Mein Partner ist zu mir gezogen und nach drei Monaten wir die Mietzinsen monatlich aus seinem Konto (Einvernehmlich mit meiner Person). Nun haben wir Probleme mit dem Vermieter bekommen, der im Haus wohnt. Er beschwert sich, warum das Geld von seinem Konto überwiesen wird? Gibt es gesetzliche Einwände dagegen?
Mein Partner zahlt die Mietkosten. Der Vermieter sagt, das ist rechtlich untersagt! Stimmt das?
24. Februar 2021
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Frage vom 24. Februar 2021 | 09:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Partner zahlt die Mietkosten. Der Vermieter sagt, das ist rechtlich untersagt! Stimmt das?
#1
Antwort vom 24. Februar 2021 | 09:04
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 281x hilfreich)
Nein.ZitatGibt es gesetzliche Einwände dagegen? :
#2
Antwort vom 24. Februar 2021 | 10:19
Von
Status: Schüler (468 Beiträge, 80x hilfreich)
Ansosnten soll es der Partner halt an Sie überweisen und Sie überweisen es dann an den Mieter. Extra Aufwand, aber vermutlich die einfachste Lösung.
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#3
Antwort vom 24. Februar 2021 | 10:42
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4892x hilfreich)
Nicht direkt. Indirekt kann es aber zu Problemen führen gegen die sich der Vermieter berechtigt absichern will...ZitatGibt es gesetzliche Einwände dagegen? :
#4
Antwort vom 24. Februar 2021 | 10:44
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1448x hilfreich)
ZitatDer Vermieter sagt, das ist rechtlich untersagt! :
Frag ihn doch mal nach der Rechtsgrundlage für seine Behauptung.
Das ist natürlich Blödsinn, wer deine Miete zahlt geht den VM einen Feuchten an.
ZitatNun haben wir Probleme mit dem Vermieter bekommen, der im Haus wohnt. :
Zweifamilienhaus?
#5
Antwort vom 24. Februar 2021 | 11:17
Von
Status: Legende (18157 Beiträge, 9872x hilfreich)
Zitat:Das ist natürlich Blödsinn, wer deine Miete zahlt geht den VM einen Feuchten an.
Leicht OT:
Es gab ein Urteil des BGH, wo festgestellt wurde, dass sich ein Vermieter wegen Geldwäsche strafbar machen kann, wenn er weiß, dass die erhaltene Miete aus Gewinnen von Straftaten finanziert wird. Sollte der Partner, der jetzt die Miete zahlt, also ein stadtbekannter Krimineller sein, könnte der Vermieter wohl tatsächlich die Annahme des Geldes verweigern. Aber ich denke, dieser Fall liegt hier nicht vor ...
#6
Antwort vom 24. Februar 2021 | 12:28
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 281x hilfreich)
Für die es trotzdem keine rechtliche Grundlage gibt.ZitatIndirekt kann es aber zu Problemen führen gegen die sich der Vermieter berechtigt absichern will... :
#7
Antwort vom 24. Februar 2021 | 12:42
Von
Status: Unbeschreiblich (49307 Beiträge, 17343x hilfreich)
ZitatIndirekt kann es aber zu Problemen führen gegen die sich der Vermieter berechtigt absichern will... :
Welche Probleme könnten das denn sein? Mir fallen da gerade keine ein.
ZitatEs gab ein Urteil des BGH, wo festgestellt wurde, dass sich ein Vermieter wegen Geldwäsche strafbar machen kann, :
Da wurde aber ein Girokonto vermietet und keine Wohnung oder welches Urteil ist gemeint?
#8
Antwort vom 24. Februar 2021 | 15:29
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Nicht direkt. Indirekt kann es aber zu Problemen führen gegen die sich der Vermieter berechtigt absichern will...ZitatGibt es gesetzliche Einwände dagegen? :
Welche Art von Problemen können hier zustande kommen?
#9
Antwort vom 24. Februar 2021 | 15:30
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatDer Vermieter sagt, das ist rechtlich untersagt! :
Frag ihn doch mal nach der Rechtsgrundlage für seine Behauptung.
Das ist natürlich Blödsinn, wer deine Miete zahlt geht den VM einen Feuchten an.
ZitatNun haben wir Probleme mit dem Vermieter bekommen, der im Haus wohnt. :
Zweifamilienhaus?
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus!
#10
Antwort vom 24. Februar 2021 | 15:36
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Das ist natürlich Blödsinn, wer deine Miete zahlt geht den VM einen Feuchten an.
Leicht OT:
Es gab ein Urteil des BGH, wo festgestellt wurde, dass sich ein Vermieter wegen Geldwäsche strafbar machen kann, wenn er weiß, dass die erhaltene Miete aus Gewinnen von Straftaten finanziert wird. Sollte der Partner, der jetzt die Miete zahlt, also ein stadtbekannter Krimineller sein, könnte der Vermieter wohl tatsächlich die Annahme des Geldes verweigern. Aber ich denke, dieser Fall liegt hier nicht vor ...
Selbstverständlich nicht! Mein Partner ist angestellter einer renommierten Firma. Es gibt momentan einen Rosenkrieg, weil mir die Nebenkostenabrechnung suspekt vorkam. Diesbezüglich habe ich auch beim Mieterschutzverein Recht bekommen. Er ist jetzt verärgert und denkt sich jeden tag was neues aus, um uns zu ärgern.
Danke für Deiner Antwort
#11
Antwort vom 24. Februar 2021 | 15:42
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatIndirekt kann es aber zu Problemen führen gegen die sich der Vermieter berechtigt absichern will... :
Welche Probleme könnten das denn sein? Mir fallen da gerade keine ein.
ZitatEs gab ein Urteil des BGH, wo festgestellt wurde, dass sich ein Vermieter wegen Geldwäsche strafbar machen kann, :
Da wurde aber ein Girokonto vermietet und keine Wohnung oder welches Urteil ist gemeint?
Es ist auch genau im Verwendungszweck, dass dieser Betrag für mich als Mieterin (Hauptmieterin) bezahlt wird. Mit der genauen Beschreibung. Der will uns einfach nur ärgern und kommt jeden Tag mit was neuem. Ich möchte auch auf gar keinen Fall klein beigeben, damit er sich noch stärker fühlt! Jetzt kommt er mit dem Datenschutz! Ist das nicht ********?
#12
Antwort vom 24. Februar 2021 | 15:47
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:ZitatIndirekt kann es aber zu Problemen führen gegen die sich der Vermieter berechtigt absichern will... :
Welche Probleme könnten das denn sein? Mir fallen da gerade keine ein.
ZitatEs gab ein Urteil des BGH, wo festgestellt wurde, dass sich ein Vermieter wegen Geldwäsche strafbar machen kann, :
Da wurde aber ein Girokonto vermietet und keine Wohnung oder welches Urteil ist gemeint?
Es ist auch genau im Verwendungszweck, dass dieser Betrag für mich als Mieterin (Hauptmieterin) bezahlt wird. Mit der genauen Beschreibung. Der will uns einfach nur ärgern und kommt jeden Tag mit was neuem. Ich möchte auch auf gar keinen Fall klein beigeben, damit er sich noch stärker fühlt! Jetzt kommt er mit dem Datenschutz! Gibt es dazu ein Gesetzestext?
#13
Antwort vom 24. Februar 2021 | 16:30
Von
Status: Lehrling (1857 Beiträge, 287x hilfreich)
Zitat! Jetzt kommt er mit dem Datenschutz! Gibt es dazu ein Gesetzestext? :
Wessen Daten sollen denn geschützt werden?
#14
Antwort vom 24. Februar 2021 | 19:00
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41022x hilfreich)
ZitatJetzt kommt er mit dem Datenschutz! :
Wegen der Überweisung? Und mit was genau kommt der da?
#15
Antwort vom 24. Februar 2021 | 21:48
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat! Jetzt kommt er mit dem Datenschutz! Gibt es dazu ein Gesetzestext? :
Wessen Daten sollen denn geschützt werden?
Er meint seine Kontodaten, die für meinen Partner jetzt schichtbar sind, vorstoßt gegen Datenschutzbestimmung!
Gibt es so etwas überhaupt?
#16
Antwort vom 24. Februar 2021 | 21:51
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatJetzt kommt er mit dem Datenschutz! :
Wegen der Überweisung? Und mit was genau kommt der da?
Er meint seine Kontodaten, die für meinen Partner jetzt schichtbar sind, vorstoßt gegen Datenschutzbestimmung!
Gibt es so etwas überhaupt?
Ich brauche jetzt Fakten, um ihn zum schweigen zu bringen. Kennst Du welche?
#17
Antwort vom 24. Februar 2021 | 22:07
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41022x hilfreich)
ZitatIch brauche jetzt Fakten, :
Dann teile man ihm mit, das er für seine wirren Theorien mal substantiierte Rechtsgrundlagen benennen solle. Und man bis dahin sein Gelaber komplett ignorieren wird.
ZitatEr meint seine Kontodaten, die für meinen Partner jetzt schichtbar sind, vorstoßt gegen Datenschutzbestimmung! :
Das ist Unfug.
ZitatGibt es so etwas überhaupt? :
Nicht innerhalb der EU.
#18
Antwort vom 26. Februar 2021 | 16:36
Von
Status: Unbeschreiblich (49307 Beiträge, 17343x hilfreich)
Zitat:Er meint seine Kontodaten, die für meinen Partner jetzt schichtbar sind, vorstoßt gegen Datenschutzbestimmung!
Gegen welche denn?
Da die Kontonummer durch den Mieter wohl kaum in einem Dateisystem gespeichert wird, greift die DSGVO schon mal nicht (Art. 2 Abs. 1 DSGVO).
Aber selbst wenn der Mieter das gemacht haben sollte, könnte er sich auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO berufen, genauso wie der Vermieter die Telefonnummer des Mieters an einen Handwerker zum Zwecke der Terminvereinbarung weitergeben darf.
#19
Antwort vom 26. Februar 2021 | 21:16
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41022x hilfreich)
ZitatDa die Kontonummer durch den Mieter wohl kaum in einem Dateisystem gespeichert wird, :
Aber sicher macht er das, mir wäre keine Bank bekannt die noch mit Karteikarten arbeitet. Wobei auch Karteikarten unter die DSGVO fallen würden, wenn sie sortiert aufbewahrt würden.
Die DSGVO gilt halt nicht für die rein persönliche / private Datenverarbeitung - das dürfte hier wohl erfüllt sein.
#20
Antwort vom 27. Februar 2021 | 00:01
Von
Status: Junior-Partner (5104 Beiträge, 1975x hilfreich)
Zitat:Ich möchte auch auf gar keinen Fall klein beigeben, damit er sich noch stärker fühlt! Jetzt kommt er mit dem Datenschutz! Ist das nicht ********?
Na und! Sie verweigern das weitere Gespräch und schließen die Tür.
Bitte lassen Sie sich nicht auf irgendwelche Diskussionen mit Ihrem spiessigen Vermieter ein.
#21
Antwort vom 7. März 2021 | 13:43
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Er meint seine Kontodaten, die für meinen Partner jetzt schichtbar sind, vorstoßt gegen Datenschutzbestimmung!
Gegen welche denn?
Da die Kontonummer durch den Mieter wohl kaum in einem Dateisystem gespeichert wird, greift die DSGVO schon mal nicht (Art. 2 Abs. 1 DSGVO).
Aber selbst wenn der Mieter das gemacht haben sollte, könnte er sich auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO berufen, genauso wie der Vermieter die Telefonnummer des Mieters an einen Handwerker zum Zwecke der Terminvereinbarung weitergeben darf.
Vielen herzlichen Dank für diese Sachbezogene Information. Top!
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