Zitat (von drkabo):
Es gab ein Urteil des BGH, wo festgestellt wurde, dass sich ein Vermieter wegen Geldwäsche strafbar machen kann,


Da wurde aber ein Girokonto vermietet und keine Wohnung oder welches Urteil ist gemeint?

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#8
 Von 
eternity3005
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von go573275-61):
Gibt es gesetzliche Einwände dagegen?
Nicht direkt. Indirekt kann es aber zu Problemen führen gegen die sich der Vermieter berechtigt absichern will...


Welche Art von Problemen können hier zustande kommen?

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#9
 Von 
eternity3005
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von go573275-61):
Der Vermieter sagt, das ist rechtlich untersagt!


Frag ihn doch mal nach der Rechtsgrundlage für seine Behauptung.

Das ist natürlich Blödsinn, wer deine Miete zahlt geht den VM einen Feuchten an.

Zitat (von go573275-61):
Nun haben wir Probleme mit dem Vermieter bekommen, der im Haus wohnt.


Zweifamilienhaus?


Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eternity3005
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Das ist natürlich Blödsinn, wer deine Miete zahlt geht den VM einen Feuchten an.


Leicht OT:
Es gab ein Urteil des BGH, wo festgestellt wurde, dass sich ein Vermieter wegen Geldwäsche strafbar machen kann, wenn er weiß, dass die erhaltene Miete aus Gewinnen von Straftaten finanziert wird. Sollte der Partner, der jetzt die Miete zahlt, also ein stadtbekannter Krimineller sein, könnte der Vermieter wohl tatsächlich die Annahme des Geldes verweigern. Aber ich denke, dieser Fall liegt hier nicht vor ...


Selbstverständlich nicht! Mein Partner ist angestellter einer renommierten Firma. Es gibt momentan einen Rosenkrieg, weil mir die Nebenkostenabrechnung suspekt vorkam. Diesbezüglich habe ich auch beim Mieterschutzverein Recht bekommen. Er ist jetzt verärgert und denkt sich jeden tag was neues aus, um uns zu ärgern.
Danke für Deiner Antwort

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#11
 Von 
eternity3005
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von radfahrer999):
Indirekt kann es aber zu Problemen führen gegen die sich der Vermieter berechtigt absichern will...


Welche Probleme könnten das denn sein? Mir fallen da gerade keine ein.

Zitat (von drkabo):
Es gab ein Urteil des BGH, wo festgestellt wurde, dass sich ein Vermieter wegen Geldwäsche strafbar machen kann,


Da wurde aber ein Girokonto vermietet und keine Wohnung oder welches Urteil ist gemeint?


Es ist auch genau im Verwendungszweck, dass dieser Betrag für mich als Mieterin (Hauptmieterin) bezahlt wird. Mit der genauen Beschreibung. Der will uns einfach nur ärgern und kommt jeden Tag mit was neuem. Ich möchte auch auf gar keinen Fall klein beigeben, damit er sich noch stärker fühlt! Jetzt kommt er mit dem Datenschutz! Ist das nicht ********?

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#12
 Von 
eternity3005
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eternity3005):
Zitat (von hh):
Zitat (von radfahrer999):
Indirekt kann es aber zu Problemen führen gegen die sich der Vermieter berechtigt absichern will...


Welche Probleme könnten das denn sein? Mir fallen da gerade keine ein.

Zitat (von drkabo):
Es gab ein Urteil des BGH, wo festgestellt wurde, dass sich ein Vermieter wegen Geldwäsche strafbar machen kann,


Da wurde aber ein Girokonto vermietet und keine Wohnung oder welches Urteil ist gemeint?


Es ist auch genau im Verwendungszweck, dass dieser Betrag für mich als Mieterin (Hauptmieterin) bezahlt wird. Mit der genauen Beschreibung. Der will uns einfach nur ärgern und kommt jeden Tag mit was neuem. Ich möchte auch auf gar keinen Fall klein beigeben, damit er sich noch stärker fühlt! Jetzt kommt er mit dem Datenschutz! Gibt es dazu ein Gesetzestext?

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#13
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1857 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von eternity3005):
! Jetzt kommt er mit dem Datenschutz! Gibt es dazu ein Gesetzestext?


Wessen Daten sollen denn geschützt werden?

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von eternity3005):
Jetzt kommt er mit dem Datenschutz!

Wegen der Überweisung? Und mit was genau kommt der da?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eternity3005
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Zitat (von eternity3005):
! Jetzt kommt er mit dem Datenschutz! Gibt es dazu ein Gesetzestext?


Wessen Daten sollen denn geschützt werden?


Er meint seine Kontodaten, die für meinen Partner jetzt schichtbar sind, vorstoßt gegen Datenschutzbestimmung!

Gibt es so etwas überhaupt?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eternity3005
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von eternity3005):
Jetzt kommt er mit dem Datenschutz!

Wegen der Überweisung? Und mit was genau kommt der da?


Er meint seine Kontodaten, die für meinen Partner jetzt schichtbar sind, vorstoßt gegen Datenschutzbestimmung!

Gibt es so etwas überhaupt?

Ich brauche jetzt Fakten, um ihn zum schweigen zu bringen. Kennst Du welche?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von eternity3005):
Ich brauche jetzt Fakten,

Dann teile man ihm mit, das er für seine wirren Theorien mal substantiierte Rechtsgrundlagen benennen solle. Und man bis dahin sein Gelaber komplett ignorieren wird.



Zitat (von eternity3005):
Er meint seine Kontodaten, die für meinen Partner jetzt schichtbar sind, vorstoßt gegen Datenschutzbestimmung!

Das ist Unfug.



Zitat (von eternity3005):
Gibt es so etwas überhaupt?

Nicht innerhalb der EU.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49307 Beiträge, 17343x hilfreich)

Zitat:
Er meint seine Kontodaten, die für meinen Partner jetzt schichtbar sind, vorstoßt gegen Datenschutzbestimmung!


Gegen welche denn?

Da die Kontonummer durch den Mieter wohl kaum in einem Dateisystem gespeichert wird, greift die DSGVO schon mal nicht (Art. 2 Abs. 1 DSGVO).

Aber selbst wenn der Mieter das gemacht haben sollte, könnte er sich auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO berufen, genauso wie der Vermieter die Telefonnummer des Mieters an einen Handwerker zum Zwecke der Terminvereinbarung weitergeben darf.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da die Kontonummer durch den Mieter wohl kaum in einem Dateisystem gespeichert wird,

Aber sicher macht er das, mir wäre keine Bank bekannt die noch mit Karteikarten arbeitet. Wobei auch Karteikarten unter die DSGVO fallen würden, wenn sie sortiert aufbewahrt würden.

Die DSGVO gilt halt nicht für die rein persönliche / private Datenverarbeitung - das dürfte hier wohl erfüllt sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte auch auf gar keinen Fall klein beigeben, damit er sich noch stärker fühlt! Jetzt kommt er mit dem Datenschutz! Ist das nicht ********?


Na und! Sie verweigern das weitere Gespräch und schließen die Tür.

Bitte lassen Sie sich nicht auf irgendwelche Diskussionen mit Ihrem spiessigen Vermieter ein.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
eternity3005
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Er meint seine Kontodaten, die für meinen Partner jetzt schichtbar sind, vorstoßt gegen Datenschutzbestimmung!


Gegen welche denn?

Da die Kontonummer durch den Mieter wohl kaum in einem Dateisystem gespeichert wird, greift die DSGVO schon mal nicht (Art. 2 Abs. 1 DSGVO).

Aber selbst wenn der Mieter das gemacht haben sollte, könnte er sich auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO berufen, genauso wie der Vermieter die Telefonnummer des Mieters an einen Handwerker zum Zwecke der Terminvereinbarung weitergeben darf.


Vielen herzlichen Dank für diese Sachbezogene Information. Top!

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