Hallo, ich habe dem Vermieter schon mehrmals erinnert, dass unsere Klingelanlage defekt ist.
Er hat sich bis heute nicht drum gekümmert, ich habe mehrmals ordentlich gemahnt und eine Mietminderung
angekündigt.
Nun hat er uns als für ihn einfache Lösung wegen Eigenbedarf gekündigt.
Die Klingelanlage wird er nicht mehr reparieren, er ist der Meinung wir hätten sie irgendwie manipuliert, obwohl er uns mündlich mitgeteilt hat, nachdem die gesamte Anlage vor 2 Monaten erneuert wurde, dass da noch etwas nicht passt und nochmal eingestellt werden muss (das geschah eben bis heute nicht und deswegen haben wir ihn schriftlich daran erinnert das endlich gangbar machen zu lassen).
Darf er uns nach Auszug die Reparaturkosten einfach von der Kaution abziehen, wäre das rechtens?
Mietmängel, Kündigung wegen Eigenbedarf, Kaution
5. September 2019
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Frage vom 5. September 2019 | 14:24
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietmängel, Kündigung wegen Eigenbedarf, Kaution
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#1
Antwort vom 5. September 2019 | 15:36
Von
Status: Gelehrter (10635 Beiträge, 4200x hilfreich)
ZitatDarf er uns nach Auszug die Reparaturkosten einfach von der Kaution abziehen, wäre das rechtens? :
Wenn die Anlage neu war und seit Einbau noch nie wirklich funktioniert hat, nö.
Davon ab, habt Ihr sie doch gar nicht kaputt gemacht.....
ZitatNun hat er uns als für ihn einfache Lösung wegen Eigenbedarf gekündigt. :
Wer soll denn einziehen?
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