Nachtrag im Mietvertrag wegen Grundsteuer

25. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
vladislav123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachtrag im Mietvertrag wegen Grundsteuer

Hallo!

ich habe mit meinem Mieter Mietvertrag abgeschlossen. Ich wusste nicht, dass Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden kann und im Vertrag ist Grundsteuer durchgestrichen worden. Wie ich verstanden habe, darf ich jetzt einen Nachtrag ausstellen und mit meinem Mieter vereinbaren, wo dieses Grundsteuer stehen soll? Gibt es irgendwelche Vorlage dafür?

Vielen Dank vorab

Gruß
Vladislav




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2299 Beiträge, 788x hilfreich)

Zitat (von vladislav123):
im Vertrag ist Grundsteuer durchgestrichen

Damit hast Du IMO mit Deinem Mieter wirksam vereinbart, dass die Grundsteuer nicht auf den Mieter umgelegt wird.
Eine Änderung dieser Vereinbarung ist IMO nur mit Zustimmung des Mieters möglich. Aber warum sollte der dies tun?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17829 Beiträge, 6022x hilfreich)

Zitat (von vladislav123):
im Vertrag ist Grundsteuer durchgestrichen worden.
Und damit gibt es keine Grundlage mehr diese auf den Mieter umzulegen. Ihr habt somit vereinbart, dass die Grundsteuer zu Lasten des VM geht.

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#3
 Von 
vladislav123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Damit hast Du IMO mit Deinem Mieter wirksam vereinbart, dass die Grundsteuer nicht auf den Mieter umgelegt wird.
Eine Änderung dieser Vereinbarung ist IMO nur mit Zustimmung des Mieters möglich. Aber warum sollte der dies tun?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur kras


Angenommen, der Mieter stimmt zu, ist das dann mit einem Nachtrag möglich?

Zitat (von -Laie-):
Und damit gibt es keine Grundlage mehr diese auf den Mieter umzulegen. Ihr habt somit vereinbart, dass die Grundsteuer zu Lasten des VM geht.


Davor hatte ich keine Erfahrung in Vermietung, ich habe mit Makler Hilfe den Mieter gefunden und wusste natürlich nicht, dass Grundsteuer umgelegt werden kann.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10469 Beiträge, 4640x hilfreich)

Zitat (von vladislav123):
Davor hatte ich keine Erfahrung in Vermietung
Mein Standardrat für Vermieterneulinge ist eine Mitgliedschaft in einer Vermietervereinigung wie Haus&Grund. Es gibt diverse Dinge, die auch während des Mietverhältnisses zu beachten sind. Dabei wird eine solche Interessenvereinigung sehr helfen.

Zitat (von vladislav123):
Angenommen, der Mieter stimmt zu, ist das dann mit einem Nachtrag möglich?
Ja. Spannend wirds, wenn der Staat die Zahlung der Miete und der Nebenkosten übernimmt und letztere dadurch steigen.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17829 Beiträge, 6022x hilfreich)

Zitat (von vladislav123):
und wusste natürlich nicht, dass Grundsteuer umgelegt werden kann.
Dass die Grundsteuer im MV erwähnt ist hätte doch stutzig machen sollen. Dass diese durchgestrichen wurde bedeutet ja, dass du aktiv auf die Umlegung verzichtet hast.
Klar kann man den Mieter fragen ob er freiwillig mehr bezahlen möchte aber warum sollte er das tun? Es ist doch anders vereinbart. Wenn ein VM jetzt danach fragt, dann würde ich mich als Mieter fragen: "Und was wird als nächstes kommen?" Wenn ich Mieter wäre würde ich mich nicht auf solch einen Nachtrag einlassen.

Signatur:

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8463 Beiträge, 4623x hilfreich)

Zitat (von vladislav123):
Davor hatte ich keine Erfahrung in Vermietung, ich habe mit Makler Hilfe den Mieter gefunden und wusste natürlich nicht, dass Grundsteuer umgelegt werden kann.

Ja und? Dann hätte man sich eben besser informieren müssen.

Das sollte man unter "Erfahrung" verbuchen und beim nächsten Mietvertrag anders machen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von vladislav123):
darf ich jetzt einen Nachtrag ausstellen und mit meinem Mieter vereinbaren, wo dieses Grundsteuer stehen soll?

Korrekt.



Zitat (von vladislav123):
Gibt es irgendwelche Vorlage dafür?

Man nehme die, welche man schon hat ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2565 Beiträge, 408x hilfreich)

Einen kleinen Lichtblick gibt es aber noch:

Bei künftigen Mieterhöhungen ist bei der Heranziehung von Vergleichsmieten oder auch dem Mietspiegel zu berücksichtigen, dass in diesem speziellen Mietvertrag die Grundsteuer in der Kaltmiete einkalkuliert ist.

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#9
 Von 
go637344-94
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Wieso sollte der Vermieter das jetzt nicht mehr ändern können? Der Mieter hat ja zugestimmt

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